-7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen-
Vorschlag der Verwaltung:
„Es verbleibt bei dem Beschluss des Infrastrukturausschusses
des Rates der Stadt Sassenberg vom 26.03.2014 –Pkt. 10 d. N.- wonach neben der Sonderbaufläche
7.3 auch weiterhin die Sonderbauflächen 7.4 a und 7.4 b für die Nutzung der
Windenergie nördlich der Doppelschossanlage Harkotten zurückgewiesen werden, da
sich nach Prüfung des Antrages des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff vom
14.08.2015 keine abschließend neuen, aus dem Blickwinkel der Stadt Sassenberg
als Träger öffentlicher Belange, Entscheidungsgründe ergeben haben. Die
denkmalrechtliche Würdigung kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es bleibt
der Gemeinde Glandorf unbenommen, die gutachterlichen unterschiedlichen
Einschätzungen abschließend zu bewerten. Soweit ein Mindestabstand von 800 m zu
Wohngebäuden auf der Schlossinsel eingehalten wird, kann anschließend ggf. ein
erneutes Beteiligungsverfahren durch die Gemeinde Glandorf eingeleitet werden,
eine aktualisierte Stellungnahme der Stadt Sassenberg als Träger öffentlicher
Belange wäre dann ggf. zu erarbeiten.“
Im Rahmen des
anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.
V. m. § 4 Abs. 2 in der Zeit vom 12.06.2015 bis zum 15.07.2015 ist mitgeteilt
worden, dass auf die Ausweisung der Sonderbauflächen 7.4 a und 7.4 b
(Sonderbauflächen in Höhe „Harkotten“) verzichtet wird. Der Rat hat daraufhin
in seiner Sitzung am 23.06.2015 –Pkt. 23 d. N.- mit 19 Ja-Stimmen, zwei
Nein-Stimmen und drei Stimmenthaltungen beschlossen, bezugnehmend auf den
Beschluss des Infrastrukturausschuss vom 26.03.2014 –Pkt. 10 d. N.- auch
weiterhin die Sonderbaufläche 7.3 für die Nutzung der Windenergie
zurückzuweisen.
Seitens Herrn
von Korff wird nunmehr mit Schreiben vom 14.08.2015 darauf verwiesen, dass
Gründe des Denkmalschutzes „Doppelschlossanlage Harkotten“ und des
Kulturlandschaftsbereiches „Raum Schloss Harkotten“ einer Errichtung von
Windenergieanlagen innerhalb der Suchräume 7.4 a und 7.4 b in einem
Mindestabstand von 800,00 m zu Wohngebäuden auf der Schlossinsel nach einer
weiteren gutachterlichen Einschätzung, die von ihm in Auftrag gegeben worden
ist, nicht entgegenstehen. Um Wiederaufnahme der Beratungen wird gebeten.
Der Rat hat in
seiner Sitzung am 15.09.2015 –Pkt. 14 d. N.- bei 13 Ja-Stimmen, sieben
Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Der Antrag
gem. § 24 GO der Herrn Ferdinand Freiherr von Korff vom 14.08.2015 wird zum
Anlass genommen, über die Bauleitplanung der Gemeinde Glandorf zur 7. Änderung
des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für
Windenergieanlagen unter Berücksichtigung vorliegender Gutachten zu
denkmalschützenden Belangen des Schlosses Harkotten aus städtebaulicher Sicht
als Trägerin öffentlicher Belange erneuet zu beraten. Die Angelegenheit wird in
den Infrastrukturausschuss verwiesen.“
Für die Wiederaufnahme
der Beratungen gem. vorgenanntem Ratsbeschluss vom 15.09.2015 sind nachfolgend
aufgeführte Unterlagen dieser Vorlage beigefügt:
Anlage 1 Anschreiben
des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff, Harkotten 2, 48336 Sassenberg vom
14.08.2015.
Anlage 2 Stellungnahme
der Rechtsanwälte Engemann & Partner, Lippstadt, vom 29.06.2015.
Anlage 3 Denkmalfachliche
Stellungnahme der Frau Dr. Ing. Sylvia Butenschön, Berlin, vom 12.07.2015.
(Gutachten im Auftrag des Herrn von Korff)
Anlage 4 Gutachten zum
Denkmalschutz der Doppelschlossanlage Harkotten vom 23.03.2015. (Gutachten im
Auftrag der Gemeinde Glandorf)
Im Anschreiben
des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff vom 14.08.2015 wird ausgeführt, dass
Einvernehmen zur Weiterleitung der vorgenannten relevanten Unterlagen für die
weitere planerische Aufarbeitung erfolgt.
Zuständig für
die Beschlussfassung ist der Rat.