Betreff
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
-Beschluss im Rahmen des 2. Beteiligungsverfahrens-
Vorlage
60/746/2015
Aktenzeichen
60 622-00 / 60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP) 2013 wird seitens der Stadt Sassenberg der Beschluss zum Entwurf vom 25.06.2013 auf der Grundlage des Beschlusses des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 21.11.2013 wiederholt. Insoweit schließt sich die Stadt Sassenberg auch weiterhin den kritischen Anmerkungen zur raumordnerischen Festlegung des LEP-Entwurfs zum Siedlungsraum und zum Klimaschutz an, um auch weiterhin eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung den Städten und Gemeinden zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich der nunmehr im LEP-Entwurf vorgesehene Ausschluss des Einsatzes der Fracking-Technologie begrüßt.“


Mit Verfügung der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Wesfalen vom 08.10.2015 (Eingang Stadt Sassenberg 09.10.2015) ist darauf hingewiesen worden, dass die Landesregierung am 28.04.2015, 23.06.2015 und 22.09.2015 Änderungen des Entwurfs des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen gebilligt und einen zweites Beteiligungsverfahren beschlossen habe. In diesem zweiten Beteiligungsverfahren für den Landesentwicklungsplan werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt.

 

Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen am Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) sind über die nachfolgend aufgeführte Internetadresse einsehbar:

 

www.beteiligung-online.nrw.de

 

Der Landesentwicklungsplanentwurf umfasst 278 Seiten.

 

Bereits in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 21.11.2013 –Pkt. 4 d. N.- ist zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen –LEP 2013- ein Beschluss zum Entwurf vom 25.06.2013 gefasst worden:

 

„Auf der Grundlage der Bewertung des Entwurfs des Landesentwicklungsplans NRW durch den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen vom 17.10.2013/16.10.2013 schließt sich die Stadt Sassenberg den Ausführungen insbesondere hinsichtlich der kritischen Anmerkungen zur raumordnerischen Festlegung des LEP-Entwurfs zum Siedlungsraum und zum Klimaschutz an, um auch weiterhin eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung der Städte und Gemeinden zu gewährleisten.“

 

Die Stellungnahme der Stadt Sassenberg ist mit Bericht vom 28.11.2013 der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen übermittelt worden.

 

Der Kabinettsbeschluss vom 22.09.2015 beinhaltet redaktionelle Änderungen und Teilanpassungen auf Basis aktueller Daten und eingegangener Anregungen und Bedenken. So sind die zusammenfassende Darstellung der Änderungen aus dem Beteiligungsverfahren, ein überarbeiteter Planentwurf mit zeichnerischen Festlegungen und nachrichtlichen Darstellungen sowie die Abbildung zum landesweiten Biotopverbund aktualisiert worden. Wichtigster inhaltlicher Punkt ist nach Aussage der Landesplanungsbehörde die Aufnahme eines neuen Zieles zum Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten. Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) hatte gefordert, eine raumordnerische Festlegung zum Fracking, die diese Nutzung nur in Gebieten zulässt, in denen eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung, des Grundwassers, des Bodenschutzes, des Naturschutzes, der Landwirtschaft und der Wohnbevölkerung ausschließt, in den LEP zu übernehmen. Nach dem Beschluss der Landesregierung soll der LEP nunmehr vorsehen, landesweit die Gewinnung von Erdgas auszuschließen, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt nicht auszuschließen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht einschätzbar ist. Die Aufnahme dieses Ziels sollte daher explizit begrüßt werden.

 

Beigefügt ist dieser Vorlage die Bewertung der Änderungen des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2015 (Eingang Stadt Sassenberg 02.11.2015), wonach u. a. zu Ziffer 7 Kapitel 6 „Siedlungsraum“ auf eine der Hauptforderungen des Städte- und Gemeindebundes bei der Festlegung Siedlungsentwicklung, auf deren Einhaltung zur Sicherung kommunaler Bauleitplanung nicht verzichtet werden kann, eingegangen wird.

 

In der Verfügung der Staatskanzlei vom 08.10.2015 ist weiter ausgeführt worden, dass Stellungnahmen zum LEP-Entwurf der Staatskanzlei bis zum 15.01.2016 zuzuleiten sind.

 

Im Rahmen des vorgenannten zweiten Beteiligungsverfahrens sollte neben der Zustimmung zum Ausschluss des Frackings jedoch die Stellungnahme des Infrastrukturausschusses vom 21.11.2013 –Pkt. 4 d. N.- wiederholt werden, um auch weiterhin eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung der Städte und Gemeinden zu gewährleisten.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.