Betreff
Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Johannesschule
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage
10/412/2016
Aktenzeichen
10 221-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Dringlichkeitsentscheidung vom 08.03.2016 zur Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Johannesschule Sassenberg wird genehmigt.“


Bürgermeister Uphoff und Ratsmitglied Dirk Schöne haben die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung zur Besetzung der Stelle der Schulleitung an der Johannesschule Sassenberg getroffen.

 

Nach § 60 Abs. 1 GO NRW ist die Dringlichkeitsentscheidung dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Der Rat kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.