-Vereinfachte Änderung für das Grundstück Schürenstraße 27-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Langefort‘ gem. § 13 BauGB wird gem.
der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am
11.02.2016 die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Langefort“ zur Überplanung von
Grundstücken an der Straße Schürenknapp beschlossen. Die Bebauungsplanänderung
hat zwischenzeitlich Rechtskraft erlangt.
Im Nachgang zur Aufplanung der Freiflächen
Schürenknapp/Schürenstraße ist seitens der Firma Biber-Bau GmbH & Co. KG,
Ostbevern, mit Schreiben vom 29.02.2016 ein weiterer Änderungsantrag zur
Errichtung der bereits vorgestellten Planung eines 8 Familienhauses
Schürenstraße 27 vorgelegt worden.
Als Begründung ist angeführt worden, dass nach
endgültiger Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahlen durch das seitens
der Firma Biber-Bau beauftragte Vermessungsbüro nunmehr festgestellt worden
ist, dass die im Bebauungsplan ausgewiesene Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3
nicht eingehalten werden kann. Um die Planung entsprechend umsetzen zu können,
wird die Erhöhung der Grundflächenzahl geringfügig auf 0,35 beantragt. In
Absprache mit dem Kreisbauamt Warendorf ist nach Aussagen der Firma Biber-Bau
eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Rahmen des
laufenden Baugenehmigungsverfahrens nicht möglich.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.