-Vereinfachte Änderung für das Grundstück Füchtorfer Straße 10-
Vorschlag der Verwaltung:
„Sie Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Vennstraße‘ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Mit Schreiben vom 19.10.2015 ist seitens der Firma
Krampe Energieberatung GmbH, Füchtorf, die Planung zum Umbau des
Scheunengebäudes Füchtorfer Straße 10 zu einem Wohnhaus mit Einliegerwohnung
vorgelegt worden. Bei der Berechnung der Kubatur sei festgestellt worden, dass
bei dem unverändert verbleibenden Baukörper ein zweigeschossiges Gebäude im
Ausbau entstehe. Diese widerspreche der festgesetzten Eingeschossigkeit im
Plangebiet.
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken zur Änderung für
die Entwicklung in der Substanz. Zur Bebauungsplanänderung liegen darüber
hinaus die Nachbareinvernehmenserklärungen vor, so dass von einer
Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen werden kann.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.