Vorschlag der Verwaltung:
„Die Kalkulation der
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2016 vom 13.10.2015 wird gemäß der
Anlage zu dieser Niederschrift
beschlossen. Die Satzung zur 29. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über
die Abfallentsorgung in der Stadt Sassenberg wird gemäß der Anlage zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren vom
13.10.2015 für das Jahr 2016, die als Anlage beigefügt ist, schließt mit
folgendem Gebührenbedarf ab:
Behälter |
Gebührenbe-darf 2016 |
Gebührenkalku-lation für
2015 |
Gebühr 2015 |
80
l Restabfalltonne mit
Biotonne ohne
Biotonne |
166,80 € 146,80 € |
165,60 € 145,60 € |
165,60 € 145,60 € |
120
l Restabfalltonne mit
Biotonne ohne
Biotonne |
250,20 € 220,20 € |
248,40 € 218,40 € |
248,40 € 218,40 € |
240
l Restabfalltonne mit
Biotonne ohne
Biotonne |
500,40 € 440,40 € |
497,40 € 437,40 € |
497,40 € 437,40 € |
1,1
m³ Container wöchentl.
Leerung 14-tägliche
Leerung |
4.590,00 € 2.295,00 € |
4.562,40 € 2.281,20 € |
4.562,40 € 2.281,20 € |
Zusätzliche
Biotonne 120
l 240
l |
57,60 € 115,20 € |
58,80 € 117,60 € |
60,60 € 121,20 € |
Abfallsäcke |
4,75 € |
4,68 € |
4,52 € |
Im Hinblick auf den minimal höheren Gebührenbedarf
bei den Abfallsäcken und bei den zusätzlichen Biotonnen und unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um eine Vorausschaurechnung für
2015 mit zum Teil geschätzten bzw. hochgerechneten Daten handelte, ist für 2015
auf eine Anpassung der Abfallentsorgungsgebühren verzichtet worden. Die
derzeitigen Gebührensätze gelten somit gemäß der Satzung zur 28. Änderung der
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Sassenberg
vom 28.10.2013 seit dem 01.01.2014. Die Kalkulation der
Abfallentsorgungsgebühren für 2016 weist nunmehr einen leicht erhöhten
Gebührenbedarf aus. Hierzu ist auf folgende Faktoren hinzuweisen:
I.
Abfuhrvergütung an den Unternehmer (s. Ziffer 1 der Kalkulation)
Auf der Grundlage des Beschlusses des
Infrastrukturausschusses in seiner Sitzung am 22.03.2012 – Pkt. 11 d. N. –
wurde mit dem Kreis Warendorf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
kommunale Zusammenarbeit im Bereich der Entsorgung überlassungspflichtiger
Abfälle (Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll) abgeschlossen. Seit dem
01.01.2013 erfolgt die Entsorgung über die AWG-Kommunal als Dienstleister des
Kreises. Im Rahmen dieser Kooperation ist mit der AWG-Kommunal eine
Ausführungsvereinbarung abgeschlossen worden, in der u. a. die Abfuhrvergütung
geregelt ist. Diese Vereinbarung enthält eine Preisgleitklausel, die an
verschiedene Preisindizes (Tariflohn, Erzeugerpreise gewerbliche Produkte)
geknüpft ist. Nach telefonischer Mitteilung der AWG-Kommunal, Herr Meschede,
vom 25.08.2015 ist für 2016 nicht von einer Preisanpassung auszugehen; die
Voraussetzungen der Preisgleitklausel sind nicht gegeben.
II.
Personal- und Sachkosten (s. Ziffer 2 der Kalkulation)
Bei den Personal- und Sachkosten unter Ziffer 2
sind die entsprechenden Berechnungen der Stundensätze auf der Grundlage der
KGSt-Materialien 19/2014 berücksichtigt worden. Der Kalkulation für 2015 lagen
noch die KGSt-Materialien 4/2013 zugrunde. Gegenüber der Vorjahreskalkulation
ergibt sich bei gleicher Stundenzahl aufgrund höherer Stundensätze eine
Erhöhung um 635,00 €.
III.
Entsorgungsentgelte (s. Ziffern 3 und 4 der Kalkulation)
Der Kreis Warendorf hat zum 01.01.2005 die
Abrechnungsgrundlage für die Abfallentsorgung derart umgestellt, dass neben dem
auf die Abfallmenge bezogenen Leistungsentgelt von 99,18 €/t häuslicher Abfälle
ein Sockelbetrag (Grundgebühr) bezogen auf den Einwohnermaßstab in Höhe von
6,96 €/Einwohner und Jahr erhoben wird. Zur Begründung wurde seinerzeit
angeführt, dass hiermit ein Teil der Vorhaltekosten (Fixkosten) abgedeckt wird,
da die abfallwirtschaftlichen Leistungen nicht linear abhängig von den
angelieferten Abfallmengen sind. Zum 01.01.2007 ist das Leistungsentgelt auf
108,89 €/t häuslicher Abfall angehoben worden.
Zum 01.01.2013 ist eine Änderung der
Entgeltstruktur eingetreten. Hiernach ist auf der einen Seite der Sockelbetrag
auf 11,90 €/Einwohner/Jahr angehoben und andererseits das Leistungsentgelt auf
89,25 €/t häuslichen Abfalls gesenkt worden. Für die Stadt Sassenberg führte
diese Umstellung bezogen auf Vorjahreskalkulationen insgesamt zu einer
Einsparung von 3 - 4 %. Bei einer fernmündlichen Unterredung am 12.10.2015 hat
die AWG ausgeführt, dass eine Anpassung der Entsorgungsentgelte nicht
vorgesehen ist. Dem Aufsichtsrat der AWG soll für seine Sitzung am 21.10.2015
vorgeschlagen werden, die derzeitigen Entgeltsätze zu belassen.
Die zugrunde liegenden Abfallmengen sind unter
Berücksichtigung der Mengenentwicklung bis September 2015 veranschlagt worden.
Hiernach kann bei den häuslichen Abfällen davon ausgegangen werden, dass für
2016 wie im Vorjahr eine Abfallmenge von 4.600 t anfallen wird. Beim Sperrmüll
wird eine Menge von 275 t (2015: 275 t) prognostiziert.
IV.
Kosten Recyclinghof (s. Ziffern 5.1 und 5.6 der Kalkulation)
Auf der Grundlage des Zeitraumes 01.01.2014 bis
30.06.2015 sind die Abfallmengen, die Entsorgungskosten sowie die
Entgelteinnahmen hochgerechnet worden. Der Recyclinghof erfreut sich nach wie
vor großer Beliebtheit. Die Ergebnisse der letzten Jahre zeigen sowohl bei den
Kosten als auch den Entgelteinnahmen sowie bei den Anliefererzahlen eine
relative Konstanz. Bereits in verschiedenen Sitzungen des
Infrastrukturausschusses ist jedoch darauf hingewiesen worden, dass sich als Folge
der Möglichkeit, dass die Bürger unter Vorlage des Wertschecks der
Sperrmüllabfuhr bzw. der Baum- und Strauchschnittabfuhr derartige Abfälle
kostenlos am Recyclinghof abgeben können, ein entsprechend höherer
Zuschussbedarf einstellt. Dieser belief sich in 2014 auf rd. 36.500 €. Unter
Berücksichtigung dieser Tendenz ist die Veranschlagung für 2016 vorgenommen
worden.
V.
Kostenüber- und Unterdeckung (s. Ziffer 7.7 der Kalkulation)
Gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes sind
Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen. Nach der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014
ergibt sich für das Produkt Abfallbeseitigung eine Überdeckung in Höhe von
23.350,68 €. Ein Ausgleich der Überdeckung kann somit in den Jahren 2016 - 2018
erfolgen. Aus der Kalkulation für 2015 war noch aus dem Jahresabschluss 2013
eine Überdeckung von 15.904,99 € zu berücksichtigen. Im Hinblick auf eine
Vergleichmäßigung der Gebührenbelastung ist die Überdeckung aus 2014 zu einem
Drittel für die Kalkulation 2016 in Ansatz gebracht worden, so dass hier
insgesamt ein Betrag von 23.688,55 € zur Verfügung steht.
VI.
Ermittlung des Restabfallvolumens (s. Ziffer 8 der Kalkulation)
Aufgrund des derzeitigen Behälterbestandes unter
Hinzurechnung eines Entwicklungszuschlages errechnet sich ein Restabfallvolumen
von 12.355.200 l. Dieses Volumen liegt um rd. 1,2 % über dem Ansatz des
Vorjahres, wobei für das Jahr 2016 insgesamt 4.300 Restabfallbehälter gegenüber
einem aktuellen Bestand von 4.248 Behältern (+ 1,2 %) in Ansatz gebracht
wurden.
VII.
Gebührenkalkulation für die Abfuhr der Abfallsäcke (s. Ziffer 12. der
Kalkulation)
Für die Abfuhr der Abfallsäcke ergibt sich nach der
Gebührenkalkulation nunmehr ein Satz von 4,75 € gegenüber 4,68 € für 2015.
Hierbei ist wie bereits im Vorjahr der höhere Personalaufwand sowie hieraus
resultierend die erhöhten Stundensätze der og. KGSt.-Materialien berücksichtigt
worden, der durch den Verkauf der Abfallsäcke im Rathaus – Bürgerservice –
anfällt.
VIII.
Kalkulation der Gebühren für zusätzlich bereitgestellte Biotonnen (s.
Ziffer 13. der Kalkulation)
Für die zusätzlich bereitgestellten Biotonnen weist
die Kalkulation einen geringfügig niedrigeren Gebührenbedarf wie für das Jahr
2015 aus. Der Grund hierfür liegt in der Erhöhung des zur Verfügung stehenden
Behältervolumens.
Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für
das Jahr 2015 vom 15.10.2014 sowie der Entwurf der Satzung zur 29. Änderung der
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Sassenberg
sind als Anlage beigefügt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.