Betreff
Bebauungsplan "Vennstraße"
-Änderung der Gestaltungssatzung für das Grundstück Weißdornweg 6-
Vorlage
60/785/2016
Aktenzeichen
60 622-21/2
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die Änderung der Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan ‚Vennstraße‘ wird gem. der Anlage           zu dieser Niederschrift beschlossen. Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird verzichtet, da die Nachbareinvernehmenserklärungen vorliegen.“


Mit Antrag vom 20.01.2016 ist seitens des Grundstückseigentümers Weißdornweg 6 die Planung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und dem hiermit einhergehenden Änderungsantrag zur Errichtung eines Winkelbungalows und der erforderlichen Anpassung der Firstrichtung auf dem Grundstück vorgelegt worden.

 

Seitens des Antragstellers sind die Nachbareinvernehmenserklärungen bereits vorgelegt worden.

 

Nach Rückspreche mit dem Planungsbüro Wolter Partner, Coesfeld, bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken, da es sich hierbei um ein Eckgrundstück handelt und die Firstrichtung zur Errichtung des Winkelbungalows freigegeben werden kann.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.