Betreff
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glandorf
-Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung-
Vorlage
60/801/2016
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Es verbleibt bei den Beschlüssen des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 26.03.2014 –Pkt. 10- d. N. und des Rates der Stadt Sassenberg vom 15.12.2015 –Pkt. 15- d. N., wonach die Sonderbaufläche 7.3 zur Ausweisung von Flächen für die Nutzung der Windenergie auf dem Gemeindegebiet Glandorf abgelehnt wird.“


Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 –Pkt. 15- d. N. mit 23 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

„Es verbleibt bei dem Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 26.03.2014 –Pkt. 10 d. N.-, wonach neben der Sonderbaufläche 7.3 auch weiterhin die Sonderbauflächen 7.4 a und 7.4 b für die Nutzung der Windenergie nördlich der Doppelschossanlage Harkotten zurückgewiesen werden, da sich nach Prüfung des Antrages des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff vom 14.08.2015 keine abschließend neuen, aus dem Blickwinkel der Stadt Sassenberg als Träger öffentlicher Belange, Entscheidungsgründe ergeben haben. Die denkmalrechtliche Würdigung kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es bleibt der Gemeinde Glandorf unbenommen, die gutachterlichen unterschiedlichen Einschätzungen abschließend zu bewerten. Soweit ein Mindestabstand von 800 m zu Wohngebäuden auf der Schlossinsel eingehalten wird, kann anschließend ggf. ein erneutes Beteiligungsverfahren durch die Gemeinde Glandorf eingeleitet werden, eine aktualisierte Stellungnahme der Stadt Sassenberg als Träger öffentlicher Belange wäre dann ggf. zu erarbeiten.“

 

Die Beschlussmitteilung an die Gemeinde Glandorf erfolgte mit Schreiben vom 17.12.2015 im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glandorf.

 

In den Sitzungen des Ortsausschusses Füchtorf am 22.02.2016 sowie des Infrastrukturausschusses am 25.02.2016 ist erneut zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glandorf und der hiermit zusammenhängenden erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung berichtet worden. Nach Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Glandorf am 09.03.2016 erfolgt nunmehr die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 18.03.2016 bis zum 22.04.2016. Um Abgabe einer Stellungnahme wird bis zum 22.04.2016 im Verfahren der neuen Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten. Die Planentwürfe sind auch auf der Homepage der Gemeinde Glandorf –www.glandorf.de- veröffentlicht und stehen dort zum Download bereit.

 

Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten und dieser Vorlage beigefügten 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbauflächen für die Nutzung der Windenergie“ der Gemeinde Glandorf vom Februar 2016 bleibt festzuhalten, dass auch weiterhin auf eine zusätzliche Ausweisung der ursprünglich vorgesehenen Windenergievorrangflächen 7.4 a und 7.4 b in Höhe der Schlösser Harkotten verzichtet wird. Es verbleibt wie bisher bei der Ausweisung Sonderbaufläche 7.3.

 

Zuständig für die Beschlussfassung im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ist der Rat.