Betreff
Bebauungsplan "Vennstraße"
-Vereinfachte Änderung für das Grundstück Füchtorfer Straße 10-
Vorlage
60/745/2015
Aktenzeichen
60 622-21/2
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Sie Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Vennstraße‘ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage             zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Schreiben vom 19.10.2015 ist seitens der Firma Krampe Energieberatung GmbH, Füchtorf, die Planung zum Umbau des Scheunengebäudes Füchtorfer Straße 10 zu einem Wohnhaus mit Einliegerwohnung vorgelegt worden. Bei der Berechnung der Kubatur sei festgestellt worden, dass bei dem unverändert verbleibenden Baukörper ein zweigeschossiges Gebäude im Ausbau entstehe. Diese widerspreche der festgesetzten Eingeschossigkeit im Plangebiet.

 

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken zur Änderung für die Entwicklung in der Substanz. Zur Bebauungsplanänderung liegen darüber hinaus die Nachbareinvernehmenserklärungen vor, so dass von einer Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen werden kann.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.