Betreff
Bundesverkehrswegeplan 2030
-Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2030-
Vorlage
60/810/2016
Aktenzeichen
60 642-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Übernahme der Ortsumgehung im Zuge der B 476 – B 476 n – in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 beim Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu beantragen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die bereits erfolgte Projektanmeldung zur Bundesverkehrswegeplanung 2015 vom 04.10.2012 und 14.02.2014, wonach hinsichtlich der Projektbegründung, der Projekthistorie sowie der Auflistung der städtebaulichen Potenzialer eine dezidierte Stellungnahme zum Projekt B 476 Ortsumgehung Sassenberg erfolgt ist.“


Gemäß Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 vom 08.03.2016 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf und dem Umweltbericht seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in der Zeit vom 21.03.2016 bis zum 02.05.2016  -einschließlich-  durchgeführt.

 

Bereits in der Sitzung des Rates am 11.02.2014  -Pkt. 9.2 d. N.-  ist zum Bundesverkehrswegeplan 2015 bei 14 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung nachfolgender Beschluss gefasst worden:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Übernahme der Ortsumgehung im Zuge der B 476 – B 476 n – in die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 Bereich Straße beim Bundesverkehrsministerium zu beantragen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die bereits erfolgte Projektanmeldung zur Bundesverkehrswegeplanung 2015 vom 04.10.2012, wonach hinsichtlich der Projektbegründung, der Projekthistorie sowie der Auflistung der städtebaulichen Potenzialer eine dezidierte Stellungnahme zum Projekt B 476 Ortsumgehung Sassenberg erfolgt ist.“

 

Die Beschlussfassung ist mit Schreiben vom 14.02.2014 dem damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugeleitet worden.

 

Im Rahmen der Überprüfung des Entwurfes des Bundesverkehrswegeplanes 2030 bleibt festzuhalten, dass auch weiterhin die Nordumgehung im Zuge der B 476 in Sassenberg nicht Gegenstand des Entwurfes geworden ist. Insoweit ist nach Meldung der Beschlussfassung vom 11.02.2014 eine Übernahme in die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 nicht erfolgt.

 

Insoweit sollte der Beschluss vom 11.02.2014  -Pkt. 9.2-  nochmals voll inhaltlich wiederholt und dem Bundesministerium zugeleitet werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.