-Beschluss im Rahmen des 2. Beteiligungsverfahrens-
Vorschlag der Verwaltung:
„Im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum
Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP) 2013 wird
seitens der Stadt Sassenberg der Beschluss zum Entwurf vom 25.06.2013 auf der
Grundlage des Beschlusses des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt
Sassenberg vom 21.11.2013 wiederholt. Insoweit schließt sich die Stadt
Sassenberg auch weiterhin den kritischen Anmerkungen zur raumordnerischen
Festlegung des LEP-Entwurfs zum Siedlungsraum und zum Klimaschutz an, um auch
weiterhin eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung den Städten
und Gemeinden zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich der
nunmehr im LEP-Entwurf vorgesehene Ausschluss des Einsatzes der
Fracking-Technologie begrüßt.“
Mit Verfügung der Staatskanzlei des Landes
Nordrhein-Wesfalen vom 08.10.2015 (Eingang Stadt Sassenberg 09.10.2015) ist
darauf hingewiesen worden, dass die Landesregierung am 28.04.2015, 23.06.2015
und 22.09.2015 Änderungen des Entwurfs des neuen Landesentwicklungsplans
Nordrhein-Westfalen gebilligt und einen zweites Beteiligungsverfahren
beschlossen habe. In diesem zweiten Beteiligungsverfahren für den
Landesentwicklungsplan werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen beteiligt.
Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen
am Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) sind über die nachfolgend
aufgeführte Internetadresse einsehbar:
Der Landesentwicklungsplanentwurf umfasst 278 Seiten.
Bereits in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
21.11.2013 –Pkt. 4 d. N.- ist zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
–LEP 2013- ein Beschluss zum Entwurf vom 25.06.2013 gefasst worden:
„Auf der Grundlage der Bewertung des Entwurfs des
Landesentwicklungsplans NRW durch den Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen vom 17.10.2013/16.10.2013 schließt sich die Stadt
Sassenberg den Ausführungen insbesondere hinsichtlich der kritischen
Anmerkungen zur raumordnerischen Festlegung des LEP-Entwurfs zum Siedlungsraum
und zum Klimaschutz an, um auch weiterhin eine eigenverantwortliche und
selbstbestimmte Entwicklung der Städte und Gemeinden zu gewährleisten.“
Die Stellungnahme der Stadt Sassenberg ist mit Bericht
vom 28.11.2013 der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen übermittelt worden.
Der Kabinettsbeschluss vom 22.09.2015 beinhaltet
redaktionelle Änderungen und Teilanpassungen auf Basis aktueller Daten und
eingegangener Anregungen und Bedenken. So sind die zusammenfassende Darstellung
der Änderungen aus dem Beteiligungsverfahren, ein überarbeiteter Planentwurf
mit zeichnerischen Festlegungen und nachrichtlichen Darstellungen sowie die Abbildung
zum landesweiten Biotopverbund aktualisiert worden. Wichtigster inhaltlicher
Punkt ist nach Aussage der Landesplanungsbehörde die Aufnahme eines neuen
Zieles zum Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten. Der
Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) hatte gefordert, eine raumordnerische
Festlegung zum Fracking, die diese Nutzung nur in Gebieten zulässt, in denen
eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung, des Grundwassers, des Bodenschutzes,
des Naturschutzes, der Landwirtschaft und der Wohnbevölkerung ausschließt, in
den LEP zu übernehmen. Nach dem Beschluss der Landesregierung soll der LEP
nunmehr vorsehen, landesweit die Gewinnung von Erdgas auszuschließen, welches
sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet. Dies geschieht vor
dem Hintergrund, dass durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche
Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt nicht auszuschließen sind und
die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht einschätzbar ist. Die
Aufnahme dieses Ziels sollte daher explizit begrüßt werden.
Beigefügt ist dieser Vorlage die Bewertung der
Änderungen des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes des Städte- und
Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2015 (Eingang Stadt Sassenberg
02.11.2015), wonach u. a. zu Ziffer 7 Kapitel 6 „Siedlungsraum“ auf eine der
Hauptforderungen des Städte- und Gemeindebundes bei der Festlegung
Siedlungsentwicklung, auf deren Einhaltung zur Sicherung kommunaler
Bauleitplanung nicht verzichtet werden kann, eingegangen wird.
In der Verfügung der Staatskanzlei vom 08.10.2015 ist
weiter ausgeführt worden, dass Stellungnahmen zum LEP-Entwurf der Staatskanzlei
bis zum 15.01.2016 zuzuleiten sind.
Im Rahmen des vorgenannten zweiten
Beteiligungsverfahrens sollte neben der Zustimmung zum Ausschluss des Frackings
jedoch die Stellungnahme des Infrastrukturausschusses vom 21.11.2013 –Pkt. 4 d.
N.- wiederholt werden, um auch weiterhin eine eigenverantwortliche und
selbstbestimmte Entwicklung der Städte und Gemeinden zu gewährleisten.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.