Betreff
Kalkulation der Wassergebühren für 2016
Vorlage
60/738/2015
Aktenzeichen
60815-12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Kalkulation der Wassergebühren für das Jahr 2016 vom 30.09.2015 wird gemäß der Anlage
     zu dieser Niederschrift beschlossen. Die Wassergebühr gemäß §§ 8 Abs. 4, 10 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird für 2016 weiterhin mit 1,00 €/m³ festgesetzt. “


Durch die Satzung zur 27. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 18.12.2013 wurde die Wassergebühr gemäß §§ 8 Abs. 4, 10 Abs. 4 zum 01.01.2014 auf 1,00 €/m³ festgesetzt. 

 

Als Anlage ist auf der Grundlage des Entwurfs des Erfolgsplanes des Wasserwerkes für 2016 die Kalkulation der Wassergebühr 2016 vom 30.09.2015 beigefügt. Diese schließt mit einem Gebührenbedarf von weiterhin 1,00 €/m³ ab, so dass hier eine Gebührenanhebung nicht erforderlich wird. Zur Kalkulation ist auf die folgenden Punkte hinzuweisen:

 

-       Die betriebswirtschaftlichen Daten (Gemeinkostenzuschläge, Abschreibungen, steuerliche Belastungen) sind in Abstimmung mit der WIBERA AG veranschlagt worden.

 

-       Weiterhin hat die WIBERA AG mitgeteilt, dass sich nach den entsprechenden Berechnungen der Mindesthandelsbilanzgewinn und somit der zu erreichende Jahresgewinn auf rd. 90.300 € beläuft.

 

-       Durch die Ausweisung des Mindesthandelsbilanzgewinns kann auch die Konzessionsabgabe in voller Höhe veranschlagt werden. Die WIBERA AG hat ausgeführt, dass sich für das Wirtschaftsjahr 2016 Konzessionsabgaben in Höhe von 83.700 € errechnen. Nachzuholende Konzessionsabgaben aus Vorjahren sind nicht mehr zu berücksichtigen.    

 

-       Unter Berücksichtigung der Entwicklung der vergangenen Jahre und der Quartalsberichte sind der Wasserverkauf sowie die Gebühreneinnahmen bei den Tarifkunden und den Sondervertragskunden prognostiziert worden. Auch die Veranschlagung bei der Unterhaltung der Verteilungsanlagen erfolgte auf dieser Basis.

 

-       In 2016 steht der turnusmäßige Austausch von rd. 650 Wassermessern an. Wie in diesem Jahr ist vorgesehen, die Arbeiten durch eine Fremdfirma durchführen zu lassen. Auf der Grundlage der Kostensätze 2015 sowie der Erfahrungen im Hinblick auf  Reparaturarbeiten im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel ist hier mit einem Aufwand von rd. 35.000 € zu rechnen. Der Ansatz bei der Unterhaltung der Verteilungsanlagen, Wechselmesser (Ziffer 4.2.1) ist mit 55.000 € gegenüber 20.000 € in 2015 eingeplant worden.

 

-       Unter der Position Nebengeschäfte – Fremdleistungen, Erstattung Personalkosten (Ziffer 4.2.3) sind die Kosten für den Einsatz der Mitarbeiter der Wasserversorgung Beckum veranschlagt. Da sich jedoch die entsprechenden Einsatzzeiten insbesondere im Hinblick auf die Fremdvergabe beim Zählerwechsel deutlich reduziert hat, sind hier lediglich 2.000 € gegenüber 26.000 € in 2015 in Ansatz gebracht.

 

-       Die Personalaufwendungen (Ziffer 6.) mit 82.700 € einschließlich eines Anteil von 6 Monaten für eine zusätzliche Stelle sind auf der Grundlage aktueller Berechnung eingestellt worden. Gegenüber dem diesjährigen Ansatz von 92.400 € wirkt sich hier das Auslaufen der Altersteilzeit eines ehemaligen Mitarbeiters aus.

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass eine Gebührenanpassung nicht erforderlich wird. Die Kalkulation vom 30. September 2015 ist als Anlage beigefügt.  

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.