Vorschlag der Verwaltung:
„Der Beschluss des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport-
und Schulausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 26.11.2015 TOP 3 der
Niederschrift wird aufgehoben.
Zum Schuljahr 2016/2017 werden in den drei
Grundschulen der Stadt Sassenberg insgesamt sieben Eingangsklassen wie folgt
gebildet:
Johannesschule 3
Eingangsklassen
St.-Nikolaus-Schule 2
Eingangsklassen
Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule 2 Eingangsklassen.“
Bereits in seiner Sitzung am 26.11.2015 TOP 3 der
Niederschrift hat sich der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss
mit der Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen der
Stadt Sassenberg für das Schuljahr 2016/2017 befasst.
Der einstimmige Beschluss lautet:
„Zum Schuljahr 2016/2017 werden an den drei
Grundschulen der Stadt Sassenberg jeweils zwei Eingangsklassen gebildet.“
Nach § 46 Abs. 3 Schulgesetz legt der Schulträger
unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an
Grundschulen nach der Verordnung gemäß § 93 Abs. 2 Nr. 3 die Zahl und die
Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Aufgrund
der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung dem Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport-
und Schulausschuss vorliegenden Zahlen ergab sich unter Berücksichtigung der
Berechnungsmethode eine kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2016/2017
vom 5,91 (136 Schüler : 23), so dass im Gebiet der Stadt Sassenberg maximal
sechs Eingangsklassen gebildet werden konnten.
Nach § 6a Abs. 2 Satz 7 der oben genannten Verordnung
ist Berechnungsgrundlage die voraussichtliche Schülerzahl in den
Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie
der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.
Die aktuelle Anmeldezahl an allen drei Grundschulen
beläuft sich zur Zeit auf 134 Schüler. Zwei Anmeldungen stehen weiterhin aus.
Bei einer Anzahl von 139 Schulneulingen wäre die Bildung einer siebten
Eingangsklasse möglich. Eine aktuelle Auswertung der Daten des Melderegisters
ergab, dass mit Stand vom 10.12.2015 139 zum Schuljahresbeginn 2016/2017
schulpflichtige Kinder in Sassenberg gemeldet sind. Unter Berücksichtigung der
seit Juli 2015 erfolgten Zuweisungen von Asylbewerbern und einer vorsichtigen
Prognose muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der zum Schuljahresbeginn
2016/2017 schulpflichtigen Kindern sich weiter erhöht. Diesem Umstand sollte
Rechnung getragen werden und der Beschluss des Sozial-, Jugend-, Kultur-,
Sport- und Schulausschusses vom 26.11.2015 aufgehoben werden. Der Rat sollte
beschließen, dass im kommenden Schuljahr sieben Eingangsklassen an den
Grundschulen jeweils zwei an der Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Schule und der
St.-Nikolaus-Schule sowie drei Eingangsklassen an der Johannesschule gebildet
werden.
Der Rat ist berechtigt mit einfacher
Mehrheitsentscheidung nach § 41 Abs. 1 GO NRW die Entscheidung des Sozial-,
Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses aufzuheben und in eigener
Zuständigkeit zu entscheiden.