Betreff
Satzung zur 29. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Sassenberg
Vorlage
60/740/2015
Aktenzeichen
60 867-03
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2016 vom 13.10.2015 wird gemäß der Anlage     zu dieser Niederschrift beschlossen. Die Satzung zur 29. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Sassenberg wird gemäß der Anlage     zu dieser Niederschrift beschlossen.“

 


Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren vom 13.10.2015 für das Jahr 2016, die als Anlage beigefügt ist, schließt mit folgendem Gebührenbedarf ab:

 

Behälter

Gebührenbe-darf 2016

 

Gebührenkalku-lation für 2015

Gebühr 2015

80 l Restabfalltonne

mit Biotonne

ohne Biotonne

 

166,80 €

146,80 €

 

165,60 €

145,60 €

 

165,60 €

145,60 €

120 l Restabfalltonne

mit Biotonne

ohne Biotonne

 

250,20 €

220,20 €

 

248,40 €

218,40 €

 

248,40 €

218,40 €

240 l Restabfalltonne

mit Biotonne

ohne Biotonne

 

500,40 €

440,40 €

 

497,40 €

437,40 €

 

497,40 €

437,40 €

1,1 m³ Container

wöchentl. Leerung

14-tägliche Leerung

 

4.590,00 €

2.295,00 €

 

4.562,40 €

2.281,20 €

 

4.562,40 €

2.281,20 €

Zusätzliche Biotonne

120 l

240 l

 

57,60 €

115,20 €

 

58,80 €

117,60 €

 

60,60 €

121,20 €

Abfallsäcke

4,75 €

4,68 €

4,52 €

 

Im Hinblick auf den minimal höheren Gebührenbedarf bei den Abfallsäcken und bei den zusätzlichen Biotonnen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um eine Vorausschaurechnung für 2015 mit zum Teil geschätzten bzw. hochgerechneten Daten handelte, ist für 2015 auf eine Anpassung der Abfallentsorgungsgebühren verzichtet worden. Die derzeitigen Gebührensätze gelten somit gemäß der Satzung zur 28. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Sassenberg vom 28.10.2013 seit dem 01.01.2014. Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für 2016 weist nunmehr einen leicht erhöhten Gebührenbedarf aus. Hierzu ist auf folgende Faktoren hinzuweisen:

 

I.              Abfuhrvergütung an den Unternehmer (s. Ziffer 1 der Kalkulation)

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 22.03.2012 – Pkt. 11 d. N. – wurde mit dem Kreis Warendorf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit im Bereich der Entsorgung überlassungspflichtiger Abfälle (Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll) abgeschlossen. Seit dem 01.01.2013 erfolgt die Entsorgung über die AWG-Kommunal als Dienstleister des Kreises. Im Rahmen dieser Kooperation ist mit der AWG-Kommunal eine Ausführungsvereinbarung abgeschlossen worden, in der u. a. die Abfuhrvergütung geregelt ist. Diese Vereinbarung enthält eine Preisgleitklausel, die an verschiedene Preisindizes (Tariflohn, Erzeugerpreise gewerbliche Produkte) geknüpft ist. Nach telefonischer Mitteilung der AWG-Kommunal, Herr Meschede, vom 25.08.2015 ist für 2016 nicht von einer Preisanpassung auszugehen; die Voraussetzungen der Preisgleitklausel sind nicht gegeben.

 

II.            Personal- und Sachkosten (s. Ziffer 2 der Kalkulation)

 

Bei den Personal- und Sachkosten unter Ziffer 2 sind die entsprechenden Berechnungen der Stundensätze auf der Grundlage der KGSt-Materialien 19/2014 berücksichtigt worden. Der Kalkulation für 2015 lagen noch die KGSt-Materialien 4/2013 zugrunde. Gegenüber der Vorjahreskalkulation ergibt sich bei gleicher Stundenzahl aufgrund höherer Stundensätze eine Erhöhung um 635,00 €.

 

III.           Entsorgungsentgelte (s. Ziffern 3 und 4 der Kalkulation)

 

Der Kreis Warendorf hat zum 01.01.2005 die Abrechnungsgrundlage für die Abfallentsorgung derart umgestellt, dass neben dem auf die Abfallmenge bezogenen Leistungsentgelt von 99,18 €/t häuslicher Abfälle ein Sockelbetrag (Grundgebühr) bezogen auf den Einwohnermaßstab in Höhe von 6,96 €/Einwohner und Jahr erhoben wird. Zur Begründung wurde seinerzeit angeführt, dass hiermit ein Teil der Vorhaltekosten (Fixkosten) abgedeckt wird, da die abfallwirtschaftlichen Leistungen nicht linear abhängig von den angelieferten Abfallmengen sind. Zum 01.01.2007 ist das Leistungsentgelt auf 108,89 €/t häuslicher Abfall angehoben worden.

 

Zum 01.01.2013 ist eine Änderung der Entgeltstruktur eingetreten. Hiernach ist auf der einen Seite der Sockelbetrag auf 11,90 €/Einwohner/Jahr angehoben und andererseits das Leistungsentgelt auf 89,25 €/t häuslichen Abfalls gesenkt worden. Für die Stadt Sassenberg führte diese Umstellung bezogen auf Vorjahreskalkulationen insgesamt zu einer Einsparung von 3 - 4 %. Bei einer fernmündlichen Unterredung am 12.10.2015 hat die AWG ausgeführt, dass eine Anpassung der Entsorgungsentgelte nicht vorgesehen ist. Dem Aufsichtsrat der AWG soll für seine Sitzung am 21.10.2015 vorgeschlagen werden, die derzeitigen Entgeltsätze zu belassen.     

        

Die zugrunde liegenden Abfallmengen sind unter Berücksichtigung der Mengenentwicklung bis September 2015 veranschlagt worden. Hiernach kann bei den häuslichen Abfällen davon ausgegangen werden, dass für 2016 wie im Vorjahr eine Abfallmenge von 4.600 t anfallen wird. Beim Sperrmüll wird eine Menge von 275 t (2015: 275 t) prognostiziert.

 

IV.          Kosten Recyclinghof (s. Ziffern 5.1 und 5.6 der Kalkulation)

 

Auf der Grundlage des Zeitraumes 01.01.2014 bis 30.06.2015 sind die Abfallmengen, die Entsorgungskosten sowie die Entgelteinnahmen hochgerechnet worden. Der Recyclinghof erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Die Ergebnisse der letzten Jahre zeigen sowohl bei den Kosten als auch den Entgelteinnahmen sowie bei den Anliefererzahlen eine relative Konstanz. Bereits in verschiedenen Sitzungen des Infrastrukturausschusses ist jedoch darauf hingewiesen worden, dass sich als Folge der Möglichkeit, dass die Bürger unter Vorlage des Wertschecks der Sperrmüllabfuhr bzw. der Baum- und Strauchschnittabfuhr derartige Abfälle kostenlos am Recyclinghof abgeben können, ein entsprechend höherer Zuschussbedarf einstellt. Dieser belief sich in 2014 auf rd. 36.500 €. Unter Berücksichtigung dieser Tendenz ist die Veranschlagung für 2016 vorgenommen worden.

 

 

V.            Kostenüber- und Unterdeckung (s. Ziffer 7.7 der Kalkulation)

 

Gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Nach der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 ergibt sich für das Produkt Abfallbeseitigung eine Überdeckung in Höhe von 23.350,68 €. Ein Ausgleich der Überdeckung kann somit in den Jahren 2016 - 2018 erfolgen. Aus der Kalkulation für 2015 war noch aus dem Jahresabschluss 2013 eine Überdeckung von 15.904,99 € zu berücksichtigen. Im Hinblick auf eine Vergleichmäßigung der Gebührenbelastung ist die Überdeckung aus 2014 zu einem Drittel für die Kalkulation 2016 in Ansatz gebracht worden, so dass hier insgesamt ein Betrag von 23.688,55 € zur Verfügung steht.

                                                                           

VI.          Ermittlung des Restabfallvolumens (s. Ziffer 8 der Kalkulation)

 

Aufgrund des derzeitigen Behälterbestandes unter Hinzurechnung eines Entwicklungszuschlages errechnet sich ein Restabfallvolumen von 12.355.200 l. Dieses Volumen liegt um rd. 1,2 % über dem Ansatz des Vorjahres, wobei für das Jahr 2016 insgesamt 4.300 Restabfallbehälter gegenüber einem aktuellen Bestand von 4.248 Behältern (+ 1,2 %) in Ansatz gebracht wurden.

 

VII.         Gebührenkalkulation für die Abfuhr der Abfallsäcke (s. Ziffer 12. der Kalkulation)

 

Für die Abfuhr der Abfallsäcke ergibt sich nach der Gebührenkalkulation nunmehr ein Satz von 4,75 € gegenüber 4,68 € für 2015. Hierbei ist wie bereits im Vorjahr der höhere Personalaufwand sowie hieraus resultierend die erhöhten Stundensätze der og. KGSt.-Materialien berücksichtigt worden, der durch den Verkauf der Abfallsäcke im Rathaus – Bürgerservice – anfällt.

   

VIII.        Kalkulation der Gebühren für zusätzlich bereitgestellte Biotonnen (s. Ziffer 13. der Kalkulation)

 

Für die zusätzlich bereitgestellten Biotonnen weist die Kalkulation einen geringfügig niedrigeren Gebührenbedarf wie für das Jahr 2015 aus. Der Grund hierfür liegt in der Erhöhung des zur Verfügung stehenden Behältervolumens.

 

Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2015 vom 15.10.2014 sowie der Entwurf der Satzung zur 29. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Sassenberg sind als Anlage beigefügt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.