Betreff
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016 an den Rat
Vorlage
20/362/2015
Aktenzeichen
20 911-12
Art
Berichtsvorlage öffentlich

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

 

die letzte Sitzung des Rates in diesem Jahr bietet mit Blick auf unseren Sitzungssaal auch heute ein gewohntes Bild: die Sitzungstische sind etwas vorweihnachtlich geschmückt und vor Ihnen finden Sie den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das kommende Haushaltsjahr.

 

Bevor Sie die Ordner mit in die Weihnachtsferien nehmen, um sich dann auf die anstehenden Haushaltsberatungen im Januar vorzubereiten, möchte ich Ihnen jetzt den Haushaltsentwurf in einer Kurzvorstellung näherbringen.

 

Uns allen war seit Längerem klar, dass auch der Haushalt 2016 ein Haushalt sein würde, bei dem unter dem Strich der Erträge und Aufwendungen ein hohes Defizit auszuweisen ist. Wichtige Finanzpositionen zum Haushalt haben sich in den letzten Wochen und Monaten konkretisiert. Diese Konkretisierung hat sich in den meisten Fällen in der Tendenz mit unseren schon bestehenden Erwartungen gedeckt, ist aber dann in vielen Fällen im negativen Sinne auch deutlich über unsere Annahmen hinausgegangen. So sind etwa die Schlüsselzuweisungen auf Grund der in der Vergangenheit gegebenen, hohen Gewerbesteuerkraft für das Jahr 2016 erheblich rückläufig. Die Ansätze für die Kreisumlagen mussten für das Jahr 2016 und die Folgejahre zusätzlich angehoben werden. Für das städtische Personal waren auf Grund tariflicher und gesetzlicher Vergütungs- und Besoldungserhöhungen, aber nun zusätzlich auch auf Grund von Stellenausweitungen in bestimmten Aufgabenbereichen nennenswerte Mehraufwendungen einzustellen. Und zuletzt bleibt natürlich auch noch zu erwähnen, dass wir haushaltsplanerisch durch Anhebung verschiedener Aufwandsermächtigungen dafür Sorge tragen mussten, dass wir die uns gesetzlich auferlegte Aufgabe erfüllen können, die uns zugewiesenen Flüchtlinge und Asylbewerber unterzubringen und zu versorgen.

 

Auf alle diese Punkte werde ich gleich noch etwas näher eingehen. Natürlich komme ich aber auch auf einige Haushaltsverbesserungen und positive Finanzentwicklungen zu sprechen.

 

In Zusammenstellung aller bekannten und angenommenen Erträge und Aufwendungen zum Haushalt 2016 schlägt für dieses Jahr ein sehr hohes Defizit von ca. 4,4 Mio. € zu Buche – exakt ist es ein Minus-Betrag von 4.438.870,00 €.

 

Auch die Folgejahre der Finanzplanung weisen nicht unerhebliche Fehlbeträge aus. Eine besondere Herausforderung war es deshalb bei der Planaufstellung in diesem Jahr, den Ihnen bekannten 5%-Schwellenwert des Abbaus der allgemeinen Rücklage möglichst nicht „zu reißen“. Wie Sie wissen, ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn in zwei aufeinander folgenden Jahren durch Jahresfehlbeträge jeweils mehr als 5 % der allgemeinen Rücklage aus dem Eigenkapital abgebaut werden müssen. Die Unterschreitung des Schwellenwertes war nicht für alle Jahre erreichbar: für das Jahr 2018 errechnet sich nach dem dortigen Defizit ein Abbau der allgemeinen Rücklage von etwa 5,4 %, für die Jahre 2016, 2017 und 2019 liegt der Prozentsatz jeweils zwischen 4 % und 5 %, was auch gefährlich hoch ist.

 

Für das kommende Jahr 2016 war es nur aus dem Grund möglich, unter dem 5 %-Wert zu bleiben, weil nach einer aktualisierten Auswertung der Haushaltsdaten angenommen ist, dass wir das Haushaltsjahr 2015 noch erheblich besser abschließen können als bislang prognostiziert. Statt eines deutlichen Fehlbetrages in Höhe von ca. 2,8 Mio. € - wie veranschlagt - ist in die Planaufstellung 2016 nun ein Jahresüberschuss für das Jahr 2015 in Höhe von ca. 1,5 Mio. € einbezogen. Der größte Teil dieser Verbesserung entfällt, wie Ihnen bekannt ist, auf die Gewerbesteuer, die nach dem letzten Veranlagungslauf 2015 mit einem Ergebnis 2015 in Höhe von gut 8,0 Mio. € bei einem Ansatz von 4,8 Mio. € schließt. Der Überschuss von 1,5 Mio. € wäre in die Ausgleichsrücklage zu überführen und würde die Ausgleichsrücklagemittel dann auf etwa 2,6 Mio. € aufstocken – ein Betrag von ca. 1,1 Mio. € ist nach dem festgestellten Jahresabschluss 2014 noch vorhanden. Man kann aber sagen, dass diese Mittel  - weil sie aus einem Steuermehraufkommen herrühren - als reserviert zu betrachten sind, um den späteren Rückgang von Schlüsselzuweisungen auf Grund der hohen Steuerkraft zu kompensieren. Ich rechne mal mit diesem Gedanken wie folgt: von dem ausgewiesenen Defizit 2016 in Höhe von ca. 4,4 Mio. ziehe ich die etwa 2,6 Mio. € aus der 2016 einzusetzenden Ausgleichrücklage als steuerschwankungsbedingt ab und lande dann bei einem so bereinigten Defizit von rd. 1,8 Mio. €. Das dies quasi das „Grunddefizit“ unseres Haushalts ist, wird vielleicht auch durch Blick auf die Folgejahre des Finanzplanungszeitraums plausibilisiert, denn für 2017 und 2018 liegen die Defizite - ohne Einplanung ungewisser Gewerbesteuerschwankungen - ebenfalls in dieser Größenordnung.

 

Wir wollen hoffen, dass diese Prognose des Jahresabschlussergebnisses 2015 recht zielgenau ist und dass sich im Rahmen der Abschlusserstellung keine Erkenntnisse ergeben, die die so unter vielen noch bestehenden Unsicherheiten getroffene Annahme erschüttern.

 

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

nachdem ich Ihnen nun die Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren für die Haushaltsaufstellung in einem kurzen Abriss aufgezeigt habe, möchte ich nun ganz konkret zu den städtischen Haushaltszahlen für das Jahr 2016 kommen.

 

Als erstes möchte ich dabei wieder die vorgesehenen Festsetzungen der Haushaltssatzung ansprechen. Danach werde ich auf die veranschlagten Erträge und Aufwendungen, die investiven Einzahlungen und Auszahlungen, die Kreditaufnahme und die Tilgungen sowie die übrigen wichtigen Eck- und Planwerte des Haushalts noch etwas näher eingehen. Bezüglich vertiefender und umfassender Ausführungen darf ich auch in diesem Jahr wieder auf den Vorbericht zum Haushaltsplan verweisen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 trifft folgende Festsetzungen:

 

 

 

Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich auf 25.425.050,00 €, der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 29.863.920,00 €. Damit ergibt sich das schon angesprochene Plan-Defizit in Höhe von 4.438.870,00 €.

 

Der nicht mögliche Ausgleich von Erträgen und Aufwendungen im Ergebnisplan schlägt auch auf den Finanzplan durch, denn zu einem Großteil sind die Geschäftsvorfälle aus dem Ergebnisplan zugleich zahlungswirksam.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf 23.107.570,00 €, der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 26.713.730,00 €. Hier ergibt sich also ein Minus-Saldo von 3.606.160,00 €.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit beträgt 2.039.500,00 €, die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit liegen bei 4.768.550,00 €. Der Saldo hier beläuft sich damit auf -2.729.050,00 €. Das ist gleichzeitig der Rahmen für die Aufnahme von Investitionskrediten, den wir leicht abgerundet auch ausschöpfen müssen, um die Investitionen finanziert darstellen zu können.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit ist in der Haushaltssatzung mit 2.725.000,00 € vorgesehen. Das ist die eingeplante Kreditaufnahme für Investitionen. Die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit, die Tilgungen, betragen 377.500,00 €. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit ist folglich mit 2.347.500,00 € ausgewiesen. Um diesen Betrag stiege also 2016 die Verschuldung, wenn eine Kreditierung tatsächlich in der ermächtigten Höhe erfolgen muss.

 

Für das laufende Jahr 2015 wollen wir keine Kredite aufnehmen, auch wenn eine Kreditaufnahme haushaltsrechtlich nach der prognostizierten Ausführung des investiven Bereichs in einer Größenordnung von angenommen etwa 900 tausend € möglich wäre. Auf eine Kreditaufnahme soll zu Lasten eines Abbaus der liquiden Mittel verzichtet werden, wie schon im Bericht über die Finanzlage Mitte des Jahres angedeutet. Ich erachte das als vertretbar, weil dann nach aktueller Einschätzung trotzdem noch ein positiver Endbestand an liquiden Mitteln per 31.12.2015 in Höhe von ca. 1,8 Mio. € verbleibt. Aus meiner Sicht sollte so lange wie möglich an der nun schon seit 2007 andauernden Phase der Entschuldung festgehalten werden, um Belastungen für den Haushalt aus dem Schuldendienst niedrig zu halten. Die günstigen Zinsen, teilweise befristete 0-Zins-Angebote, sind zwar durchaus auch finanzwirtschaftlich reizvoll, aber letztendlich entsteht aus jedem Kreditgeschäft eine  Vorbelastung für die späteren Jahre einschließlich Zinsrisiko bei Ablauf der Zinsbindung. Dabei ist mir bewusst, dass diese Kreditaufnahmemöglichkeit 2015 auch nicht nachholbar ist, aber unter Abwägung der unterschiedlichen Aspekte meine ich, dass es verantwortbar ist, erst Mitte des Jahres 2016 wieder über eine Kreditaufnahme nachzudenken, dann auf der Grundlage der Kreditermächtigung 2016 und bei schon greifbareren Erkenntnissen zur Haushaltsausführung 2016.

 

Verpflichtungsermächtigungen sind in der Haushaltssatzung des Jahres 2016 in Höhe von insgesamt 455.000,00 € vorgesehen. Diese entfallen mit 140.000,00 € auf den beabsichtigten Neubau eines Funktionsgebäudes „Piratenschiff“ am Feldmarksee, mit 100.000,00 € auf die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF 20 für den Löschzug Füchtorf und mit 215.000,00 € auf die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs TLF 4000 für den Löschzug Sassenberg.

 

Die Haushaltssatzung hat auf Grund des ausgewiesenen Defizits wiederum Festsetzungen zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und zur Verringerung der allgemeinen Rücklage zu treffen. Wie schon angeführt, kann nur ein Teilbetrag des Fehlbedarfs fiktiv über vorhandene Ausgleichsrücklagemittel gedeckt werden. Bei einem angenommenen Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 1.500.000,00 € ist gemäß der Haushaltssatzung 2016 zu Grunde gelegt, dass Mittel in der Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.620.883,55 € zur Verfügung stehen und im Haushaltsjahr 2016 vollständig beansprucht werden müssen. Für den so nicht zu deckenden Teil des Fehlbedarfs des Haushalts 2016 in Höhe von 1.817.986,45 € muss eine Verringerung der allgemeinen Rücklage erfolgen. Das entspricht einem Abbau der allgemeinen Rücklage um ca. 4,76 %

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage bedarf - wie Sie es aus den Vorjahren kennen - der Genehmigung des Landrats als Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Der Rahmen zur Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung soll laut Satzungsentwurf wieder mit 5,0 Mio. € festgesetzt werden. Zum Jahresende 2015 ist - wie schon angesprochen - nach einer aktuellen Betrachtung der Haushaltsausführung ein positiver Kontenbestand in Höhe von ca. 1,8 Mio. € prognostiziert. Das ist also deutlich besser als in der Haushaltsplanung 2015 angenommen. Hier war noch von einem Liquiditätskreditbedarf zum Jahresende in Höhe von ca. 1,7 Mio. € ausgegangen worden. Ursächlich für diese Veränderung sind hier zunächst wiederum vor allem die Mehrbeträge aus der Gewerbesteuer, daneben aber auch andere Verbesserungen in der Haushaltsausführung. Zu erwähnen sind ferner die geringeren Liquiditätsabflüsse durch Entfall oder Verschiebung von konsumtiven und investiven Maßnahmen, die teilweise aber für 2016 neu veranschlagt wurden.

 

Trotz des hohen Anfangsbestandes von unterstellt 1,8 Mio. € ist zum Jahresende  2016 planerisch ein Liquiditätskreditbedarf in Höhe von rd. 2,2 Mio. € ausgewiesen. Verantwortlich hierfür ist der bereits angesprochene negative Finanzierungssaldo im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit, für den eine Darlehensaufnahme unzulässig ist. Diesen Betrag müssen wir mindestens absichern, zusätzlich aber auch gewährleisten, dass wir bei unterjährigen Schwankungen von Einzahlungen und Auszahlungen jederzeit zahlungsfähig bleiben. Da Liquiditätskredite nur dann und nur insoweit aufgenommen werden, wie ein Bedarf besteht, begründet die Festlegung des Kreditrahmens noch keine Verpflichtungen und lässt auch noch keine Zinsaufwendungen entstehen.

 

 

Meine Damen und Herren,

 

 

wir als Stadtrat werden uns gleich im Anschluss noch mit der Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das kommende Jahr zu befassen haben, wenn es um den Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2016 geht. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 berücksichtigt folgende Hebesätze:

Grundsteuer A: 240 v. H.

Grundsteuer B: 460 v. H.

Gewerbesteuer: 417 v. H.

 

Mit diesen Hebesätzen sind auch die Haushaltsansätze für die Steuererträge ab dem Jahr 2016 errechnet.

 

Nach den angenommenen Entwicklungen zum Haushalt erscheint es unausweichlich, die Hebesätze wie genannt zu erhöhen. Unter im Übrigen unveränderten Haushaltszahlen würde ansonsten gemäß einer Alternativberechnung in jedem Haushaltsjahr 2016 bis 2019 ein Abbau der allgemeinen Rücklage von über 5% entstehen und damit eine Haushaltssicherung ausgelöst.

 

Mir seien hierzu an dieser Stelle noch zwei Fußnoten gestattet:

 

Erstens: wir haben zuletzt im Jahr 2014 unsere Hebesätze für die Grundsteuern angehoben und dadurch einen Haushaltskonsolidierungsbeitrag bewirkt, weil die örtlichen Hebesätze damit über den fiktiven Hebesätzen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz lagen und das so entstandene Steuermehraufkommen für die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage insoweit nicht angerechnet wurde; die Mehrbeträge verblieben also ungeschmälert im städtischen Haushalt. In den Folgejahren wurden die fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz weiter angehoben. Der fiktive Hebesatz für die Grundsteuer B soll z. B. nun im Jahr 2016 bei 429 v. H. liegen. Bei Beibehaltung des örtlichen Hebesatzes von 430 v. H. läge der Konsolidierungseffekt bei nur noch 1 %-Punkt. Der Landesgesetzgeber muss aufhören, durch jährliche Anhebung der fiktiven Hebesätze im kommunalen Finanzausgleich die örtlichen Hebesätze faktisch weiter in die Höhe zu treiben. Die fiktiven Hebesätze müssen zumindest „eingefroren“ werden, besser und sachgerechter wären aber endlich gestaffelte fiktive Hebesätze nach Gemeindegrößenklassen.

 

Zweitens: die Anhebung der Hebesätze ist sicherlich der örtlich schwierigen Haushaltslage geschuldet. Ursächlich für die sich verschärfende Haushaltssituation ist aber nicht etwa die Ausweitung unseres freiwilligen Leistungsangebotes, sondern vielmehr die erheblich zunehmende Belastung aus pflichtigen Aufgaben und Pflichtumlagen. Deshalb müssen die Kommunen entweder von Bund und Land mit deutlich mehr Finanzmitteln ausgestattet oder von pflichtigen Aufgaben insoweit freigestellt werden.

 

Solange das nicht gegeben ist, müssen wir entsprechende Belastungen schweren Herzens an unsere Einwohnerinnen und Einwohner teilweise „durchreichen“. Der erhobene Mehrbetrag hält sich dabei im Rahmen des für die Haushaltswirtschaft  Notwendigen. Bei der Grundsteuer B beläuft sich die Mehrbelastung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus auf etwa 20 € im Jahr.

 

 

 

Meine Damen, meine Herren,

 

so weit zu den Festsetzungen und Inhalten der Haushaltssatzung 2016. Im Folgenden darf ich nun wieder etwas differenzierter auf die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit eingehen. Im Detail werde ich nur die größten Einzelposten erläutern und auch dies hier nur recht kurz.

 

Die Beträge, die ich Ihnen im Folgenden nenne, sind zum besseren Verständnis auf volle tausend Euro gerundet und wieder in Form von Balkengrafiken aufbereitet, um die Schwerpunkte und Größenordnungen der Werte zu verdeutlichen.

 

Der Ergebnisplan weist in der Reihenfolge, wie Sie sie auch im Haushaltsplan finden, für das Jahr 2016 folgende Erträge aus:

 

 

Steuern und ähnliche Abgaben

14.767 t€

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

4.825 t€

Sonstige Transfererträge

1.313 t€

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

2.927 t€

Privatrechtliche Leistungsentgelte

195 t€

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

569 t€

Sonstige ordentliche Erträge

637 t€

Finanzerträge

192 t€

 

Die weitaus größte Bedeutung bei den Erträgen haben nach wie vor die Steuern und ähnlichen Abgaben. Hier stellen die Gewerbesteuer und der Anteil an der Einkommensteuer das mit Abstand höchste Volumen.

 

Die Gewerbesteuer wurde mit 6,0 Mio. € veranschlagt. Das entsprach in etwa dem Vorauszahlungssoll für das Veranlagungsjahr 2015. Zu- oder Abschläge aus endgültigen Veranlagungen oder aus sonstigen Veränderungen sind nicht berücksichtigt, weil hierzu zum Zeitpunkt der Ansatzbildung keine Erkenntnisse vorlagen. Insofern war das Vorauszahlungssoll der verlässlichste Wert, den wir hatten. Zu- und Abgänge, auch erheblicher Größenordnung, sind aber - wie Sie wissen - jederzeit möglich. Für die Folgejahre des Finanzplanungszeitraums wurde der Ansatz bei der Gewerbesteuer mit konstant 6,0 Mio. € beibehalten. Das ist ein relativ hoher Wert: die bisherige fortgeschriebene Finanzplanung des Jahres 2015 sah auf der Grundlage der seinerzeitigen Veranlagungen ab 2016 bislang Erträge in Höhe von jeweils 5,0 Mio. € vor, also jährlich 1,0 Mio. € weniger. Weil wir das Niveau von 6,0 Mio. € schon als recht gut erachten, haben wir für die Gewerbesteuerentwicklung auch keine weiteren prozentualen Zuschläge gemäß den Orientierungsdaten des Ministeriums für Inneres und Kommunales angesetzt.

 

Der Anteil an der Einkommensteuer ist auf der Grundlage der Orientierungsdaten mit gut 5,2 Mio. € veranschlagt. Die Orientierungsdaten und auch die neusten Ergebnisse der Steuerschätzer aus dem November 2015 bestätigen die positive Entwicklung beim Anteil an der Einkommensteuer auf der Grundlage der weiterhin guten Wirtschaftslage. Das gilt auch für die Fortschreibung, für die gegenüber der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung nur marginale Veränderungen festzustellen sind.

 

Das Aufkommen aus dem Anteil an der Umsatzsteuer beläuft sich nach der Veranschlagung auf gut 0,7 Mio. €. Darin enthalten ist ein Betrag in Höhe von rd. 75 tausend € aus der Soforthilfe des Bundes für die Entlastung bei der Eingliederungshilfe, der so genannten Übergangsmilliarde. Für das Jahr 2017 ist der entsprechende Betrag sogar verdreifacht berücksichtigt, weil die Soforthilfe aufgestockt wird. Dieser Entlastungseffekt ist auf der Grundlage einer entsprechenden Erlasslage des Landes auch für die Jahre 2018 und 2019 angesetzt, wenngleich eine gesetzgeberische Umsetzung noch aussteht. Die bisherigen Ausführungen belegen, wie notwendig es ist, dass die kommunale Familie auch bei den Kosten für die Eingliederungshilfe tatsächlich deutlich entlastet wird, wie dies ja auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart und insofern zugesagt ist.

 

Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen entfällt ein Betrag von ca. 823 tausend € auf die Schlüsselzuweisungen. Die Veranschlagung erfolgte mit dem Wert aus der 2. Modellrechnung zum Entwurf des GFG 2016, ist also insoweit gesichert. Die Verbundmasse des GFG hat sich abhängig von dem einfließenden Steueraufkommen deutlich positiv entwickelt, nämlich um ca. +7,4 % gegenüber dem GFG 2015.

 

Seit einigen Jahren schreibt das Land die Parameter für die Bemessung des rechnerischen Finanzbedarfs und für die Bemessung der rechnerischen Finanzkraft der Kommunen von Jahr zu Jahr fort. Das macht es noch schwieriger, zukünftige Entwicklungen zu prognostizieren und auch Umverteilungswirkungen zu erkennen, solange es keine Simulationsrechnungen gibt. Ich möchte nur zwei Punkte herausgreifen:

 

Die Gewichtung im Soziallastenansatz als einen Teilwert für den zu ermittelnden Finanzbedarf der Kommunen wird schon wieder steigen von bisher 15,76 im GFG 2015 auf nun 17,63 im GFG 2016. Zu der deutlichen Anhebung vor einigen Jahren gab es - wie Sie sich sicher noch erinnern - eine Simulationsrechnung, die bei Anhebung des Soziallastenansatzes eine Umverteilung der Schlüsselzuweisungen vom kreisangehörigen Raum in die Großstädte belegt hat.

 

Auch die fiktiven Hebesätze sollen, wie schon erwähnt, abermals angehoben werden, und zwar wie folgt: bei der Grundsteuer A auf 217 v. H. (Vorjahr: 213 v. H.), bei der Grundsteuer B auf 429 v. H. (Vorjahr: 423 v. H.) und bei der Gewerbesteuer auf 417 v. H. (Vorjahr: 415 v. H.).

 

Der erhebliche Rückgang der Schlüsselzuweisungen im Vergleich zu den bisherigen Annahmen aus der Finanzplanung 2015 liegt aber maßgeblich nicht an diesen Stellparametern des Finanzausgleichs, sondern überwiegend an unserer hohen Steuerkraft in der Vergangenheit, wie schon angesprochen.

 

Bei den sonstigen Transfererträgen stellt die betragsmäßig mit Abstand größte Position die Zuweisung des Landes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die entsprechende Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich. Der Ansatz wurde hier deutlich erhöht von 150 tausend € im Jahr 2015 auf nun 1,3 Mio. € im Jahr 2016. Bei dem gegenüber dem Vorjahr erheblich angehobenen Ansatz 2016 ist einerseits die deutlich gestiegene Zahl an aufzunehmenden und zu versorgenden Personen berücksichtigt, ferner eine Erhöhung der Finanzbeträge je Zuweisungsfall und zuletzt auch die gesetzliche Änderung der maßgeblichen Stichtagsregelung, indem jetzt eine Berücksichtigung aktuellerer Fallzahlen erfolgt. Der Ansatz geht zwar auf eine modellhafte Berechnung des Landes zurück, ist aber für mich noch nach wie vor mit verschiedenen Fragezeichen zu versehen. Mittlerweile bin ich nach den Meldungen, die uns in jüngerer Zeit erreichen, optimistisch, dass dieser Ansatz erreicht, vielleicht sogar überschritten werden könnte, aber das wird die weitere Entwicklung zeigen. Ein Schritt in diese Richtung war jedenfalls die abermalige Aufstockung des Zuweisungsbetrages bereits in diesem Jahr: Für den 01.12. haben wir einen weiteren Betrag in Höhe von ca. 513 tausend € eingebucht, so dass das Ergebnis der Zuweisung 2015 jetzt bei etwa 769 tausend € liegt. Der veranschlagte Zuweisungsbetrag in Höhe von 150 tausend € war allerdings auch völlig unzureichend. Da musste in spürbarem Umfang etwas passieren, und auch der jetzt veranschlagte Betrag von 1,3 Mio. € führt noch lange nicht zu einer Deckung der hier entstehenden Kosten. Für die Folgejahre des Finanzplanungszeitraums ist der Zuweisungsbetrag auf jeweils rd. 2,0 Mio. € weiter angehoben worden, indem der Ansatz aus dem Jahr 2016 abermals um die Hälfte pauschal erhöht wurde. Die weiter in der Zukunft zu erwartenden Zuweisungsbeträge sind noch schwieriger abschätzbar als die des kommenden Jahres. Die steigende Zahl der aufgenommenen und vermutlich noch aufzunehmenden Personen muss sich aber konsequenter Weise auch in steigenden Landeszuweisungen wiederfinden. Ich hoffe, dass wir in nächster Zeit die Zuweisungen belastbarer prognostizieren können.

 

 

Nun zu den Aufwendungen: Der Ergebnisplan weist für das Jahr 2016 folgende Aufwendungen aus:

 

 

 

Personalaufwendungen

6.663 t€

Versorgungsaufwendungen

379 t€

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

5.049 t€

Bilanzielle Abschreibungen

2.904 t€

Transferaufwendungen

13.326 t€

Sonstige ordentliche Aufwendungen

1.364 t€

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

179 t€

 

Die Veranschlagung der Personalaufwendungen erfolgte auf der Grundlage des Stellenplans bzw. der aktuellen Stellenbesetzung. Dabei sind die Stellenausweitungen für bestimmte Aufgabenbereiche berücksichtigt, wie sie schon Gegenstand bei der bisherigen Beratung des Stellenplans 2016 waren. Eingerechnet wurden ferner die bereits bekannten gesetzlichen und tariflichen Änderungen bzw. Aspekte. Hinsichtlich der Besoldung wurde die zu erwartende, aber noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Besoldungserhöhung für das Jahr 2016 einbezogen. Bezüglich der Vergütung der tariflich Beschäftigten wurde zunächst die bereits zwischen den Tarifparteien vereinbarte Anpassung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bei der Planung der Aufwendungen mit zu Grunde gelegt. Ferner ist für sämtliche tariflich Beschäftigte planerisch eine tarifliche Erhöhung ab 01.03.2016 um 3 % angenommen.

 

Bezüglich der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Beschäftigte wurde grundlegend auf die Wertermittlung der westfälisch-lippischen Versorgungskassen abgestellt, wobei wegen der einzubeziehenden Besoldungsanhebungen näherungsweise entsprechende Wertkorrekturen angesetzt wurden.

 

Hinsichtlich der Personalaufwendungen möchte ich auch dieses Jahr wieder darauf hinweisen, dass in größerem Umfang Erstattungen von Personalaufwendungen durch Dritte erfolgen. Zu nennen sind hier insbesondere die Betriebskostenzuschüsse für die städtischen Kindertagesstätten oder die Erstattungen durch die städtischen Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserwerk. Für die Bewertung der Belastungen aus dem Personalbereich muss man also aus der Veranschlagung nach dem Bruttoprinzip zunächst eine Betrachtung nach dem Nettoprinzip entwickeln.

 

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fallen auch im Jahr 2016 wie bereits in den Vorjahren sehr hoch aus. Hier sind insbesondere auch die Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an unseren Gebäuden, an Straßen und an Brücken erfasst.

 

Im Jahr 2016 sollen verschiedene größere Maßnahmen umgesetzt werden, die durch Beträge Dritter ganz oder überwiegend gegenfinanziert sind.

 

Aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes sollen zwei große energetische Sanierungsvorhaben in unseren Grundschulen durchgeführt werden. Zum einen die Erneuerung der Beleuchtung in der Wilhelm-Emanuel-von Ketteler-Schule, die im Aufwand mit 57 tausend veranschlagt ist, zum anderen die Kesselsanierung der Heizung in der Johannesschule, die mit Aufwendungen in Höhe von 180 tausend € eingestellt ist. Die Förderung ist jeweils in Höhe von 90 % der Aufwendungen berücksichtigt.

 

Für unser Freibad soll nun bereits im kommenden Jahr eine Sanierung des Beckenkopfes erfolgen. Den Aufwendungen in Höhe von 130 tausend € stehen in gleicher Höhe Erträge aus angesparten Mitteln der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost gegenüber. Diese Verwendung für die grundlegende Sanierung des Freibades hat der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss festgelegt.

 

Ohne Gegenfinanzierung Dritter ist die Sanierung des Mehrzweckgebäudes am Feldmarksee mit ca. 103 tausend € in der Planung berücksichtigt.

 

Zusätzliche Sanierungs- und Instandhaltungsaufwendungen sind auch für den erhöhten Gebäudebestand zur Bereitstellung von Wohnraum für die uns zugewiesenen und von uns unterzubringenden Flüchtlinge und Asylbewerber ermächtigt. Das betrifft sowohl erworbene und noch zu erwerbende Gebäude als auch teilweise angemieteten Wohnraum im Sinne einer Herrichtung für unsere Zwecke. Wir sind weiterhin der Auffassung - und da sind wir in der Einschätzung wie ich weiß beieinander -, dass an einer Bereitstellung von dezentralen Wohnräumen mit überschaubaren Wohnungsgrößen, am besten in stadteigenen Gebäuden, möglichst  festgehalten werden sollte. Wir sind deshalb bemüht, weiter geeignete Gebäude zu finden und anzukaufen oder anzumieten. Solange diese Unterbringungsstrategie noch zu wirtschaftlich vernünftigen Konditionen umsetzbar ist, solange es also genügend akzeptable Angebote in dieser Richtung gibt, sollten wir aus unserer Sicht also entsprechend handeln. Ich bin froh, dass ich die Gedanken an eine größere zentrale Unterbringungseinrichtung bisher noch nicht habe ganz konkret werden lassen müssen. Gleichwohl kann das niemand ausschließen, weil nicht klar ist, wie die Flüchtlingszahlen sich entwickeln. Also kann ich verständlicher Weise auch niemandem die Zusage geben, dass wir nicht demnächst doch etwa auf unsere Sporthallen zur Unterbringung zugreifen müssen, wozu einige andere Kommunen auch im Kreis Warendorf schon heute gezwungen sind.

 

Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen auch z. B. die Sanierungsaufwendungen für die Wirtschaftswege. Der erste interne Planentwurf berücksichtigte noch das Bereisungsergebnis des Unterausschusses des Infrastrukturausschusses, das freilich die finanziellen Aspekte der Haushaltslage noch nicht berücksichtigen konnte. Der vorgesehene Umfang der Sanierungsmaßnahmen war weder im Jahr 2016 noch innerhalb des Finanzplanungszeitraums bis 2019 darstellbar. Somit mussten auch für die Haushaltsjahre 2016 ff. die eingestellten Beträge wieder gedeckelt werden. Das geschah durch Einstellung eines jährlichen pauschalen Ansatzes in Höhe von 75 tausend €, wie schon im Vorjahr. Ich bin mir bewusst, dass ein höheres Budget wünschenswert wäre, glaube aber auch, dass mit diesem doch nicht kleinen Betrag viel mehr machbar ist als „Flickschusterei“, das hat auch das laufende Jahr gezeigt. Wir sind nun aber tatsächlich gefordert, diesen Bereich in der Maßnahmeabwicklung neu zu justieren und die Prioritäten neu und sorgfältig zu setzen.

 

Zu den Transferaufwendungen:

 

Der Kreistag hat - wie Sie wissen - am vergangenen Freitag die Haushaltssatzung des Kreises Warendorf für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen und darin den Hebesatz für die allgemeinen Kreisumlage mit 38,9 v. H. und den Hebesatz für die Jugendamtsumlage mit 17,7 v. H. der Umlagegrundlagen festgelegt. Die allgemeine Kreisumlage ist mit dem jetzt beschlossenen Hebesatz in unserem Haushalt berücksichtigt, die Jugendamtsumlage ist noch mit einem Hebesatz von 17,8 v. H. eingestellt, also ein wenig zu hoch.

 

Weiter wird im Haushaltsjahr 2016 eine Sonderumlage in Höhe von 0,9 v. H. der Umlagegrundlagen an den Kreis Warendorf zu leisten sein, die auch so im Haushaltsplan veranschlagt ist. Zum Hintergrund: der Kreis Warendorf hat in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang sein Eigenkapital abgebaut. Überwiegend geschah dies durch den Eintritt von Jahresfehlbeträgen, die der Kreis teilweise auch zur Abmilderung der Umlagebelastung der Städte und Gemeinden eingegangen ist, teilweise aber auch durch die Abwertung des Bestandswerts an RWE-Aktien des Kreises durch unmittelbare Buchung gegen die allgemeine Rücklage.

 

Der Kreis will nun sein Eigenkapital wieder aufstocken, was durch die Erhebung der Sonderumlage geschehen soll und was zu einer zusätzlichen Belastung der Städte und Gemeinden führt, wenn auch die Zahlung gestundet werden soll.

 

Wenn man alle Umlagesätze zusammenrechnet, liegt der Gesamtumlagesatz für das Jahr 2016 bei 57,5 v. H. der Umlagegrundlagen, im laufenden Jahr 2015 liegt der Gesamtumlagesatz bei 55,2 v.H. der Umlagegrundlagen. Für uns macht das in absoluten Werten einen Gesamtansatz von ca. 8,6 Mio. € im Haushaltsjahr 2016 aus, das ist gegenüber dem Gesamtansatz aus dem laufenden Jahr 2015 in Höhe von knapp 8,0 Mio. € ein erheblicher Mehrbetrag von ca. 0,6 Mio. €.

 

Diese deutliche Mehrbelastung ist bei den ohnehin schwierigen Haushaltslagen der Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf nicht hinnehmbar. Für viele Kommunen ist das ein weiterer Schritt in Richtung Haushaltssicherung oder löst zumindest die Notwendigkeit weiterer, schwerer Konsolidierungsschritte aus. In der Stellungnahme der Bürgermeisterin und der Bürgermeister im Kreis Warendorf zum Eckdatenpapier des Landrates zum Kreishaushalt 2016 ist daher - wie ich Ihnen berichtet habe - im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Erklärung eines Benehmens zur Anhebung der Umlagesätze nicht in Aussicht gestellt worden.

 

Damit lässt sich eine Erhöhung der Kreisumlage nicht blockieren, wohl aber beim Landrat und auch bei der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde des Kreises Warendorf erkennbar werden, dass wir mit der Mehrbelastung - sinnbildlich gesprochen - nicht leben können.

 

Die kaskadenartige Weitergabe der ohne Zweifel bestehenden enormen Finanzmehrbedarfe in der kommunalen Familie an die jeweils nachgelagerte Körperschaft muss unbedingt eingebremst werden. Ich mag mir sonst wirklich nicht vorstellen, wie unsere Haushalte in ein paar Jahren aussehen und welche weiteren Belastungen wir dann unseren Einwohnerinnen und Einwohnern auferlegen müssen.

 

Bei den Transferaufwendungen weist aber nicht nur die Kreisumlage hohe Mehrbeträge aus. Abermals erheblich angehoben sind auch die verschiedenen Ansätze für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Waren im laufenden Jahr noch ca. 0,7 Mio. € ermächtigt, addieren sich die verschiedenen Ansätze für die unmittelbare Leistungsgewährung jetzt auf ca. 2,4 Mio. € im Jahr 2016, womit hier eine Steigerung um etwa 1,7 Mio. € gegeben ist. Ich hoffe, dass wir mit diesen Beträgen die anstehenden Aufgaben bewältigen können, ohne dass weitere Mittel bereitgestellt werden müssen. Wie wir in diesem Jahr regelmäßig zur Flüchtlingssituation berichtet haben, werden wir auch im kommenden Jahr die Informationsweitergabe zeitlich eng getaktet fortführen.

 

Unter den Transferaufwendungen sind weiter aufgenommen: die Aufwendungen aus der Gewerbesteuerumlage und dem Fonds „Deutsche Einheit“, die Krankenhausumlage und die Beträge für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung.

 

Wiederum neu veranschlagt sind die Maßnahmen „Renaturierung der Bever im Bereich Harkotten“ mit jetzt 520 tausend € und „Errichtung einer Querungshilfe mit Buswarteeinrichtung an der B 476, Höhe Düsbergstraße/Vennstraße“, mit 185 tausend € ohne separat eingestellten Grunderwerb. Die Maßnahmen sind bekanntlich als Transferaufwendungen eingestellt, weil keine Vermögenswerte entstehen, die in der städtischen Bilanz anzusetzen sind. Die Renaturierungsmaßnahme ist wiederum vollständig refinanziert durch Mittel des Landes und des Kreises dargestellt, für die Querungshilfe erstattet der Bund nahezu sämtliche Kosten. Beide Maßnahmen kennen Sie schon aus den Haushaltsplänen 2014 und 2015. Der Bau der Querungshilfe an der B 476 -Füchtorfer Straße- macht gute Fortschritte. Die milde Witterung hilft dabei, dass die bauausführenden Firmen gut vorankommen. Das Foto auf dem Haushaltstitel ist erst vor gut einer Woche aufgenommen worden. Zwischenzeitlich ist schon die Schwarzdecke eingebracht, die Haltestellenüberdachung errichtet und die Pflasterung im Wesentlichen abgeschlossen worden.

 

 

Meine Damen und Herren,

 

nach diesen Ausführungen zu den wichtigsten Aufwandspositionen des Haushaltes möchte ich für die anderen Aufwandspositionen ebenfalls auf die Erläuterungen im Vorbericht verweisen und jetzt schon zu den Einzahlungen aus Investition und Finanzierung kommen.

 

Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit teilen sich wie folgt auf:

 

 

 

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

1.783 t€

Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen

53 t€

Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten

204 t€

Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen

2.725 t€

 

In den Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen sind im Wesentlichen die Pauschalmittel des Landes aufgenommen, also die allgemeine Investitionspauschale, die  Schul- und Bildungspauschale, die Sportpauschale und die Feuerschutzpauschale.

 

Im aktuellen Planjahr 2016 sind auch in größerem Umfang Einzelförderungen für spezielle Vorhaben berücksichtigt. Aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes ist ein Gesamtbetrag in Höhe von 252 tausend € eingestellt, mit dem für den Förderbereich „Energetische Sanierung der Bildungsinfrastruktur“ entsprechende Maßnahmen in der Johannesschule und Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule durchgeführt werden sollen, neben den schon genannten Maßnahmen auch die Einbindung eines neuen Blockheizkraftwerkes.

 

Für den Bereich Hochbau ist ein Zuweisungsbetrag in Höhe von 162 tausend € für die vorgesehene Erweiterung der Kindertagesstätte „Blauland“ in die Planung einbezogen. Der Förderbescheid liegt uns schon vor.

 

Für die vorhin schon angesprochene Errichtung einer Querungshilfe einschließlich Buswarteeinrichtung an der B 476 Höhe Düsbergstraße bzw. Vennstraße sind Förderbeträge in Höhe von 46 tausend € berücksichtigt. Dieser Gesamtbetrag teilt sich auf in 30 tausend € aus Bundesmitteln für den erforderlichen Grunderwerb und 16 tausend € aus einem Zuschuss von der RVM-Regionalverkehr Münsterland für die Errichtung der Buswarteeinrichtung. Die Beträge waren bereits im Haushaltsplan 2015 veranschlagt und wurden auf Grund einer zeitlichen Verschiebung der Maßnahme in gleicher Höhe vorsorglich neu in die Planung eingestellt.

 

Die Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten weisen zum ganz überwiegenden Teil die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch gemäß dem vorgesehenen Straßenbauprogramm aus. Auf das Straßenbauprogramm gehe ich gleich bei den investiven Auszahlungen ein.

 

Die geplante Kreditaufnahme habe ich schon angesprochen. Auf die Entwicklung der Verschuldung darf ich später noch eingehen.

 

Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit stellen sich für das Jahr 2016 wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

 

1.839 t€

Auszahlungen für Baumaßnahmen

1.700 t€

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

 

1.175 t€

Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen

55 t€

Tilgung und Gewährung von Darlehen

378 t€

 

Für allgemeine Grunderwerbsmaßnahmen ist im Haushaltsjahr 2016 ein Ansatz in Höhe von 300 tausend € eingestellt. Dieser Gesamtansatz berücksichtigt zunächst Auszahlungen für den Ankauf bzw. die entgeltliche Übernahme von Gewerbegrundstücken auf der Grundlage einer Vereinbarung in einem durchgeführten Umlegungsverfahren. Im Übrigen ist ein pauschaler Betrag für Grunderwerbsmaßnahmen berücksichtigt. Der pauschale Anteil versteht sich als vorsorglicher Betrag, um z. B. für einen möglicherweise erforderlichen Erwerb von Flächen, etwa Ausgleichs- und Ersatz-Flächen, finanzwirtschaftlich handlungsfähig zu sein. Konkrete Erwerbsmaßnahmen stehen nicht an.

 

Vorsorge haben wir auch getroffen für einen weiteren Erwerb von Gebäuden zur Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber. Hierfür ist im Jahr 2016 eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1,5 Mio. € in Ansatz gebracht. Im laufenden Jahr 2015 war hierfür nur ein Betrag in Höhe von 250 tausend € veranschlagt, der bei Weitem nicht ausreichte, weshalb der Rat überplanmäßig Mittel in Höhe von 1,0 Mio. € bewilligt hat. In diesem Jahr hatten wir das große Glück, dass die Deckung für diese Mehrauszahlungen durch ein höheres Aufkommen aus der Gewerbesteuer gestellt werden konnte. Der veranschlagte Auszahlungsbedarf 2016 erhöht zunächst planerisch die vorgesehene Kreditaufnahme. Das sehe ich insofern nicht ganz so problematisch, da zum einen die Kreditzinsen weiterhin sehr niedrig sind und da wir zum anderen mit dem Grundstücks- und Gebäudebestand einen Gegenwert erhalten. Ich gehe davon aus, dass wir in späteren Jahren, wenn wir die Immobilien nicht mehr zur städtischen Wohnraumbereitstellung benötigen, diese an den Markt bringen und dafür auch einen vernünftigen Preis erzielen können.

 

Weiter sind Mittel für den Grundflächenerwerb an der B 476 für die schon angesprochene Querungshilfe einschließlich Buswarteeinrichtung berücksichtigt. Daneben kleinere Pauschalansätze für möglicherweise erforderlichen Grunderwerb für den Straßen- oder Radwegebau.

 

Zu den Auszahlungen für Baumaßnahmen finden Sie im Vorbericht zum Haushaltsplan auch dieses Jahr die wesentlichen Einzelmaßnahmen wieder differenziert nach Hochbau, Tiefbau und sonstigen Baumaßnahmen zusammengestellt.

 

Die Maßnahme „Ausbau des Dachgeschosses der Kindertagesstätte ,Abenteuerland´“ ist in die mittelfristige Finanzplanung nicht mehr eingestellt. Wie Sie wissen, hat hier eine aktualisierte Kostenschätzung unter Berücksichtigung einer aus Brandschutzgründen erforderlichen Erweiterung des Maßnahmeumfangs einen deutlich erhöhten Finanzmittelbedarf gegenüber der bisherigen Kostenschätzung aufgezeigt. Da ein Aspekt in der politischen Beratung des Vorhabens auch eine Deckelung des Auszahlungsvolumens für das Vorhaben war und die nunmehr vorliegende Kostenschätzung diese Deckelungsgrenze überschreitet, wurde die Maßnahme nicht mehr veranschlagt. Ein eventuelles Wiederaufgreifen des Projektes bleibt Ihnen natürlich unbenommen.

 

Auch für die Investition des Neubaus eines Funktionsgebäudes „Piratenschiff“ am Feldmarksee erfolgte im laufenden Jahr 2015 mit Ihnen gemeinsam eine weitere Konkretisierung der Planung, mit der auch hier eine geänderte Kostenschätzung und Zeitplanung einherging. Der Neubau des Funktionsgebäudes ist nunmehr für das Jahr 2016 mit einem Auszahlungsbedarf in Höhe von 250 tausend € und für das Jahr 2017 mit einem Auszahlungsbedarf in Höhe von 140 tausend € eingestellt, wobei für die Auszahlungsermächtigung im Jahr 2017 gleichzeitig eine Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2016 vorgesehen ist.

 

Zur Realisierung einer erforderlichen Erweiterung der Kindertagesstätte „Blauland“ in Füchtorf für die U3-Betreuung ist im Haushaltsjahr 2016 eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 273 tausend € eingestellt. Für diese Maßnahme sind Fördermittel in Höhe von 162 tausend € berücksichtigt, wie ich schon bei den investiven Einzahlungen erwähnt habe.

 

Der Haushaltsplan 2016 sieht weiter einen Ansatz vor, mit dem die Planung einer Erweiterung der St.-Nikolaus-Schule um Räumlichkeiten für die Übermittagsbetreuung ermöglicht werden kann. Ein entsprechender Raumbedarf ergibt sich, da der ehemalige Kindergarten St. Rafael, Im Herxfeld, für diese Zwecke nicht mehr für eine Nutzung zur Verfügung steht. Im Jahr 2016 ist für Planungskosten ein Ansatz in Höhe von 10 tausend € eingestellt, im Jahr 2017 für die Baukosten ein Ansatz von 120 tausend €.

 

Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt aber auch 2016 im Tiefbau, vor allem auf Grund des Straßenbauprogramms.

 

Die vorgesehenen Tiefbaumaßnahmen im Straßenbau möchte ich hier nur kurz benennen:

 

Baustraßen Sassenberg Ost -3. Erweiterung- Stettiner Ring, Allensteiner Straße und Gleiwitzer Straße (Restabwicklung)

Baustraße Schürenknapp

Baustraße Karl-Wagenfeld-Straße -Stichstraße-

Baustraße Josefstraße II. Teilabschnitt

Endgültiger Ausbau Danziger Straße

Endgültiger Ausbau Verlängerung Breslauer Straße

Endgültiger Ausbau Pastor-Hünteler-Straße

Endgültiger Ausbau Müllerstraße II. Teilabschnitt und

Fuß- und Radweg Müllerstraße/Kolpingstraße

 

Die Straßenbaumaßnahmen kennen Sie überwiegend aus dem bisherigen Straßenbauprogramm.

 

Unter den Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen sind weiterhin neu veranschlagt die Restabwicklung für die Kunstrasenplätze sowie die Herrichtung einer Aufstellfläche für Wohnmodule zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge/Asylbewerber auf dem Grundstück des städtischen Bauhofes, um auch hier im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein.

 

Das soll als Übersicht des Tiefbauprogramms hier genügen. Die neu zu vergebenden Maßnahmen werden zu den Durchführungsentscheidungen ja sämtlich noch einmal aufgegriffen.

 

Die Auszahlungen für das bewegliche Anlagevermögen beziehen sich wiederum auf verschiedenste Bereiche. Schwerpunkte bilden auch 2016 der Feuer- und Bevölkerungsschutz und die Schulen. Im Bereich Feuer- und Bevölkerungsschutz ist die Beschaffung von zwei Großfahrzeugen veranschlagt, und zwar eines HLF 20 für den Löschzug Füchtorf und eines TLF 4000 für den Löschzug Sassenberg. Für beide Beschaffungen sind auch im Folgejahr 2017 noch Ansätze berücksichtigt, die gleichzeitig auch über Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2016 dargestellt sind, damit die Aufträge über die Gesamtsummen schon vergeben werden können. Für die Schulinfrastruktur ist die umfangreiche Beschaffung von EDV - Hard- und Software - für unsere Sekundarschule besonders herauszugreifen.

 

Die Auszahlungen finden Sie jeweils in den Investitionsübersichten der betreffenden Produkte ausgewiesen und teilweise näher erläutert.

 

Der Auszahlungsansatz für die Finanzanlagen berücksichtigt in dem bisherigen jährlichen Umfang den weiteren Zukauf von Anteilen aus dem Vorsorgefonds zur teilweisen liquiditätsmäßigen Absicherung der zukünftigen Beamtenpensionen.

 

Die Tilgungsleistungen weisen für 2016 die Regeltilgungen der Investitionskredite aus. Eine Umschuldung ist im Jahr 2016 nicht möglich, da für keinen Kredit die Zinsbindung ausläuft.

 

 

Meine Damen, meine Herren,

 

an dieser Stelle möchte ich auch in diesem Jahr noch kurz auf die weitere Entwicklung der Verschuldung eingehen.

 

Diese stellt sich in der Zeitreihe bis 2019 wie folgt dar:

 

Damit ergäbe sich nach der fortgeschriebenen Finanzplanung ein Schuldenanstieg von rd. 4,0 Mio. € per 31.12.2014 um ca. 2,2 Mio. € auf rd. 6,2 Mio. € per 31.12.2019.

 

Dieser Schuldenanstieg ist beachtlich, erscheint mir aber vor dem Hintergrund des umfangreichen Investitionsprogramms und des absoluten Schuldenstandes vertretbar. Vor allem im Haushaltsjahr 2016 fällt die Neuverschuldung abzüglich der Tilgung mit ca. 2,3 Mio. € sehr hoch aus. Die Verschuldung ließ sich aber auch über die Jahre des Planungszeitraums nicht weiter entzerren, weil sie sich in den überwiegenden Bereichen auf Auszahlungsansätze bezieht, die im Jahr 2016 belassen bleiben müssen bzw. sollten, zum Beispiel die Erweiterung der Kindertagesstätte „Blauland“, der Erwerb von Immobilien für Flüchtlinge und Asylbewerber, die Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge oder verschiedene Maßnahmen im Straßenbau.

 

 

Meine Damen und Herren,

 

zum Abschluss möchte ich doch noch einmal auf den Themenschwerpunkt Flüchtlinge und Asylbewerber zurückkommen, den ich schon mehrfach angesprochen habe, weil er mittlerweile verschiedene Stellen des städtischen Haushalts spürbar beeinflusst.

 

Weil es bisher um die Vorstellung des Zahlenwerks ging, lag der Schwerpunkt meiner Ausführungen zwangsläufig auf den finanziellen Aspekten.

 

Wer mit den vielen Menschen, die aus großer Not zu uns kommen, in direkten Kontakt kommt, für den tritt der Faktor Geld aber schnell in den Hintergrund.

 

Ich denke niemand von uns kann sich wirklich vorstellen, was es heißt, von jetzt auf gleich seine Heimat verlassen zu müssen, seine Familienangehörigen, Freunde und Bekannten zurückzulassen, und sich mit ein paar Habseligkeiten auf einen langen und gefährlichen Weg in ein weitgehend unbekanntes Land aufzumachen.

 

Die Flüchtlinge suchen bei uns Frieden und Schutz und erhoffen sich, hier eine lebenswerte Zukunft aufbauen zu können, weil ihnen ihr bisheriges Heimatland eine solche Perspektive nicht mehr bietet.

 

Ich bin sehr froh und dankbar darüber, dass unsere Bevölkerung ganz aktiv auf die hier aufgenommenen Personen zugeht, dies mit großer Hilfsbereitschaft und dem Willen, die bislang noch Fremden in das Gemeindeleben einzubinden.

 

Sehr schnell haben sich hier größere Gemeinschaften von Ehrenamtlichen gefunden, die eine tolle, unverzichtbare Arbeit leisten.

 

Die Begegnungen sind mittlerweile vielfältig ausgebaut worden. Die Kinder verschiedener Herkunft gehen in unseren Kindertagesstätten und Schulen unvoreingenommen und mit Neugier aufeinander zu. Die Erwachsenen finden beim gemeinsamen Sport oder Musizieren zueinander.

 

In besonderer Erinnerung ist mir eine Begegnung bei den Sassenberger Tischtennis-Stadtmeisterschaften geblieben. Ein syrischer Flüchtling hat mit viel Ehrgeiz an dem Turnier teilgenommen. Bei den Siegerehrungen kam er etwas enttäuscht von seiner Spielleistung auf mich zu. Er sei heute nicht ganz in Form, weil er die vorherige Nacht nicht habe gut schlafen können; aus verständlichen Gründen: der Spieler war im Obergeschoss des Sportlerheims untergebracht – nebenan fand auf dem Festplatz des Schützenvereins in dieser Nacht das Oktoberfest des GEBRASA-Blasorchesters statt.

 

So lernt man sich also nach und nach besser kennen.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen und Ihren Familien schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!