Betreff
Bebauungsplan "Kirchvenn"
-Vereinfachte Änderung für das Eckgrundstück Elver Dämmken/Glandorfer Straße-
Vorlage
60/759/2015
Aktenzeichen
60 622-21/21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Kirchvenn‘ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage          zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Vorlage vom 04.11.2015 ist seitens der Stadt Sassenberg auf den vorliegenden Antrag eines Grundstückseigentümers zur Änderung des Bebauungsplanes „Kirchvenn“ für das Grundstück Gemarkung Füchtorf, Flur 159, Flurstück 765 Ecke Elver Dämmken/Glandorfer Straße vom 19.10.2015 hingewiesen worden. Die Einzelaspekte der Änderungen sind in der Vorlage vom 04.11.2015 dargelegt worden. Gleichzeitig ist auf die Stellungnahme des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, aus städtebaulicher Sicht verwiesen worden.

 

Mit Schreiben vom 12.11.2015 ist nunmehr seitens des Grundstückseigentümers die Nachbareinvernehmenserklärung zur Bebauungsplanänderung vorgelegt worden. Mit Schreiben vom 12.11.2015 (Eingang Stadt Sassenberg 13.11.2015) sind darüber hinaus weitere Begründungsaspekte insbesondere zur Lage des Grundstückes und der unterschiedlichen Dachneigungen vorgelegt worden.

 

Da nunmehr die seitens des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, vorgelegten städtebaulichen Einzelaspekte im Antrag Berücksichtigung finden und das Nachbareinvernehmen vorliegt, sollte dem Änderungsantrag gefolgt werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.