Vorschlag der Verwaltung:
„Die Kalkulation der Wassergebühren für das Jahr
2016 vom 30.09.2015 wird gemäß der Anlage
zu dieser Niederschrift beschlossen.
Die Wassergebühr gemäß §§ 8 Abs. 4, 10 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserversorgungssatzung wird für 2016 weiterhin mit 1,00 €/m³ festgesetzt.
“
Durch die Satzung zur 27. Änderung der Beitrags-
und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 18.12.2013 wurde die
Wassergebühr gemäß §§ 8 Abs. 4, 10 Abs. 4 zum 01.01.2014 auf 1,00 €/m³
festgesetzt.
Als Anlage ist auf der Grundlage des Entwurfs des
Erfolgsplanes des Wasserwerkes für 2016 die Kalkulation der Wassergebühr 2016
vom 30.09.2015 beigefügt. Diese schließt mit einem Gebührenbedarf von weiterhin
1,00 €/m³ ab, so dass hier eine Gebührenanhebung nicht erforderlich wird. Zur
Kalkulation ist auf die folgenden Punkte hinzuweisen:
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Die betriebswirtschaftlichen Daten (Gemeinkostenzuschläge,
Abschreibungen, steuerliche Belastungen) sind in Abstimmung mit der WIBERA AG
veranschlagt worden.
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Weiterhin hat die WIBERA AG mitgeteilt, dass sich nach den
entsprechenden Berechnungen der Mindesthandelsbilanzgewinn und somit der zu
erreichende Jahresgewinn auf rd. 90.300 € beläuft.
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Durch die Ausweisung des Mindesthandelsbilanzgewinns kann auch die
Konzessionsabgabe in voller Höhe veranschlagt werden. Die WIBERA AG hat
ausgeführt, dass sich für das Wirtschaftsjahr 2016 Konzessionsabgaben in Höhe
von 83.700 € errechnen. Nachzuholende Konzessionsabgaben aus Vorjahren sind
nicht mehr zu berücksichtigen.
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Unter Berücksichtigung der Entwicklung der vergangenen Jahre und der
Quartalsberichte sind der Wasserverkauf sowie die Gebühreneinnahmen bei den
Tarifkunden und den Sondervertragskunden prognostiziert worden. Auch die
Veranschlagung bei der Unterhaltung der Verteilungsanlagen erfolgte auf dieser
Basis.
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In 2016 steht der turnusmäßige Austausch von rd. 650 Wassermessern an.
Wie in diesem Jahr ist vorgesehen, die Arbeiten durch eine Fremdfirma
durchführen zu lassen. Auf der Grundlage der Kostensätze 2015 sowie der
Erfahrungen im Hinblick auf
Reparaturarbeiten im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel ist hier mit
einem Aufwand von rd. 35.000 € zu rechnen. Der Ansatz bei der Unterhaltung der
Verteilungsanlagen, Wechselmesser (Ziffer 4.2.1) ist mit 55.000 € gegenüber
20.000 € in 2015 eingeplant worden.
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Unter der Position Nebengeschäfte – Fremdleistungen, Erstattung
Personalkosten (Ziffer 4.2.3) sind die Kosten für den Einsatz der Mitarbeiter
der Wasserversorgung Beckum veranschlagt. Da sich jedoch die entsprechenden
Einsatzzeiten insbesondere im Hinblick auf die Fremdvergabe beim Zählerwechsel
deutlich reduziert hat, sind hier lediglich 2.000 € gegenüber 26.000 € in 2015
in Ansatz gebracht.
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Die Personalaufwendungen (Ziffer 6.) mit 82.700 € einschließlich eines
Anteil von 6 Monaten für eine zusätzliche Stelle sind auf der Grundlage
aktueller Berechnung eingestellt worden. Gegenüber dem diesjährigen Ansatz von
92.400 € wirkt sich hier das Auslaufen der Altersteilzeit eines ehemaligen
Mitarbeiters aus.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass eine
Gebührenanpassung nicht erforderlich wird. Die Kalkulation vom 30. September
2015 ist als Anlage beigefügt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.