Betreff
Bebauungsplan "Langefort"
-Vereinfachte Änderung für das Grundstück Schürenstraße 27-
Vorlage
60/799/2016
Aktenzeichen
60 622-21/6
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Langefort‘ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage            zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 11.02.2016 die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Langefort“ zur Überplanung von Grundstücken an der Straße Schürenknapp beschlossen. Die Bebauungsplanänderung hat zwischenzeitlich Rechtskraft erlangt.

 

Im Nachgang zur Aufplanung der Freiflächen Schürenknapp/Schürenstraße ist seitens der Firma Biber-Bau GmbH & Co. KG, Ostbevern, mit Schreiben vom 29.02.2016 ein weiterer Änderungsantrag zur Errichtung der bereits vorgestellten Planung eines 8 Familienhauses Schürenstraße 27 vorgelegt worden.

 

Als Begründung ist angeführt worden, dass nach endgültiger Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahlen durch das seitens der Firma Biber-Bau beauftragte Vermessungsbüro nunmehr festgestellt worden ist, dass die im Bebauungsplan ausgewiesene Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 nicht eingehalten werden kann. Um die Planung entsprechend umsetzen zu können, wird die Erhöhung der Grundflächenzahl geringfügig auf 0,35 beantragt. In Absprache mit dem Kreisbauamt Warendorf ist nach Aussagen der Firma Biber-Bau eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Rahmen des laufenden Baugenehmigungsverfahrens nicht möglich.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.