-Vereinfachte Änderung für das Eckgrundstück Elver Dämmken/Glandorfer Straße-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Kirchvenn‘ gem. § 13 BauGB wird gem.
der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Mit Vorlage vom 04.11.2015 ist seitens der Stadt
Sassenberg auf den vorliegenden Antrag eines Grundstückseigentümers zur Änderung
des Bebauungsplanes „Kirchvenn“ für das Grundstück Gemarkung Füchtorf, Flur
159, Flurstück 765 Ecke Elver Dämmken/Glandorfer Straße vom 19.10.2015
hingewiesen worden. Die Einzelaspekte der Änderungen sind in der Vorlage vom
04.11.2015 dargelegt worden. Gleichzeitig ist auf die Stellungnahme des
Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, aus städtebaulicher Sicht verwiesen
worden.
Mit Schreiben vom 12.11.2015 ist nunmehr seitens des
Grundstückseigentümers die Nachbareinvernehmenserklärung zur
Bebauungsplanänderung vorgelegt worden. Mit Schreiben vom 12.11.2015 (Eingang
Stadt Sassenberg 13.11.2015) sind darüber hinaus weitere Begründungsaspekte
insbesondere zur Lage des Grundstückes und der unterschiedlichen Dachneigungen
vorgelegt worden.
Da nunmehr die seitens des Planungsbüros Wolters
Partner, Coesfeld, vorgelegten städtebaulichen Einzelaspekte im Antrag
Berücksichtigung finden und das Nachbareinvernehmen vorliegt, sollte dem
Änderungsantrag gefolgt werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.