-Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung-
Vorschlag der Verwaltung:
„Es verbleibt bei den Beschlüssen des
Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 26.03.2014 –Pkt.
10- d. N. und des Rates der Stadt Sassenberg vom 15.12.2015 –Pkt. 15- d. N.,
wonach die Sonderbaufläche 7.3 zur Ausweisung von Flächen für die Nutzung der
Windenergie auf dem Gemeindegebiet Glandorf abgelehnt wird.“
Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am
15.12.2015 –Pkt. 15- d. N. mit 23 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen
nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Es verbleibt bei dem Beschluss des
Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 26.03.2014 –Pkt. 10
d. N.-, wonach neben der Sonderbaufläche 7.3 auch weiterhin die
Sonderbauflächen 7.4 a und 7.4 b für die Nutzung der Windenergie nördlich der
Doppelschossanlage Harkotten zurückgewiesen werden, da sich nach Prüfung des
Antrages des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff vom 14.08.2015 keine abschließend
neuen, aus dem Blickwinkel der Stadt Sassenberg als Träger öffentlicher
Belange, Entscheidungsgründe ergeben haben. Die denkmalrechtliche Würdigung
kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es bleibt der Gemeinde Glandorf
unbenommen, die gutachterlichen unterschiedlichen Einschätzungen abschließend
zu bewerten. Soweit ein Mindestabstand von 800 m zu Wohngebäuden auf der
Schlossinsel eingehalten wird, kann anschließend ggf. ein erneutes
Beteiligungsverfahren durch die Gemeinde Glandorf eingeleitet werden, eine
aktualisierte Stellungnahme der Stadt Sassenberg als Träger öffentlicher
Belange wäre dann ggf. zu erarbeiten.“
Die Beschlussmitteilung an die Gemeinde Glandorf
erfolgte mit Schreiben vom 17.12.2015 im Verfahren der
Öffentlichkeitsbeteiligung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Glandorf.
In den Sitzungen des Ortsausschusses Füchtorf am
22.02.2016 sowie des Infrastrukturausschusses am 25.02.2016 ist erneut zur
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glandorf und der hiermit
zusammenhängenden erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung berichtet worden. Nach
Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Glandorf am 09.03.2016 erfolgt nunmehr die
erneute Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 18.03.2016 bis zum
22.04.2016. Um Abgabe einer Stellungnahme wird bis zum 22.04.2016 im Verfahren
der neuen Öffentlichkeitsbeteiligung gebeten. Die Planentwürfe sind auch auf
der Homepage der Gemeinde Glandorf –www.glandorf.de- veröffentlicht und stehen
dort zum Download bereit.
Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten und
dieser Vorlage beigefügten 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbauflächen für die Nutzung der Windenergie“ der Gemeinde Glandorf vom
Februar 2016 bleibt festzuhalten, dass auch weiterhin auf eine zusätzliche
Ausweisung der ursprünglich vorgesehenen Windenergievorrangflächen 7.4 a und
7.4 b in Höhe der Schlösser Harkotten verzichtet wird. Es verbleibt wie bisher
bei der Ausweisung Sonderbaufläche 7.3.
Zuständig für die Beschlussfassung im Rahmen der
erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2
BauGB ist der Rat.