Meine sehr verehrten Damen
und Herren,
die letzte Sitzung des
Rates in diesem Jahr bietet mit Blick auf unseren Sitzungssaal auch heute ein
gewohntes Bild: die Sitzungstische sind etwas vorweihnachtlich geschmückt und
vor Ihnen finden Sie den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
für das kommende Haushaltsjahr.
Bevor Sie die Ordner mit in
die Weihnachtsferien nehmen, um sich dann auf die anstehenden
Haushaltsberatungen im Januar vorzubereiten, möchte ich Ihnen jetzt den
Haushaltsentwurf in einer Kurzvorstellung näherbringen.
Uns allen war seit Längerem
klar, dass auch der Haushalt 2016 ein Haushalt sein würde, bei dem unter dem
Strich der Erträge und Aufwendungen ein hohes Defizit auszuweisen ist. Wichtige
Finanzpositionen zum Haushalt haben sich in den letzten Wochen und Monaten
konkretisiert. Diese Konkretisierung hat sich in den meisten Fällen in der
Tendenz mit unseren schon bestehenden Erwartungen gedeckt, ist aber dann in
vielen Fällen im negativen Sinne auch deutlich über unsere Annahmen
hinausgegangen. So sind etwa die Schlüsselzuweisungen auf Grund der in der
Vergangenheit gegebenen, hohen Gewerbesteuerkraft für das Jahr 2016 erheblich
rückläufig. Die Ansätze für die Kreisumlagen mussten für das Jahr 2016 und die
Folgejahre zusätzlich angehoben werden. Für das städtische Personal waren auf
Grund tariflicher und gesetzlicher Vergütungs- und Besoldungserhöhungen, aber
nun zusätzlich auch auf Grund von Stellenausweitungen in bestimmten
Aufgabenbereichen nennenswerte Mehraufwendungen einzustellen. Und zuletzt
bleibt natürlich auch noch zu erwähnen, dass wir haushaltsplanerisch durch
Anhebung verschiedener Aufwandsermächtigungen dafür Sorge tragen mussten, dass
wir die uns gesetzlich auferlegte Aufgabe erfüllen können, die uns zugewiesenen
Flüchtlinge und Asylbewerber unterzubringen und zu versorgen.
Auf alle diese Punkte werde
ich gleich noch etwas näher eingehen. Natürlich komme ich aber auch auf einige
Haushaltsverbesserungen und positive Finanzentwicklungen zu sprechen.
In Zusammenstellung aller
bekannten und angenommenen Erträge und Aufwendungen zum Haushalt 2016 schlägt
für dieses Jahr ein sehr hohes Defizit von ca. 4,4 Mio. € zu Buche – exakt ist
es ein Minus-Betrag von 4.438.870,00 €.
Auch die Folgejahre der
Finanzplanung weisen nicht unerhebliche Fehlbeträge aus. Eine besondere
Herausforderung war es deshalb bei der Planaufstellung in diesem Jahr, den
Ihnen bekannten 5%-Schwellenwert des Abbaus der allgemeinen Rücklage möglichst
nicht „zu reißen“. Wie Sie wissen, ist ein Haushaltssicherungskonzept
aufzustellen, wenn in zwei aufeinander folgenden Jahren durch Jahresfehlbeträge
jeweils mehr als 5 % der allgemeinen Rücklage aus dem Eigenkapital abgebaut werden
müssen. Die Unterschreitung des Schwellenwertes war nicht für alle Jahre erreichbar:
für das Jahr 2018 errechnet sich nach dem dortigen Defizit ein Abbau der allgemeinen
Rücklage von etwa 5,4 %, für die Jahre 2016, 2017 und 2019 liegt der
Prozentsatz jeweils zwischen 4 % und 5 %, was auch gefährlich hoch ist.
Für das kommende Jahr 2016
war es nur aus dem Grund möglich, unter dem 5 %-Wert zu bleiben, weil nach
einer aktualisierten Auswertung der Haushaltsdaten angenommen ist, dass wir das
Haushaltsjahr 2015 noch erheblich besser abschließen können als bislang
prognostiziert. Statt eines deutlichen Fehlbetrages in Höhe von ca. 2,8 Mio. €
- wie veranschlagt - ist in die Planaufstellung 2016 nun ein Jahresüberschuss
für das Jahr 2015 in Höhe von ca. 1,5 Mio. € einbezogen. Der größte Teil dieser
Verbesserung entfällt, wie Ihnen bekannt ist, auf die Gewerbesteuer, die nach
dem letzten Veranlagungslauf 2015 mit einem Ergebnis 2015 in Höhe von gut 8,0
Mio. € bei einem Ansatz von 4,8 Mio. € schließt. Der Überschuss von 1,5 Mio. €
wäre in die Ausgleichsrücklage zu überführen und würde die
Ausgleichsrücklagemittel dann auf etwa 2,6 Mio. € aufstocken – ein Betrag von
ca. 1,1 Mio. € ist nach dem festgestellten Jahresabschluss 2014 noch vorhanden.
Man kann aber sagen, dass diese Mittel -
weil sie aus einem Steuermehraufkommen herrühren - als reserviert zu betrachten
sind, um den späteren Rückgang von Schlüsselzuweisungen auf Grund der hohen
Steuerkraft zu kompensieren. Ich rechne mal mit diesem Gedanken wie folgt: von
dem ausgewiesenen Defizit 2016 in Höhe von ca. 4,4 Mio. ziehe ich die etwa 2,6
Mio. € aus der 2016 einzusetzenden Ausgleichrücklage als
steuerschwankungsbedingt ab und lande dann bei einem so bereinigten Defizit von
rd. 1,8 Mio. €. Das dies quasi das „Grunddefizit“ unseres Haushalts ist, wird
vielleicht auch durch Blick auf die Folgejahre des Finanzplanungszeitraums
plausibilisiert, denn für 2017 und 2018 liegen die Defizite - ohne Einplanung
ungewisser Gewerbesteuerschwankungen - ebenfalls in dieser Größenordnung.
Wir wollen hoffen, dass diese
Prognose des Jahresabschlussergebnisses 2015 recht zielgenau ist und dass sich
im Rahmen der Abschlusserstellung keine Erkenntnisse ergeben, die die so unter
vielen noch bestehenden Unsicherheiten getroffene Annahme erschüttern.
Meine sehr verehrten Damen
und Herren,
nachdem ich Ihnen nun die
Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren für die Haushaltsaufstellung in einem
kurzen Abriss aufgezeigt habe, möchte ich nun ganz konkret zu den städtischen
Haushaltszahlen für das Jahr 2016 kommen.
Als erstes möchte ich dabei
wieder die vorgesehenen Festsetzungen der Haushaltssatzung ansprechen. Danach
werde ich auf die veranschlagten Erträge und Aufwendungen, die investiven
Einzahlungen und Auszahlungen, die Kreditaufnahme und die Tilgungen sowie die
übrigen wichtigen Eck- und Planwerte des Haushalts noch etwas näher eingehen.
Bezüglich vertiefender und umfassender Ausführungen darf ich auch in diesem
Jahr wieder auf den Vorbericht zum Haushaltsplan verweisen.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2016 trifft folgende Festsetzungen:
Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 25.425.050,00 €, der
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 29.863.920,00 €. Damit ergibt sich das schon angesprochene Plan-Defizit in
Höhe von 4.438.870,00 €.
Der nicht mögliche
Ausgleich von Erträgen und Aufwendungen im Ergebnisplan schlägt auch auf den
Finanzplan durch, denn zu einem Großteil sind die Geschäftsvorfälle aus dem
Ergebnisplan zugleich zahlungswirksam.
Der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit beläuft
sich auf 23.107.570,00 €, der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 26.713.730,00 €. Hier ergibt sich also ein Minus-Saldo
von 3.606.160,00 €.
Der Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit beträgt 2.039.500,00 €, die
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit liegen bei 4.768.550,00 €. Der Saldo
hier beläuft sich damit auf -2.729.050,00 €. Das ist gleichzeitig der Rahmen
für die Aufnahme von Investitionskrediten, den wir leicht abgerundet auch
ausschöpfen müssen, um die Investitionen finanziert darstellen zu können.
Der Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit ist in der Haushaltssatzung mit
2.725.000,00 € vorgesehen. Das ist die eingeplante Kreditaufnahme für
Investitionen. Die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit, die Tilgungen,
betragen 377.500,00 €. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit ist folglich mit
2.347.500,00 € ausgewiesen. Um diesen Betrag stiege also 2016 die Verschuldung, wenn eine Kreditierung tatsächlich in der
ermächtigten Höhe erfolgen muss.
Für das laufende Jahr 2015
wollen wir keine Kredite aufnehmen, auch wenn eine Kreditaufnahme
haushaltsrechtlich nach der prognostizierten Ausführung des investiven Bereichs
in einer Größenordnung von angenommen etwa 900 tausend € möglich wäre. Auf eine
Kreditaufnahme soll zu Lasten eines Abbaus der liquiden Mittel verzichtet
werden, wie schon im Bericht über die Finanzlage Mitte des Jahres angedeutet. Ich
erachte das als vertretbar, weil dann nach aktueller Einschätzung trotzdem noch
ein positiver Endbestand an liquiden Mitteln per 31.12.2015 in Höhe von ca. 1,8
Mio. € verbleibt. Aus meiner Sicht sollte so lange wie möglich an der nun schon
seit 2007 andauernden Phase der Entschuldung festgehalten werden, um Belastungen
für den Haushalt aus dem Schuldendienst niedrig zu halten. Die günstigen
Zinsen, teilweise befristete 0-Zins-Angebote, sind zwar durchaus auch finanzwirtschaftlich
reizvoll, aber letztendlich entsteht aus jedem Kreditgeschäft eine Vorbelastung für die späteren Jahre
einschließlich Zinsrisiko bei Ablauf der Zinsbindung. Dabei ist mir bewusst,
dass diese Kreditaufnahmemöglichkeit 2015 auch nicht nachholbar ist, aber unter
Abwägung der unterschiedlichen Aspekte meine ich, dass es verantwortbar ist,
erst Mitte des Jahres 2016 wieder über eine Kreditaufnahme nachzudenken, dann
auf der Grundlage der Kreditermächtigung 2016 und bei schon greifbareren
Erkenntnissen zur Haushaltsausführung 2016.
Verpflichtungsermächtigungen
sind in der Haushaltssatzung des Jahres 2016 in Höhe von insgesamt 455.000,00 €
vorgesehen. Diese entfallen mit 140.000,00 € auf den beabsichtigten Neubau
eines Funktionsgebäudes „Piratenschiff“ am Feldmarksee, mit 100.000,00 € auf
die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF 20 für den Löschzug Füchtorf
und mit 215.000,00 € auf die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs TLF
4000 für den Löschzug Sassenberg.
Die Haushaltssatzung hat auf Grund des ausgewiesenen Defizits wiederum
Festsetzungen zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und zur Verringerung
der allgemeinen Rücklage zu treffen. Wie schon angeführt, kann nur ein
Teilbetrag des Fehlbedarfs fiktiv über vorhandene Ausgleichsrücklagemittel
gedeckt werden. Bei einem angenommenen Jahresüberschuss 2015 in Höhe von
1.500.000,00 € ist gemäß der Haushaltssatzung 2016 zu Grunde gelegt, dass
Mittel in der Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.620.883,55
€ zur Verfügung stehen und im Haushaltsjahr 2016 vollständig beansprucht werden
müssen. Für den so nicht zu deckenden Teil des Fehlbedarfs des Haushalts 2016
in Höhe von 1.817.986,45 € muss eine Verringerung der allgemeinen Rücklage
erfolgen. Das entspricht einem Abbau der allgemeinen Rücklage um ca. 4,76 %
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage bedarf - wie Sie es aus den
Vorjahren kennen - der Genehmigung des Landrats als Kommunalaufsichtsbehörde.
Der Rahmen zur Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung soll laut
Satzungsentwurf wieder mit 5,0 Mio. € festgesetzt werden. Zum Jahresende 2015
ist - wie schon angesprochen - nach einer aktuellen Betrachtung der
Haushaltsausführung ein positiver Kontenbestand in Höhe von ca. 1,8 Mio. €
prognostiziert. Das ist also deutlich besser als in der Haushaltsplanung 2015
angenommen. Hier war noch von einem Liquiditätskreditbedarf zum Jahresende in
Höhe von ca. 1,7 Mio. € ausgegangen worden. Ursächlich für diese Veränderung
sind hier zunächst wiederum vor allem die Mehrbeträge aus der Gewerbesteuer,
daneben aber auch andere Verbesserungen in der Haushaltsausführung. Zu erwähnen
sind ferner die geringeren Liquiditätsabflüsse durch Entfall oder Verschiebung
von konsumtiven und investiven Maßnahmen, die teilweise aber für 2016 neu
veranschlagt wurden.
Trotz des hohen Anfangsbestandes von unterstellt 1,8 Mio. € ist zum
Jahresende 2016 planerisch ein
Liquiditätskreditbedarf in Höhe von rd. 2,2 Mio. € ausgewiesen. Verantwortlich
hierfür ist der bereits angesprochene negative Finanzierungssaldo im Rahmen der
laufenden Verwaltungstätigkeit, für den eine Darlehensaufnahme unzulässig ist.
Diesen Betrag müssen wir mindestens absichern, zusätzlich aber auch
gewährleisten, dass wir bei unterjährigen Schwankungen von Einzahlungen und
Auszahlungen jederzeit zahlungsfähig bleiben. Da Liquiditätskredite nur dann
und nur insoweit aufgenommen werden, wie ein Bedarf besteht, begründet die
Festlegung des Kreditrahmens noch keine Verpflichtungen und lässt auch noch
keine Zinsaufwendungen entstehen.
Meine Damen und Herren,
wir als Stadtrat werden uns gleich im Anschluss noch mit der
Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das kommende Jahr zu befassen haben,
wenn es um den Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2016 geht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 berücksichtigt folgende Hebesätze:
Grundsteuer A: 240 v. H.
Grundsteuer B: 460 v. H.
Gewerbesteuer: 417 v. H.
Mit diesen Hebesätzen sind auch die Haushaltsansätze für die
Steuererträge ab dem Jahr 2016 errechnet.
Nach den angenommenen Entwicklungen zum Haushalt erscheint
es unausweichlich, die Hebesätze wie genannt zu erhöhen. Unter im Übrigen
unveränderten Haushaltszahlen würde ansonsten gemäß einer Alternativberechnung
in jedem Haushaltsjahr 2016 bis 2019 ein Abbau der allgemeinen Rücklage von
über 5% entstehen und damit eine Haushaltssicherung ausgelöst.
Mir seien hierzu an dieser Stelle noch zwei Fußnoten
gestattet:
Erstens: wir haben zuletzt im Jahr 2014 unsere Hebesätze für
die Grundsteuern angehoben und dadurch einen Haushaltskonsolidierungsbeitrag bewirkt,
weil die örtlichen Hebesätze damit über den fiktiven Hebesätzen nach dem
Gemeindefinanzierungsgesetz lagen und das so entstandene Steuermehraufkommen für
die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage insoweit nicht angerechnet wurde;
die Mehrbeträge verblieben also ungeschmälert im städtischen Haushalt. In den
Folgejahren wurden die fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz weiter
angehoben. Der fiktive Hebesatz für die Grundsteuer B soll z. B. nun im Jahr
2016 bei 429 v. H. liegen. Bei Beibehaltung des örtlichen Hebesatzes von 430 v.
H. läge der Konsolidierungseffekt bei nur noch 1 %-Punkt. Der Landesgesetzgeber
muss aufhören, durch jährliche Anhebung der fiktiven Hebesätze im kommunalen
Finanzausgleich die örtlichen Hebesätze faktisch weiter in die Höhe zu treiben.
Die fiktiven Hebesätze müssen zumindest „eingefroren“ werden, besser und
sachgerechter wären aber endlich gestaffelte fiktive Hebesätze nach
Gemeindegrößenklassen.
Zweitens: die Anhebung der Hebesätze ist sicherlich der
örtlich schwierigen Haushaltslage geschuldet. Ursächlich für die sich
verschärfende Haushaltssituation ist aber nicht etwa die Ausweitung unseres
freiwilligen Leistungsangebotes, sondern vielmehr die erheblich zunehmende
Belastung aus pflichtigen Aufgaben und Pflichtumlagen. Deshalb müssen die
Kommunen entweder von Bund und Land mit deutlich mehr Finanzmitteln
ausgestattet oder von pflichtigen Aufgaben insoweit freigestellt werden.
Solange das nicht gegeben ist, müssen wir entsprechende
Belastungen schweren Herzens an unsere Einwohnerinnen und Einwohner teilweise
„durchreichen“. Der erhobene Mehrbetrag hält sich dabei im Rahmen des für die
Haushaltswirtschaft Notwendigen. Bei der
Grundsteuer B beläuft sich die Mehrbelastung für ein durchschnittliches
Einfamilienhaus auf etwa 20 € im Jahr.
Meine Damen,
meine Herren,
so weit zu den
Festsetzungen und Inhalten der Haushaltssatzung 2016. Im Folgenden darf ich nun
wieder etwas differenzierter auf die Erträge und Aufwendungen sowie die
Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
eingehen. Im Detail werde ich nur die größten Einzelposten erläutern und auch
dies hier nur recht kurz.
Die Beträge,
die ich Ihnen im Folgenden nenne, sind zum besseren Verständnis auf volle
tausend Euro gerundet und wieder in Form von Balkengrafiken aufbereitet, um die
Schwerpunkte und Größenordnungen der Werte zu verdeutlichen.
Der
Ergebnisplan weist in der Reihenfolge, wie Sie sie auch im Haushaltsplan
finden, für das Jahr 2016 folgende Erträge aus:
Steuern und ähnliche Abgaben |
14.767 t€ |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
4.825 t€ |
Sonstige Transfererträge |
1.313 t€ |
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte |
2.927 t€ |
Privatrechtliche Leistungsentgelte |
195 t€ |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
569 t€ |
Sonstige ordentliche Erträge |
637 t€ |
Finanzerträge |
192 t€ |
Die weitaus größte
Bedeutung bei den Erträgen haben nach wie vor die Steuern und ähnlichen
Abgaben. Hier stellen die Gewerbesteuer und der Anteil an der Einkommensteuer
das mit Abstand höchste Volumen.
Die Gewerbesteuer wurde mit
6,0 Mio. € veranschlagt. Das entsprach in etwa dem Vorauszahlungssoll für das
Veranlagungsjahr 2015. Zu- oder Abschläge aus endgültigen Veranlagungen oder
aus sonstigen Veränderungen sind nicht berücksichtigt, weil hierzu zum
Zeitpunkt der Ansatzbildung keine Erkenntnisse vorlagen. Insofern war das
Vorauszahlungssoll der verlässlichste Wert, den wir hatten. Zu- und Abgänge,
auch erheblicher Größenordnung, sind aber - wie Sie wissen - jederzeit möglich.
Für die Folgejahre des Finanzplanungszeitraums wurde der Ansatz bei der
Gewerbesteuer mit konstant 6,0 Mio. € beibehalten. Das ist ein relativ hoher
Wert: die bisherige fortgeschriebene Finanzplanung des Jahres 2015 sah auf der
Grundlage der seinerzeitigen Veranlagungen ab 2016 bislang Erträge in Höhe von
jeweils 5,0 Mio. € vor, also jährlich 1,0 Mio. € weniger. Weil wir das Niveau
von 6,0 Mio. € schon als recht gut erachten, haben wir für die
Gewerbesteuerentwicklung auch keine weiteren prozentualen Zuschläge gemäß den
Orientierungsdaten des Ministeriums für Inneres und Kommunales angesetzt.
Der Anteil an der
Einkommensteuer ist auf der Grundlage der Orientierungsdaten mit gut 5,2 Mio. €
veranschlagt. Die Orientierungsdaten und auch die neusten Ergebnisse der
Steuerschätzer aus dem November 2015 bestätigen die positive Entwicklung beim
Anteil an der Einkommensteuer auf der Grundlage der weiterhin guten Wirtschaftslage.
Das gilt auch für die Fortschreibung, für die gegenüber der bisherigen
mittelfristigen Finanzplanung nur marginale Veränderungen festzustellen sind.
Das Aufkommen aus dem
Anteil an der Umsatzsteuer beläuft sich nach der Veranschlagung auf gut 0,7
Mio. €. Darin enthalten ist ein Betrag in Höhe von rd. 75 tausend € aus der
Soforthilfe des Bundes für die Entlastung bei der Eingliederungshilfe, der so
genannten Übergangsmilliarde. Für das Jahr 2017 ist der entsprechende Betrag
sogar verdreifacht berücksichtigt, weil die Soforthilfe aufgestockt wird.
Dieser Entlastungseffekt ist auf der Grundlage einer entsprechenden Erlasslage
des Landes auch für die Jahre 2018 und 2019 angesetzt, wenngleich eine
gesetzgeberische Umsetzung noch aussteht. Die bisherigen Ausführungen belegen,
wie notwendig es ist, dass die kommunale Familie auch bei den Kosten für die
Eingliederungshilfe tatsächlich deutlich entlastet wird, wie dies ja auch im
Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart und insofern zugesagt ist.
Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen entfällt
ein Betrag von ca. 823 tausend € auf die Schlüsselzuweisungen. Die
Veranschlagung erfolgte mit dem Wert aus der 2.
Modellrechnung zum Entwurf des GFG 2016, ist also insoweit gesichert. Die
Verbundmasse des GFG hat sich abhängig von dem einfließenden Steueraufkommen
deutlich positiv entwickelt, nämlich um ca. +7,4 % gegenüber dem GFG 2015.
Seit einigen Jahren
schreibt das Land die Parameter für die Bemessung des rechnerischen Finanzbedarfs
und für die Bemessung der rechnerischen Finanzkraft der Kommunen von Jahr zu
Jahr fort. Das macht es noch schwieriger, zukünftige Entwicklungen zu
prognostizieren und auch Umverteilungswirkungen zu erkennen, solange es keine
Simulationsrechnungen gibt. Ich möchte nur zwei Punkte herausgreifen:
Die Gewichtung im
Soziallastenansatz als einen Teilwert für den zu ermittelnden Finanzbedarf der
Kommunen wird schon wieder steigen von bisher 15,76 im GFG 2015 auf nun 17,63
im GFG 2016. Zu der deutlichen Anhebung vor einigen Jahren gab es - wie Sie
sich sicher noch erinnern - eine Simulationsrechnung, die bei Anhebung des
Soziallastenansatzes eine Umverteilung der Schlüsselzuweisungen vom kreisangehörigen
Raum in die Großstädte belegt hat.
Auch die fiktiven Hebesätze
sollen, wie schon erwähnt, abermals angehoben werden, und zwar wie folgt: bei
der Grundsteuer A auf 217 v. H. (Vorjahr: 213 v. H.), bei der Grundsteuer B auf
429 v. H. (Vorjahr: 423 v. H.) und bei der Gewerbesteuer auf 417 v. H.
(Vorjahr: 415 v. H.).
Der erhebliche Rückgang der
Schlüsselzuweisungen im Vergleich zu den bisherigen Annahmen aus der
Finanzplanung 2015 liegt aber maßgeblich nicht an diesen Stellparametern des
Finanzausgleichs, sondern überwiegend an unserer hohen Steuerkraft in der Vergangenheit,
wie schon angesprochen.
Bei den sonstigen
Transfererträgen stellt die betragsmäßig mit Abstand größte Position die
Zuweisung des Landes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die entsprechende
Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich. Der Ansatz wurde hier deutlich erhöht
von 150 tausend € im Jahr 2015 auf nun 1,3 Mio. € im Jahr 2016. Bei dem
gegenüber dem Vorjahr erheblich angehobenen Ansatz 2016 ist einerseits die
deutlich gestiegene Zahl an aufzunehmenden und zu versorgenden Personen berücksichtigt,
ferner eine Erhöhung der Finanzbeträge je Zuweisungsfall und zuletzt auch die
gesetzliche Änderung der maßgeblichen Stichtagsregelung, indem jetzt eine Berücksichtigung
aktuellerer Fallzahlen erfolgt. Der Ansatz geht zwar auf eine modellhafte
Berechnung des Landes zurück, ist aber für mich noch nach wie vor mit verschiedenen
Fragezeichen zu versehen. Mittlerweile bin ich nach den Meldungen, die uns in
jüngerer Zeit erreichen, optimistisch, dass dieser Ansatz erreicht, vielleicht
sogar überschritten werden könnte, aber das wird die weitere Entwicklung
zeigen. Ein Schritt in diese Richtung war jedenfalls die abermalige Aufstockung
des Zuweisungsbetrages bereits in diesem Jahr: Für den 01.12. haben wir einen
weiteren Betrag in Höhe von ca. 513 tausend € eingebucht, so dass das Ergebnis
der Zuweisung 2015 jetzt bei etwa 769 tausend € liegt. Der veranschlagte
Zuweisungsbetrag in Höhe von 150 tausend € war allerdings auch völlig
unzureichend. Da musste in spürbarem Umfang etwas passieren, und auch der jetzt
veranschlagte Betrag von 1,3 Mio. € führt noch lange nicht zu einer Deckung der
hier entstehenden Kosten. Für die Folgejahre des Finanzplanungszeitraums ist
der Zuweisungsbetrag auf jeweils rd. 2,0 Mio. € weiter angehoben worden, indem
der Ansatz aus dem Jahr 2016 abermals um die Hälfte pauschal erhöht wurde. Die
weiter in der Zukunft zu erwartenden Zuweisungsbeträge sind noch schwieriger
abschätzbar als die des kommenden Jahres. Die steigende Zahl der aufgenommenen
und vermutlich noch aufzunehmenden Personen muss sich aber konsequenter Weise
auch in steigenden Landeszuweisungen wiederfinden. Ich hoffe, dass wir in
nächster Zeit die Zuweisungen belastbarer prognostizieren können.
Nun zu den Aufwendungen:
Der Ergebnisplan weist für das Jahr 2016 folgende Aufwendungen aus:
Personalaufwendungen |
6.663 t€ |
Versorgungsaufwendungen |
379 t€ |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
5.049 t€ |
Bilanzielle Abschreibungen |
2.904 t€ |
Transferaufwendungen |
13.326 t€ |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
1.364 t€ |
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen |
179 t€ |
Die Veranschlagung der
Personalaufwendungen erfolgte auf der Grundlage des Stellenplans bzw. der
aktuellen Stellenbesetzung. Dabei sind die Stellenausweitungen für bestimmte
Aufgabenbereiche berücksichtigt, wie sie schon Gegenstand bei der bisherigen
Beratung des Stellenplans 2016 waren. Eingerechnet wurden ferner die bereits
bekannten gesetzlichen und tariflichen Änderungen bzw. Aspekte. Hinsichtlich
der Besoldung wurde die zu erwartende, aber noch im Gesetzgebungsverfahren
befindliche Besoldungserhöhung für das Jahr 2016 einbezogen. Bezüglich der
Vergütung der tariflich Beschäftigten wurde zunächst die bereits zwischen den
Tarifparteien vereinbarte Anpassung für die Beschäftigten im Sozial- und
Erziehungsdienst bei der Planung der Aufwendungen mit zu Grunde gelegt. Ferner
ist für sämtliche tariflich Beschäftigte planerisch eine tarifliche Erhöhung ab
01.03.2016 um 3 % angenommen.
Bezüglich der Zuführungen
zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Beschäftigte wurde grundlegend auf
die Wertermittlung der westfälisch-lippischen Versorgungskassen abgestellt,
wobei wegen der einzubeziehenden Besoldungsanhebungen näherungsweise
entsprechende Wertkorrekturen angesetzt wurden.
Hinsichtlich der
Personalaufwendungen möchte ich auch dieses Jahr wieder darauf hinweisen, dass
in größerem Umfang Erstattungen von Personalaufwendungen durch Dritte erfolgen.
Zu nennen sind hier insbesondere die Betriebskostenzuschüsse für die
städtischen Kindertagesstätten oder die Erstattungen durch die städtischen
Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserwerk. Für die Bewertung der Belastungen
aus dem Personalbereich muss man also aus der Veranschlagung nach dem Bruttoprinzip
zunächst eine Betrachtung nach dem Nettoprinzip entwickeln.
Die Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen fallen auch im Jahr 2016 wie bereits in den Vorjahren sehr
hoch aus. Hier sind insbesondere auch die Sanierungs- und
Unterhaltungsmaßnahmen an unseren Gebäuden, an Straßen und an Brücken erfasst.
Im Jahr 2016 sollen
verschiedene größere Maßnahmen umgesetzt werden, die durch Beträge Dritter ganz
oder überwiegend gegenfinanziert sind.
Aus Mitteln des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes sollen zwei große
energetische Sanierungsvorhaben in unseren Grundschulen durchgeführt werden.
Zum einen die Erneuerung der Beleuchtung in der Wilhelm-Emanuel-von
Ketteler-Schule, die im Aufwand mit 57 tausend veranschlagt ist, zum anderen
die Kesselsanierung der Heizung in der Johannesschule, die mit Aufwendungen in
Höhe von 180 tausend € eingestellt ist. Die Förderung ist jeweils in Höhe von
90 % der Aufwendungen berücksichtigt.
Für unser Freibad soll nun
bereits im kommenden Jahr eine Sanierung des Beckenkopfes erfolgen. Den
Aufwendungen in Höhe von 130 tausend € stehen in gleicher Höhe Erträge aus
angesparten Mitteln der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost
gegenüber. Diese Verwendung für die grundlegende Sanierung des Freibades hat
der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss festgelegt.
Ohne Gegenfinanzierung
Dritter ist die Sanierung des Mehrzweckgebäudes am Feldmarksee mit ca. 103
tausend € in der Planung berücksichtigt.
Zusätzliche Sanierungs- und
Instandhaltungsaufwendungen sind auch für den erhöhten Gebäudebestand zur
Bereitstellung von Wohnraum für die uns zugewiesenen und von uns
unterzubringenden Flüchtlinge und Asylbewerber ermächtigt. Das betrifft sowohl
erworbene und noch zu erwerbende Gebäude als auch teilweise angemieteten
Wohnraum im Sinne einer Herrichtung für unsere Zwecke. Wir sind weiterhin der
Auffassung - und da sind wir in der Einschätzung wie ich weiß beieinander -,
dass an einer Bereitstellung von dezentralen Wohnräumen mit überschaubaren
Wohnungsgrößen, am besten in stadteigenen Gebäuden, möglichst festgehalten werden sollte. Wir sind deshalb
bemüht, weiter geeignete Gebäude zu finden und anzukaufen oder anzumieten.
Solange diese Unterbringungsstrategie noch zu wirtschaftlich vernünftigen
Konditionen umsetzbar ist, solange es also genügend akzeptable Angebote in
dieser Richtung gibt, sollten wir aus unserer Sicht also entsprechend handeln.
Ich bin froh, dass ich die Gedanken an eine größere zentrale Unterbringungseinrichtung
bisher noch nicht habe ganz konkret werden lassen müssen. Gleichwohl kann das
niemand ausschließen, weil nicht klar ist, wie die Flüchtlingszahlen sich
entwickeln. Also kann ich verständlicher Weise auch niemandem die Zusage geben,
dass wir nicht demnächst doch etwa auf unsere Sporthallen zur Unterbringung
zugreifen müssen, wozu einige andere Kommunen auch im Kreis Warendorf schon
heute gezwungen sind.
Zu den Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen zählen auch z. B. die Sanierungsaufwendungen für die
Wirtschaftswege. Der erste interne Planentwurf berücksichtigte noch das
Bereisungsergebnis des Unterausschusses des Infrastrukturausschusses, das
freilich die finanziellen Aspekte der Haushaltslage noch nicht berücksichtigen
konnte. Der vorgesehene Umfang der Sanierungsmaßnahmen war weder im Jahr 2016
noch innerhalb des Finanzplanungszeitraums bis 2019 darstellbar. Somit mussten
auch für die Haushaltsjahre 2016 ff. die eingestellten Beträge wieder gedeckelt
werden. Das geschah durch Einstellung eines jährlichen pauschalen Ansatzes in
Höhe von 75 tausend €, wie schon im Vorjahr. Ich bin mir bewusst, dass ein
höheres Budget wünschenswert wäre, glaube aber auch, dass mit diesem doch nicht
kleinen Betrag viel mehr machbar ist als „Flickschusterei“, das hat auch das
laufende Jahr gezeigt. Wir sind nun aber tatsächlich gefordert, diesen Bereich
in der Maßnahmeabwicklung neu zu justieren und die Prioritäten neu und
sorgfältig zu setzen.
Zu den
Transferaufwendungen:
Der Kreistag hat - wie Sie
wissen - am vergangenen Freitag die Haushaltssatzung des Kreises Warendorf für
das Haushaltsjahr 2016 beschlossen und darin den Hebesatz für die allgemeinen
Kreisumlage mit 38,9 v. H. und den Hebesatz für die Jugendamtsumlage mit 17,7
v. H. der Umlagegrundlagen festgelegt. Die allgemeine Kreisumlage ist mit dem
jetzt beschlossenen Hebesatz in unserem Haushalt berücksichtigt, die
Jugendamtsumlage ist noch mit einem Hebesatz von 17,8 v. H. eingestellt, also
ein wenig zu hoch.
Weiter wird im
Haushaltsjahr 2016 eine Sonderumlage in Höhe von 0,9 v. H. der Umlagegrundlagen
an den Kreis Warendorf zu leisten sein, die auch so im Haushaltsplan veranschlagt
ist. Zum Hintergrund: der Kreis Warendorf hat in den vergangenen Jahren in
erheblichem Umfang sein Eigenkapital abgebaut. Überwiegend geschah dies durch
den Eintritt von Jahresfehlbeträgen, die der Kreis teilweise auch zur Abmilderung
der Umlagebelastung der Städte und Gemeinden eingegangen ist, teilweise aber
auch durch die Abwertung des Bestandswerts an RWE-Aktien des Kreises durch
unmittelbare Buchung gegen die allgemeine Rücklage.
Der Kreis will nun sein
Eigenkapital wieder aufstocken, was durch die Erhebung der Sonderumlage
geschehen soll und was zu einer zusätzlichen Belastung der Städte und Gemeinden
führt, wenn auch die Zahlung gestundet werden soll.
Wenn man alle Umlagesätze
zusammenrechnet, liegt der Gesamtumlagesatz für das Jahr 2016 bei 57,5 v. H.
der Umlagegrundlagen, im laufenden Jahr 2015 liegt der Gesamtumlagesatz bei
55,2 v.H. der Umlagegrundlagen. Für uns macht das in absoluten Werten einen
Gesamtansatz von ca. 8,6 Mio. € im Haushaltsjahr 2016 aus, das ist gegenüber
dem Gesamtansatz aus dem laufenden Jahr 2015 in Höhe von knapp 8,0 Mio. € ein
erheblicher Mehrbetrag von ca. 0,6 Mio. €.
Diese deutliche
Mehrbelastung ist bei den ohnehin schwierigen Haushaltslagen der Städte und
Gemeinden im Kreis Warendorf nicht hinnehmbar. Für viele Kommunen ist das ein
weiterer Schritt in Richtung Haushaltssicherung oder löst zumindest die
Notwendigkeit weiterer, schwerer Konsolidierungsschritte aus. In der
Stellungnahme der Bürgermeisterin und der Bürgermeister im Kreis Warendorf zum
Eckdatenpapier des Landrates zum Kreishaushalt 2016 ist daher - wie ich Ihnen
berichtet habe - im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Erklärung eines
Benehmens zur Anhebung der Umlagesätze nicht in Aussicht gestellt worden.
Damit lässt sich eine Erhöhung
der Kreisumlage nicht blockieren, wohl aber beim Landrat und auch bei der
Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde des Kreises Warendorf erkennbar werden,
dass wir mit der Mehrbelastung - sinnbildlich gesprochen - nicht leben können.
Die kaskadenartige Weitergabe
der ohne Zweifel bestehenden enormen Finanzmehrbedarfe in der kommunalen
Familie an die jeweils nachgelagerte Körperschaft muss unbedingt eingebremst
werden. Ich mag mir sonst wirklich nicht vorstellen, wie unsere Haushalte in
ein paar Jahren aussehen und welche weiteren Belastungen wir dann unseren
Einwohnerinnen und Einwohnern auferlegen müssen.
Bei den
Transferaufwendungen weist aber nicht nur die Kreisumlage hohe Mehrbeträge aus.
Abermals erheblich angehoben sind auch die verschiedenen Ansätze für die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Waren im laufenden Jahr noch
ca. 0,7 Mio. € ermächtigt, addieren sich die verschiedenen Ansätze für die unmittelbare
Leistungsgewährung jetzt auf ca. 2,4 Mio. € im Jahr 2016, womit hier eine
Steigerung um etwa 1,7 Mio. € gegeben ist. Ich hoffe, dass wir mit diesen
Beträgen die anstehenden Aufgaben bewältigen können, ohne dass weitere Mittel
bereitgestellt werden müssen. Wie wir in diesem Jahr regelmäßig zur
Flüchtlingssituation berichtet haben, werden wir auch im kommenden Jahr die
Informationsweitergabe zeitlich eng getaktet fortführen.
Unter den
Transferaufwendungen sind weiter aufgenommen: die Aufwendungen aus der
Gewerbesteuerumlage und dem Fonds „Deutsche Einheit“, die Krankenhausumlage und
die Beträge für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung.
Wiederum neu veranschlagt
sind die Maßnahmen „Renaturierung der Bever im Bereich Harkotten“ mit jetzt 520
tausend € und „Errichtung einer Querungshilfe mit Buswarteeinrichtung an der B
476, Höhe Düsbergstraße/Vennstraße“, mit 185 tausend € ohne separat
eingestellten Grunderwerb. Die Maßnahmen sind bekanntlich als
Transferaufwendungen eingestellt, weil keine Vermögenswerte entstehen, die in
der städtischen Bilanz anzusetzen sind. Die Renaturierungsmaßnahme ist wiederum
vollständig refinanziert durch Mittel des Landes und des Kreises dargestellt,
für die Querungshilfe erstattet der Bund nahezu sämtliche Kosten. Beide
Maßnahmen kennen Sie schon aus den Haushaltsplänen 2014 und 2015. Der Bau der
Querungshilfe an der B 476 -Füchtorfer Straße- macht gute Fortschritte. Die
milde Witterung hilft dabei, dass die bauausführenden Firmen gut vorankommen.
Das Foto auf dem Haushaltstitel ist erst vor gut einer Woche aufgenommen
worden. Zwischenzeitlich ist schon die Schwarzdecke eingebracht, die
Haltestellenüberdachung errichtet und die Pflasterung im Wesentlichen
abgeschlossen worden.
Meine Damen und Herren,
nach diesen Ausführungen zu
den wichtigsten Aufwandspositionen des Haushaltes möchte ich für die anderen
Aufwandspositionen ebenfalls auf die Erläuterungen im Vorbericht verweisen und
jetzt schon zu den Einzahlungen aus Investition und Finanzierung kommen.
Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit teilen sich wie folgt auf:
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen |
1.783 t€ |
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen |
53 t€ |
Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen
Entgelten |
204 t€ |
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen |
2.725 t€ |
In den Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen sind im Wesentlichen die Pauschalmittel des Landes
aufgenommen, also die allgemeine Investitionspauschale, die Schul- und Bildungspauschale, die
Sportpauschale und die Feuerschutzpauschale.
Im aktuellen Planjahr 2016
sind auch in größerem Umfang Einzelförderungen für spezielle Vorhaben
berücksichtigt. Aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des
Bundes ist ein Gesamtbetrag in Höhe von 252 tausend € eingestellt, mit dem für
den Förderbereich „Energetische Sanierung der Bildungsinfrastruktur“ entsprechende
Maßnahmen in der Johannesschule und Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule
durchgeführt werden sollen, neben den schon genannten Maßnahmen auch die
Einbindung eines neuen Blockheizkraftwerkes.
Für den Bereich Hochbau ist
ein Zuweisungsbetrag in Höhe von 162 tausend € für die vorgesehene Erweiterung
der Kindertagesstätte „Blauland“ in die Planung einbezogen. Der Förderbescheid
liegt uns schon vor.
Für die vorhin schon
angesprochene Errichtung einer Querungshilfe einschließlich Buswarteeinrichtung
an der B 476 Höhe Düsbergstraße bzw. Vennstraße sind Förderbeträge in Höhe von
46 tausend € berücksichtigt. Dieser Gesamtbetrag teilt sich auf in 30 tausend €
aus Bundesmitteln für den erforderlichen Grunderwerb und 16 tausend € aus einem
Zuschuss von der RVM-Regionalverkehr Münsterland für die Errichtung der
Buswarteeinrichtung. Die Beträge waren bereits im Haushaltsplan 2015
veranschlagt und wurden auf Grund einer zeitlichen Verschiebung der Maßnahme in
gleicher Höhe vorsorglich neu in die Planung eingestellt.
Die Einzahlungen aus
Beiträgen und ähnlichen Entgelten weisen zum ganz überwiegenden Teil die
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch gemäß dem vorgesehenen
Straßenbauprogramm aus. Auf das Straßenbauprogramm gehe ich gleich bei den
investiven Auszahlungen ein.
Die geplante Kreditaufnahme
habe ich schon angesprochen. Auf die Entwicklung der Verschuldung darf ich
später noch eingehen.
Die
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
stellen sich für das Jahr 2016 wie folgt dar:
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden |
1.839 t€ |
Auszahlungen für Baumaßnahmen |
1.700 t€ |
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen |
1.175 t€ |
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen |
55 t€ |
Tilgung und Gewährung von Darlehen |
378 t€ |
Für allgemeine
Grunderwerbsmaßnahmen ist im Haushaltsjahr 2016 ein Ansatz in Höhe von 300
tausend € eingestellt. Dieser Gesamtansatz berücksichtigt zunächst Auszahlungen
für den Ankauf bzw. die entgeltliche Übernahme von Gewerbegrundstücken auf der
Grundlage einer Vereinbarung in einem durchgeführten Umlegungsverfahren. Im
Übrigen ist ein pauschaler Betrag für Grunderwerbsmaßnahmen berücksichtigt. Der
pauschale Anteil versteht sich als vorsorglicher Betrag, um z. B. für einen
möglicherweise erforderlichen Erwerb von Flächen, etwa Ausgleichs- und Ersatz-Flächen,
finanzwirtschaftlich handlungsfähig zu sein. Konkrete Erwerbsmaßnahmen stehen
nicht an.
Vorsorge haben wir auch
getroffen für einen weiteren Erwerb von Gebäuden zur Bereitstellung von
Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber. Hierfür ist im Jahr 2016 eine
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1,5 Mio. € in Ansatz gebracht. Im laufenden
Jahr 2015 war hierfür nur ein Betrag in Höhe von 250 tausend € veranschlagt,
der bei Weitem nicht ausreichte, weshalb der Rat überplanmäßig Mittel in Höhe von
1,0 Mio. € bewilligt hat. In diesem Jahr hatten wir das große Glück, dass die
Deckung für diese Mehrauszahlungen durch ein höheres Aufkommen aus der
Gewerbesteuer gestellt werden konnte. Der veranschlagte Auszahlungsbedarf 2016
erhöht zunächst planerisch die vorgesehene Kreditaufnahme. Das sehe ich
insofern nicht ganz so problematisch, da zum einen die Kreditzinsen weiterhin
sehr niedrig sind und da wir zum anderen mit dem Grundstücks- und
Gebäudebestand einen Gegenwert erhalten. Ich gehe davon aus, dass wir in
späteren Jahren, wenn wir die Immobilien nicht mehr zur städtischen
Wohnraumbereitstellung benötigen, diese an den Markt bringen und dafür auch
einen vernünftigen Preis erzielen können.
Weiter sind Mittel für den
Grundflächenerwerb an der B 476 für die schon angesprochene Querungshilfe
einschließlich Buswarteeinrichtung berücksichtigt. Daneben kleinere
Pauschalansätze für möglicherweise erforderlichen Grunderwerb für den Straßen-
oder Radwegebau.
Zu den
Auszahlungen für Baumaßnahmen finden Sie im Vorbericht zum Haushaltsplan auch
dieses Jahr die wesentlichen Einzelmaßnahmen wieder differenziert nach Hochbau,
Tiefbau und sonstigen Baumaßnahmen zusammengestellt.
Die Maßnahme
„Ausbau des Dachgeschosses der Kindertagesstätte ,Abenteuerland´“ ist in die
mittelfristige Finanzplanung nicht mehr eingestellt. Wie Sie wissen, hat hier
eine aktualisierte Kostenschätzung unter Berücksichtigung einer aus
Brandschutzgründen erforderlichen Erweiterung des Maßnahmeumfangs einen deutlich
erhöhten Finanzmittelbedarf gegenüber der bisherigen Kostenschätzung aufgezeigt.
Da ein Aspekt in der politischen Beratung des Vorhabens auch eine Deckelung des
Auszahlungsvolumens für das Vorhaben war und die nunmehr vorliegende Kostenschätzung
diese Deckelungsgrenze überschreitet, wurde die Maßnahme nicht mehr veranschlagt.
Ein eventuelles Wiederaufgreifen des Projektes bleibt Ihnen natürlich
unbenommen.
Auch für die
Investition des Neubaus eines Funktionsgebäudes „Piratenschiff“ am Feldmarksee
erfolgte im laufenden Jahr 2015 mit Ihnen gemeinsam eine weitere
Konkretisierung der Planung, mit der auch hier eine geänderte Kostenschätzung und
Zeitplanung einherging. Der Neubau des Funktionsgebäudes ist nunmehr für das
Jahr 2016 mit einem Auszahlungsbedarf in Höhe von 250 tausend € und für das
Jahr 2017 mit einem Auszahlungsbedarf in Höhe von 140 tausend € eingestellt,
wobei für die Auszahlungsermächtigung im Jahr 2017 gleichzeitig eine
Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2016 vorgesehen ist.
Zur Realisierung
einer erforderlichen Erweiterung der Kindertagesstätte „Blauland“ in Füchtorf
für die U3-Betreuung ist im Haushaltsjahr 2016 eine Auszahlungsermächtigung in
Höhe von 273 tausend € eingestellt. Für diese Maßnahme sind Fördermittel in
Höhe von 162 tausend € berücksichtigt, wie ich schon bei den investiven
Einzahlungen erwähnt habe.
Der
Haushaltsplan 2016 sieht weiter einen Ansatz vor, mit dem die Planung einer
Erweiterung der St.-Nikolaus-Schule um Räumlichkeiten für die Übermittagsbetreuung
ermöglicht werden kann. Ein entsprechender Raumbedarf ergibt sich, da der
ehemalige Kindergarten St. Rafael, Im Herxfeld, für diese Zwecke nicht mehr für
eine Nutzung zur Verfügung steht. Im Jahr 2016 ist für Planungskosten ein
Ansatz in Höhe von 10 tausend € eingestellt, im Jahr 2017 für die Baukosten ein
Ansatz von 120 tausend €.
Ein
wesentlicher Schwerpunkt liegt aber auch 2016 im Tiefbau, vor allem auf Grund
des Straßenbauprogramms.
Die vorgesehenen
Tiefbaumaßnahmen im Straßenbau möchte ich hier nur kurz benennen:
Baustraßen Sassenberg Ost
-3. Erweiterung- Stettiner Ring, Allensteiner Straße und Gleiwitzer Straße
(Restabwicklung)
Baustraße Schürenknapp
Baustraße
Karl-Wagenfeld-Straße -Stichstraße-
Baustraße Josefstraße II.
Teilabschnitt
Endgültiger Ausbau Danziger
Straße
Endgültiger Ausbau
Verlängerung Breslauer Straße
Endgültiger Ausbau
Pastor-Hünteler-Straße
Endgültiger Ausbau
Müllerstraße II. Teilabschnitt und
Fuß- und Radweg
Müllerstraße/Kolpingstraße
Die Straßenbaumaßnahmen
kennen Sie überwiegend aus dem bisherigen Straßenbauprogramm.
Unter den Auszahlungen für
Tiefbaumaßnahmen sind weiterhin neu veranschlagt die Restabwicklung für die
Kunstrasenplätze sowie die Herrichtung einer Aufstellfläche für Wohnmodule zur
Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge/Asylbewerber auf dem Grundstück des
städtischen Bauhofes, um auch hier im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein.
Das soll als Übersicht des
Tiefbauprogramms hier genügen. Die neu zu vergebenden Maßnahmen werden zu den
Durchführungsentscheidungen ja sämtlich noch einmal aufgegriffen.
Die Auszahlungen für das
bewegliche Anlagevermögen beziehen sich wiederum auf verschiedenste Bereiche.
Schwerpunkte bilden auch 2016 der Feuer- und Bevölkerungsschutz und die
Schulen. Im Bereich Feuer- und Bevölkerungsschutz ist die Beschaffung von zwei
Großfahrzeugen veranschlagt, und zwar eines HLF 20 für den Löschzug Füchtorf
und eines TLF 4000 für den Löschzug Sassenberg. Für beide Beschaffungen sind
auch im Folgejahr 2017 noch Ansätze berücksichtigt, die gleichzeitig auch über
Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2016 dargestellt sind, damit die Aufträge
über die Gesamtsummen schon vergeben werden können. Für die Schulinfrastruktur
ist die umfangreiche Beschaffung von EDV - Hard- und Software - für unsere
Sekundarschule besonders herauszugreifen.
Die Auszahlungen finden
Sie jeweils in den Investitionsübersichten der betreffenden Produkte
ausgewiesen und teilweise näher erläutert.
Der Auszahlungsansatz für
die Finanzanlagen berücksichtigt in dem bisherigen jährlichen Umfang den
weiteren Zukauf von Anteilen aus dem Vorsorgefonds zur teilweisen
liquiditätsmäßigen Absicherung der zukünftigen Beamtenpensionen.
Die Tilgungsleistungen
weisen für 2016 die Regeltilgungen der Investitionskredite aus. Eine Umschuldung
ist im Jahr 2016 nicht möglich, da für keinen Kredit die Zinsbindung ausläuft.
Meine Damen, meine Herren,
an dieser Stelle möchte
ich auch in diesem Jahr noch kurz auf die weitere Entwicklung der Verschuldung
eingehen.
Diese stellt sich in der
Zeitreihe bis 2019 wie folgt dar:
Damit ergäbe sich nach der fortgeschriebenen Finanzplanung ein
Schuldenanstieg von rd. 4,0 Mio. € per 31.12.2014 um ca. 2,2 Mio. € auf rd. 6,2
Mio. € per 31.12.2019.
Dieser Schuldenanstieg ist
beachtlich, erscheint mir aber vor dem Hintergrund des umfangreichen
Investitionsprogramms und des absoluten Schuldenstandes vertretbar. Vor allem
im Haushaltsjahr 2016 fällt die Neuverschuldung abzüglich der Tilgung mit ca.
2,3 Mio. € sehr hoch aus. Die Verschuldung ließ sich aber auch über die Jahre
des Planungszeitraums nicht weiter entzerren, weil sie sich in den
überwiegenden Bereichen auf Auszahlungsansätze bezieht, die im Jahr 2016
belassen bleiben müssen bzw. sollten, zum Beispiel die Erweiterung der
Kindertagesstätte „Blauland“, der Erwerb von Immobilien für Flüchtlinge und
Asylbewerber, die Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge oder verschiedene
Maßnahmen im Straßenbau.
Meine Damen und Herren,
zum Abschluss möchte ich doch noch einmal auf den
Themenschwerpunkt Flüchtlinge und Asylbewerber zurückkommen, den ich schon
mehrfach angesprochen habe, weil er mittlerweile verschiedene Stellen des
städtischen Haushalts spürbar beeinflusst.
Weil es bisher um die Vorstellung des Zahlenwerks
ging, lag der Schwerpunkt meiner Ausführungen zwangsläufig auf den finanziellen
Aspekten.
Wer mit den vielen Menschen, die aus großer Not zu uns
kommen, in direkten Kontakt kommt, für den tritt der Faktor Geld aber schnell
in den Hintergrund.
Ich denke niemand von uns kann sich wirklich
vorstellen, was es heißt, von jetzt auf gleich seine Heimat verlassen zu
müssen, seine Familienangehörigen, Freunde und Bekannten zurückzulassen, und
sich mit ein paar Habseligkeiten auf einen langen und gefährlichen Weg in ein
weitgehend unbekanntes Land aufzumachen.
Die Flüchtlinge suchen bei uns Frieden und Schutz und
erhoffen sich, hier eine lebenswerte Zukunft aufbauen zu können, weil ihnen ihr
bisheriges Heimatland eine solche Perspektive nicht mehr bietet.
Ich bin sehr froh und dankbar darüber, dass unsere
Bevölkerung ganz aktiv auf die hier aufgenommenen Personen zugeht, dies mit
großer Hilfsbereitschaft und dem Willen, die bislang noch Fremden in das
Gemeindeleben einzubinden.
Sehr schnell haben sich hier größere Gemeinschaften
von Ehrenamtlichen gefunden, die eine tolle, unverzichtbare Arbeit leisten.
Die Begegnungen sind mittlerweile vielfältig ausgebaut
worden. Die Kinder verschiedener Herkunft gehen in unseren Kindertagesstätten
und Schulen unvoreingenommen und mit Neugier aufeinander zu. Die Erwachsenen
finden beim gemeinsamen Sport oder Musizieren zueinander.
In besonderer Erinnerung ist mir eine Begegnung bei
den Sassenberger Tischtennis-Stadtmeisterschaften geblieben. Ein syrischer
Flüchtling hat mit viel Ehrgeiz an dem Turnier teilgenommen. Bei den
Siegerehrungen kam er etwas enttäuscht von seiner Spielleistung auf mich zu. Er
sei heute nicht ganz in Form, weil er die vorherige Nacht nicht habe gut schlafen
können; aus verständlichen Gründen: der Spieler war im Obergeschoss des Sportlerheims
untergebracht – nebenan fand auf dem Festplatz des Schützenvereins in dieser
Nacht das Oktoberfest des GEBRASA-Blasorchesters statt.
So lernt man sich also nach und nach besser kennen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche
Ihnen und Ihren Familien schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins
Neue Jahr!