Betreff
Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Johannesschule
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage
10/412/2016
Aktenzeichen
10 221-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Dringlichkeitsentscheidung vom 08.03.2016 zur
Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Johannesschule Sassenberg wird
genehmigt.“
Bürgermeister Uphoff und Ratsmitglied Dirk Schöne
haben die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung zur Besetzung der
Stelle der Schulleitung an der Johannesschule Sassenberg getroffen.
Nach § 60 Abs. 1 GO NRW ist die
Dringlichkeitsentscheidung dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung
vorzulegen.
Der Rat kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben,
soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses
entstanden sind.
Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.