Betreff
Satzung zur 10. Änderung der Satzung der Stadt Sassenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Vorlage
60/737/2015
Aktenzeichen
60 865-06
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Gebühren werden auf der Grundlage der Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2016 vom 12.10.2015 mit

 

-       Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen                   43,20 €/m³ 

-       Entleerung abflusslose Gruben                                              26,40 €/m³.

 

gemäß Anlage        zu dieser Niederschrift festgesetzt. Die Satzung zur 10. Änderung der Satzung der Stadt Sassenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird gemäß der Anlage     zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Durch die Satzung zur 9. Änderung der Satzung der Stadt Sassenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 17.12.2014 sind zum 01.01.2015 folgende Gebührensätze festgelegt worden:

 

§  Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen             44,60 €/m³ 

§  Entleerung abflusslose Gruben                                        26,50 €/m³.

 

Als Anlage ist die Gebührenkalkulation vom 12.10.2015 für das Jahr 2016 beigefügt. Hiernach ergibt sich folgender Gebührenbedarf:

 

§  Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen             43,20 €/m³ 

§  Entleerung abflusslose Gruben                                        26,40 €/m³.

 

Zur Begründung für den Gebührenbedarf 2016 ist auf folgende Punkte hinzuweisen:

 

a)            Abfuhrvergütung an den Unternehmer

 

Auf die Anfrage vom 03.08.2015 hat das Abfuhrunternehmen mit E-Mail vom 02.09.2015 mitgeteilt, dass auch für das Jahr 2016 weiterhin eine Abfuhrvergütung von 17,90 € je m³ abgefahrenen Grubeninhalts in Ansatz gebracht werde. Eine Anhebung sei nicht vorgesehen.

 

b)            Klärschlammanfall  

 

In der Kalkulation für das Jahr 2016 ist aufgrund der Entwicklung der Abfuhrmengen eine Klärschlammmenge von 425 m³ (Kalkulation 2015: 400 m³) in Ansatz gebracht worden.

 

c)            Kosten der Weiterbehandlung des Klärschlammes

 

Aus der Fortschreibung der Kostenberechnung des Ing.-Büros Frilling, Vechta, vom 21.08.2001 ergeben sich für das Jahr 2016 insbesondere rechnerisch bedingt durch die größere Menge Kosten für die Weiterbehandlung des Klärschlamms in Höhe von 18,75 €/m³ (Kalkulation 2015: 19,50 €/m³).

 

d)            Verwaltungskosten

 

Die Personalkosten sind auf der Grundlage der aktuellen KGSt.-Materialien 19/2014 ermittelt worden. Hier ergibt sich bedingt durch die aktuellen Anpassungen gegenüber der Vorjahreskalkulation ein leicht erhöhter Aufwand (+ 53,00 €).

 

e)            Überdeckung aus 2014

 

Nach § 6 Abs. 2 KAG sind ab dem Kalkulationszeitraum 1999 Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Ausgehend vom Jahresabschluss 2014 für das Abwasserwerk ergibt sich nach einer entsprechenden Berechnung eine Überdeckung in Höhe von 2,14 €. Dieser Betrag ist in die Gebührenbedarfsrechnung einbezogen worden. Aus dem Vorjahr waren keine entsprechenden Beträge mehr offen. In der Vorjahreskalkulation war mit 229,83 € noch eine Kostenunterdeckung zu berücksichtigen.

 

f)             Entleerung abflussloser Gruben

 

Der Kalkulation der Gebühren für die Entleerung abflussloser Gruben ist bei der Berechnung der Reinigungskosten die mit 3,17 €/m³ ermittelte Schmutzwassergebühr für 2016 zugrunde gelegt worden.

 

Die Kalkulation vom 12.10.2015 sowie der Entwurf der Satzung zur 10. Änderung der Satzung der Stadt Sassenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind als Anlage beigefügt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.