Betreff
Bauleitplanung der Gemeinde Glandorf
-7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen-
Vorlage
60/754/2015
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Es verbleibt bei dem Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 26.03.2014 –Pkt. 10 d. N.- wonach neben der Sonderbaufläche 7.3 auch weiterhin die Sonderbauflächen 7.4 a und 7.4 b für die Nutzung der Windenergie nördlich der Doppelschossanlage Harkotten zurückgewiesen werden, da sich nach Prüfung des Antrages des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff vom 14.08.2015 keine abschließend neuen, aus dem Blickwinkel der Stadt Sassenberg als Träger öffentlicher Belange, Entscheidungsgründe ergeben haben. Die denkmalrechtliche Würdigung kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es bleibt der Gemeinde Glandorf unbenommen, die gutachterlichen unterschiedlichen Einschätzungen abschließend zu bewerten. Soweit ein Mindestabstand von 800 m zu Wohngebäuden auf der Schlossinsel eingehalten wird, kann anschließend ggf. ein erneutes Beteiligungsverfahren durch die Gemeinde Glandorf eingeleitet werden, eine aktualisierte Stellungnahme der Stadt Sassenberg als Träger öffentlicher Belange wäre dann ggf. zu erarbeiten.“


Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 26.03.2014 –Pkt. 10 d. N.- bei elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung den Beschluss nach vorheriger Beratung im Ortsausschuss Füchtorf am 17.03.2014 –Pkt. 6 d. N.- gefasst, die Sonderbauflächen zu den Ziffern 7.3, 7.4 a und 7.4 b für die Nutzung der Windenergie zurückzuweisen. Der Beschluss des Infrastrukturausschusses ist mit Schreiben vom 01.04.2014 der Gemeinde Glandorf im Verfahren mitgeteilt worden.

 

Im Rahmen des anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 in der Zeit vom 12.06.2015 bis zum 15.07.2015 ist mitgeteilt worden, dass auf die Ausweisung der Sonderbauflächen 7.4 a und 7.4 b (Sonderbauflächen in Höhe „Harkotten“) verzichtet wird. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung am 23.06.2015 –Pkt. 23 d. N.- mit 19 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und drei Stimmenthaltungen beschlossen, bezugnehmend auf den Beschluss des Infrastrukturausschuss vom 26.03.2014 –Pkt. 10 d. N.- auch weiterhin die Sonderbaufläche 7.3 für die Nutzung der Windenergie zurückzuweisen.

 

Seitens Herrn von Korff wird nunmehr mit Schreiben vom 14.08.2015 darauf verwiesen, dass Gründe des Denkmalschutzes „Doppelschlossanlage Harkotten“ und des Kulturlandschaftsbereiches „Raum Schloss Harkotten“ einer Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Suchräume 7.4 a und 7.4 b in einem Mindestabstand von 800,00 m zu Wohngebäuden auf der Schlossinsel nach einer weiteren gutachterlichen Einschätzung, die von ihm in Auftrag gegeben worden ist, nicht entgegenstehen. Um Wiederaufnahme der Beratungen wird gebeten.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.09.2015 –Pkt. 14 d. N.- bei 13 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Antrag gem. § 24 GO der Herrn Ferdinand Freiherr von Korff vom 14.08.2015 wird zum Anlass genommen, über die Bauleitplanung der Gemeinde Glandorf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen unter Berücksichtigung vorliegender Gutachten zu denkmalschützenden Belangen des Schlosses Harkotten aus städtebaulicher Sicht als Trägerin öffentlicher Belange erneuet zu beraten. Die Angelegenheit wird in den Infrastrukturausschuss verwiesen.“

 

Für die Wiederaufnahme der Beratungen gem. vorgenanntem Ratsbeschluss vom 15.09.2015 sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen dieser Vorlage beigefügt:

 

Anlage 1 Anschreiben des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff, Harkotten 2, 48336 Sassenberg vom 14.08.2015.

Anlage 2 Stellungnahme der Rechtsanwälte Engemann & Partner, Lippstadt, vom 29.06.2015.

Anlage 3 Denkmalfachliche Stellungnahme der Frau Dr. Ing. Sylvia Butenschön, Berlin, vom 12.07.2015. (Gutachten im Auftrag des Herrn von Korff)

Anlage 4 Gutachten zum Denkmalschutz der Doppelschlossanlage Harkotten vom 23.03.2015. (Gutachten im Auftrag der Gemeinde Glandorf)

 

Im Anschreiben des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff vom 14.08.2015 wird ausgeführt, dass Einvernehmen zur Weiterleitung der vorgenannten relevanten Unterlagen für die weitere planerische Aufarbeitung erfolgt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.