Betreff
Bebauungsplan "Ströätken" - 7. vereinfachte Änderung
-Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/800/2016
Aktenzeichen
60 622-21/42
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage              beschlossen.

 

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes ‚Ströätken‘ wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I. S. 1722) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 21.01.2016 die 7. vereinfachte Änderung für das Grundstück Ströätken 3 und 5 beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom 14.03.2016 bis zum 13.04.2016 –einschließlich- zur Vorbereitung des Satzungsbeschlusses am 10.05.2016 durchgeführt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.