Betreff
Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für das Übergangsheim der Stadt Sassenberg, Sensenstraße 10, 48336 Sassenberg, vom 06.01.1992
Vorlage
50/111/2015
Aktenzeichen
50 452-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für das
Übergangsheim der Stadt Sassenberg, Sensenstr. 10, 48336 Sassenberg, vom
06.01.1992 wird entsprechend der Anlage
beschlossen.“
Aufgrund der unter Pkt. 13.1 der Tagesordnung
beschlossenen Satzung für die Übergangsheime zur Unterbringung von
Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen und für die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Übergangsheime ist die Gebührensatzung für das
Übergangsheim der Stadt Sassenberg, Sensenstr. 10, 48336 Sassenberg, vom
06.01.1992 aufzuheben.
Zuständig hierfür ist der Rat.