Vorschlag der Verwaltung:
„Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 für das
Abwasserwerk der Stadt Sassenberg wird zur Beratung an den Betriebsausschuss
für das Wasserwerk und das Abwasserwerk verwiesen.“
Nach §
14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb spätestens einen
Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan
aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der
Stellenübersicht. Der Erfolgsplan muss gemäß § 15 EigVO alle voraussehbaren
Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Im Vermögensplan sind
nach § 16 EigVO sind alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen des
Wirtschaftsjahres, die sich aus Investitionen (Erneuerung, Erweiterung, Neubau,
Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebs ergeben sowie die
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 für
das Abwasserwerk der Stadt Sassenberg ist als Anlage dem Entwurf des
Haushaltsplanes der Stadt Sassenberg für das Jahr 2016 beigefügt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Rat.