Betreff
Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen der Stadt Sassenberg für das Schuljahr 2016/2017
Vorlage
10/402/2015
Aktenzeichen
10 221-60
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Beschluss des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 26.11.2015 TOP 3 der Niederschrift wird aufgehoben.

 

Zum Schuljahr 2016/2017 werden in den drei Grundschulen der Stadt Sassenberg insgesamt sieben Eingangsklassen wie folgt gebildet:

 

Johannesschule                                                          3 Eingangsklassen

St.-Nikolaus-Schule                                                    2 Eingangsklassen

Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule                      2 Eingangsklassen.“


Bereits in seiner Sitzung am 26.11.2015 TOP 3 der Niederschrift hat sich der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss mit der Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen der Stadt Sassenberg für das Schuljahr 2016/2017 befasst.

 

Der einstimmige Beschluss lautet:

 

„Zum Schuljahr 2016/2017 werden an den drei Grundschulen der Stadt Sassenberg jeweils zwei Eingangsklassen gebildet.“

 

Nach § 46 Abs. 3 Schulgesetz legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach der Verordnung gemäß § 93 Abs. 2 Nr. 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dem Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss vorliegenden Zahlen ergab sich unter Berücksichtigung der Berechnungsmethode eine kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2016/2017 vom 5,91 (136 Schüler : 23), so dass im Gebiet der Stadt Sassenberg maximal sechs Eingangsklassen gebildet werden konnten.

 

Nach § 6a Abs. 2 Satz 7 der oben genannten Verordnung ist Berechnungsgrundlage die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.

 

Die aktuelle Anmeldezahl an allen drei Grundschulen beläuft sich zur Zeit auf 134 Schüler. Zwei Anmeldungen stehen weiterhin aus. Bei einer Anzahl von 139 Schulneulingen wäre die Bildung einer siebten Eingangsklasse möglich. Eine aktuelle Auswertung der Daten des Melderegisters ergab, dass mit Stand vom 10.12.2015 139 zum Schuljahresbeginn 2016/2017 schulpflichtige Kinder in Sassenberg gemeldet sind. Unter Berücksichtigung der seit Juli 2015 erfolgten Zuweisungen von Asylbewerbern und einer vorsichtigen Prognose muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der zum Schuljahresbeginn 2016/2017 schulpflichtigen Kindern sich weiter erhöht. Diesem Umstand sollte Rechnung getragen werden und der Beschluss des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses vom 26.11.2015 aufgehoben werden. Der Rat sollte beschließen, dass im kommenden Schuljahr sieben Eingangsklassen an den Grundschulen jeweils zwei an der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule und der St.-Nikolaus-Schule sowie drei Eingangsklassen an der Johannesschule gebildet werden.

 

Der Rat ist berechtigt mit einfacher Mehrheitsentscheidung nach § 41 Abs. 1 GO NRW die Entscheidung des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses aufzuheben und in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.