Betreff
Einbringung des Wirtschaftsplanes für das Wasserwerk der Stadt Sassenberg für das Jahr 2016
Vorlage
60/758/2015
Aktenzeichen
60 815-40
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 für das Wasserwerk der Stadt Sassenberg wird zur Beratung an den Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk verwiesen.“

 


Nach § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Der Erfolgsplan muss gemäß § 15 EigVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Im Vermögensplan sind nach § 16 EigVO sind alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen des Wirtschaftsjahres, die sich aus Investitionen (Erneuerung, Erweiterung, Neubau, Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebs ergeben sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 für das Wasserwerk der Stadt Sassenberg ist als Anlage dem Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Sassenberg für das Jahr 2016 beigefügt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.