Vorschlag der Verwaltung:
„Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 für
das Wasserwerk der Stadt Sassenberg wird zur Beratung an den Betriebsausschuss
für das Wasserwerk und das Abwasserwerk verwiesen.“
Nach § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung
(EigVO) hat der Eigenbetrieb spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden
Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem
Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Der Erfolgsplan muss
gemäß § 15 EigVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres
enthalten. Im Vermögensplan sind nach § 16 EigVO sind alle voraussehbaren
Einzahlungen und Auszahlungen des Wirtschaftsjahres, die sich aus Investitionen
(Erneuerung, Erweiterung, Neubau, Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft des
Eigenbetriebs ergeben sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen zu
veranschlagen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 für
das Wasserwerk der Stadt Sassenberg ist als Anlage dem Entwurf des
Haushaltsplanes der Stadt Sassenberg für das Jahr 2016 beigefügt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Rat.