-Änderung der Gestaltungssatzung für das Grundstück Weißdornweg 6-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die Änderung
der Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan ‚Vennstraße‘ wird
gem. der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen. Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB wird verzichtet, da die Nachbareinvernehmenserklärungen vorliegen.“
Mit Antrag vom 20.01.2016 ist seitens des
Grundstückseigentümers Weißdornweg 6 die Planung zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Garage und dem hiermit einhergehenden Änderungsantrag zur
Errichtung eines Winkelbungalows und der erforderlichen Anpassung der
Firstrichtung auf dem Grundstück vorgelegt worden.
Seitens des Antragstellers sind die
Nachbareinvernehmenserklärungen bereits vorgelegt worden.
Nach Rückspreche mit dem Planungsbüro Wolter Partner,
Coesfeld, bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken, da es sich hierbei
um ein Eckgrundstück handelt und die Firstrichtung zur Errichtung des
Winkelbungalows freigegeben werden kann.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.