-Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2030-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, die Übernahme der Ortsumgehung im Zuge der B 476 –
B 476 n – in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 beim
Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu beantragen.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die bereits erfolgte Projektanmeldung
zur Bundesverkehrswegeplanung 2015 vom 04.10.2012 und 14.02.2014, wonach
hinsichtlich der Projektbegründung, der Projekthistorie sowie der Auflistung
der städtebaulichen Potenzialer eine dezidierte Stellungnahme zum Projekt B 476
Ortsumgehung Sassenberg erfolgt ist.“
Gemäß Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit
im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 vom 08.03.2016 wird
die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf und dem Umweltbericht seitens des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in der Zeit vom
21.03.2016 bis zum 02.05.2016
-einschließlich- durchgeführt.
Bereits in der Sitzung des Rates am 11.02.2014 -Pkt. 9.2 d. N.- ist zum Bundesverkehrswegeplan 2015 bei 14
Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung nachfolgender Beschluss
gefasst worden:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Übernahme der
Ortsumgehung im Zuge der B 476 – B 476 n – in die Neuaufstellung des
Bundesverkehrswegeplanes 2015 Bereich Straße beim Bundesverkehrsministerium zu
beantragen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die bereits erfolgte
Projektanmeldung zur Bundesverkehrswegeplanung 2015 vom 04.10.2012, wonach
hinsichtlich der Projektbegründung, der Projekthistorie sowie der Auflistung
der städtebaulichen Potenzialer eine dezidierte Stellungnahme zum Projekt B 476
Ortsumgehung Sassenberg erfolgt ist.“
Die Beschlussfassung ist mit Schreiben vom 14.02.2014
dem damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zugeleitet worden.
Im Rahmen der Überprüfung des Entwurfes des
Bundesverkehrswegeplanes 2030 bleibt festzuhalten, dass auch weiterhin die
Nordumgehung im Zuge der B 476 in Sassenberg nicht Gegenstand des Entwurfes
geworden ist. Insoweit ist nach Meldung der Beschlussfassung vom 11.02.2014
eine Übernahme in die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 nicht
erfolgt.
Insoweit sollte der Beschluss vom 11.02.2014 -Pkt. 9.2-
nochmals voll inhaltlich wiederholt und dem Bundesministerium zugeleitet
werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.