Vorschlag der Verwaltung:
„Die Gebühren werden auf der Grundlage der
Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
für das Jahr 2016 vom 12.10.2015 mit
-
Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen 43,20 €/m³
-
Entleerung abflusslose Gruben 26,40
€/m³.
gemäß Anlage
zu dieser Niederschrift festgesetzt. Die Satzung zur 10. Änderung der
Satzung der Stadt Sassenberg über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen wird gemäß der Anlage zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Durch die Satzung zur 9. Änderung der Satzung
der Stadt Sassenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
vom 17.12.2014 sind zum 01.01.2015 folgende Gebührensätze festgelegt worden:
§ Entsorgung
Grundstücksentwässerungsanlagen 44,60
€/m³
§ Entleerung
abflusslose Gruben 26,50
€/m³.
Als Anlage ist die Gebührenkalkulation vom
12.10.2015 für das Jahr 2016 beigefügt. Hiernach ergibt sich folgender
Gebührenbedarf:
§ Entsorgung
Grundstücksentwässerungsanlagen 43,20
€/m³
§ Entleerung
abflusslose Gruben 26,40
€/m³.
Zur Begründung für den Gebührenbedarf 2016
ist auf folgende Punkte hinzuweisen:
a)
Abfuhrvergütung an den Unternehmer
Auf die Anfrage vom 03.08.2015 hat das
Abfuhrunternehmen mit E-Mail vom 02.09.2015 mitgeteilt, dass auch für das Jahr
2016 weiterhin eine Abfuhrvergütung von 17,90 € je m³ abgefahrenen
Grubeninhalts in Ansatz gebracht werde. Eine Anhebung sei nicht vorgesehen.
b)
Klärschlammanfall
In der Kalkulation für das Jahr 2016 ist
aufgrund der Entwicklung der Abfuhrmengen eine Klärschlammmenge von 425 m³
(Kalkulation 2015: 400 m³) in Ansatz gebracht worden.
c)
Kosten der Weiterbehandlung des Klärschlammes
Aus der Fortschreibung der Kostenberechnung
des Ing.-Büros Frilling, Vechta, vom 21.08.2001 ergeben sich für das Jahr 2016
insbesondere rechnerisch bedingt durch die größere Menge Kosten für die
Weiterbehandlung des Klärschlamms in Höhe von 18,75 €/m³ (Kalkulation 2015:
19,50 €/m³).
d)
Verwaltungskosten
Die Personalkosten sind auf der Grundlage der
aktuellen KGSt.-Materialien 19/2014 ermittelt worden. Hier ergibt sich bedingt
durch die aktuellen Anpassungen gegenüber der Vorjahreskalkulation ein leicht
erhöhter Aufwand (+ 53,00 €).
e)
Überdeckung aus 2014
Nach § 6 Abs. 2 KAG sind ab dem
Kalkulationszeitraum 1999 Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb der
nächsten vier Jahre auszugleichen. Ausgehend vom Jahresabschluss 2014 für das
Abwasserwerk ergibt sich nach einer entsprechenden Berechnung eine Überdeckung
in Höhe von 2,14 €. Dieser Betrag ist in die Gebührenbedarfsrechnung einbezogen
worden. Aus dem Vorjahr waren keine entsprechenden Beträge mehr offen. In der
Vorjahreskalkulation war mit 229,83 € noch eine Kostenunterdeckung zu
berücksichtigen.
f)
Entleerung abflussloser Gruben
Der Kalkulation der Gebühren für die
Entleerung abflussloser Gruben ist bei der Berechnung der Reinigungskosten die
mit 3,17 €/m³ ermittelte Schmutzwassergebühr für 2016 zugrunde gelegt worden.
Die Kalkulation vom 12.10.2015 sowie der
Entwurf der Satzung zur 10. Änderung der Satzung der Stadt Sassenberg über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind als Anlage beigefügt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Rat.