-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird wie in der Anlage
beschlossen.
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes ‚Ströätken‘ wird
gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.
NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV.
NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496/SGV.
NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I. S. 1722) als Satzung
beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
21.01.2016 die 7. vereinfachte Änderung für das Grundstück Ströätken 3 und 5
beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom 14.03.2016 bis zum 13.04.2016
–einschließlich- zur Vorbereitung des Satzungsbeschlusses am 10.05.2016
durchgeführt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.