Vorschlag der Verwaltung:
„Die Entwässerungsgebühren
für das Jahr 2016 werden auf der Grundlage der als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügten
Kalkulationen vom 14.10.2015 beschlossen. Die Satzung zur 6. Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg
wird gemäß der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Als Anlage ist die Kalkulation der
Entwässerungsgebühren 2016 vom 12.10.2015 beigefügt. Hieraus ergibt sich
folgender Gebührenbedarf:
§ Schmutzwassergebühr: 3,17 €/m³ (2015: 3,12 €/m³)
§ Niederschlagswassergebühr: 0,36 €/m² (2015: 0,36 €/m²).
Zur Kalkulation der Entwässerungsgebühren 2016 ist
grundsätzlich folgendes auszuführen:
a)
Die Kalkulation bezieht ihre Grundlagendaten aus dem von der WIBERA AG
geprüften Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Jahr
2014. Dies gilt insbesondere für die Abschreibungen, die Auflösungen der
Kanalanschlussbeiträge und der Industrieanteile. Ausgehend von diesen Daten des
Abschlusses zum 31.12.2014 sind die Zugänge für die Jahre 2015 und 2016
eingerechnet worden. Die Ermittlung der Abschreibung ist wie im Vorjahr auf der
Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes (WBZW) erfolgt. Im Weiteren ist auch wie
in der Vorjahreskalkulation die Eigenkapitalverzinsung anhand der Differenz der
kalkulatorischen Verzinsung zu den tatsächlichen Fremdkapitalzinsen berechnet
worden. Hiernach ergeben sich folgende Beträge
-
Abschreibung nach WBZW in Höhe von 1.178.910,74 € (Kalkulation für 2015:
1.142.876,14 €),
-
eine Auflösung der Kanalanschlussbeiträge in Höhe von 305.472 €
(Kalkulation für 2015: 301.498 €),
-
eine Auflösung der Industrieanteile in Höhe von 100.285 € (Kalkulation
für 2015: 105.038 €) sowie
-
die Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 191.000 € (Kalkulation für 2015:
181.000 €).
Die genannten
Auflösungsbeträge von insgesamt 405.757 € (Kalkulation 2015: 406.536 €) sind
wie in den vergangenen Jahren aufwandsmindernd berücksichtigt worden.
Der Jahresüberschuss 2014
in Höhe von 496.043,83 € wird
abzüglich der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 190.774,47 € = 305.269,36 €
auf die neue Rechnung vorgetragen. Ein entsprechender Beschluss ist in der
Sitzung des Rates am 23.06.2015 gefasst worden.
b)
Die veranschlagten Investitionsmaßnahmen 2016 im Bereich der
Kanalisation sind aufgrund des Straßenbauprogramms 2016, der Vorgaben des
Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) sowie entsprechender Erfordernisse, z. B.
aufgrund entsprechender Planungsstände, veranschlagt worden. Dies gilt
insbesondere für die Schmutz- und Regenwasserkanalisation in der Stichstraße
Hermann-Buschius-Straße sowie der Anbindung Breslauer Straße / Versmolder
Straße. Die Maßnahmen Kanalisation Stichstraße Tie und Schürenknapp waren
aufgrund der Festlegung im ABK bereits für 2015 vorgesehen; da jedoch im
laufenden Jahr kein Bedarf bestand, erfolgt nunmehr eine Neuveranschlagung. Die
vorgesehenen Kanalsanierungen ergeben sich aus dem ABK bzw. aus der
Prioritätenliste zur Kanalsanierung, die der Betriebsausschuss für das
Wasserwerk und das Abwasserwerk in seiner Sitzung am 08.09.2009 als Grundlage
für das weitere Vorgehen beschlossen hat.
Das Investitionsvolumen
wird sich gegenüber dem Ansatz von 858.000 € in 2015 mit geplanten rd. 645.000
€ in 2016 deutlich verringern.
Im Bereich der Betriebs-
und Unterhaltungskosten für die Kanalisation sind gegenüber einem Ansatz von
105.000 € für 2015 nunmehr 160.000 € eingestellt worden. Hierzu ist
auszuführen, dass nach Auswertung der aktuellen Kanalinspektionen in 2016 eine
Reihe von partiellen Kanalsanierungen mit einem geschätzten Kostenaufwand von
rd. 45.000 € anstehen. Im Weiteren sind zur Umsetzung der Forderungen der
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwV Abwasser) in deutlichem Umfang
Mehraufwendungen für Kanalinspektionen zu erwarten.
c)
Die Investitionen für 2016 auf den Kläranlagen sind im Rahmen der
Begehung vom 13.05.2015 festgelegt und auf der Grundlage der entsprechenden
Kostenschätzungen des Ing.-Büros Frilling, Vechta, veranschlagt worden. Hier
zeichnet sich gegenüber den Ansätzen in 2015 mit 500.400 € für die Kläranlage
Sassenberg und 209.700 € für die Kläranlage Füchtorf mit 201.000 € bzw.
576.0700 € ein leicht erhöhter Bedarf sowie eine Verschiebung zulasten der
Kläranlage Füchtorf ab. Zur Begründung ist insbesondere auf die Umgestaltung
des Regenrückhaltebeckens auf der Kläranlage Füchtorf mit geschätzten Kosten in
Höhe von rd. 349.000 € hinzuweisen. Hierbei handelt es sich um eine Forderung
der Bezirksregierung Münster. Der 1980 errichtete und genehmigte Schönungsteich
I entspricht aufgrund der fehlenden Abdichtung zum Grundwasser nicht den
heutigen Anforderungen für einen sachgerechten Betrieb. Dieser vorhandene
Schönungsteich soll in seiner bestehenden Funktion (Reinigung und Retention)
aufgegeben und die frei werdende Fläche als mögliche Erweiterungsfläche für die
Kläranlage genutzt werden. Es ist vorgesehen, ein neues, als Trockenbecken
konzipiertes Regenrückhaltebecken zwischen Kläranlage und Bever anzulegen.
Im Bereich der Betriebs-
und Unterhaltungskosten für die Kläranlagen zeichnen sich keine gravierende
Änderung ab.
d)
Beim Verwaltungskostenbeitrag, der durch Amt 10 auf der Grundlage der
KGSt.-Materialien 19/2014 ermittelt wurde, ergibt sich mit 226.600 € gegenüber
dem Vorjahr mit 202.400 € eine deutliche Erhöhung um 24.200 €. Diese Erhöhung
ergibt sich vor allem durch eine Aktualisierung der Personalkostentabelle sowie
eine Änderung bei der Klassifizierung der Berufsgruppen nach der Bundesanstalt
für Arbeit.
e)
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 ist eine Nachkalkulation
vorgenommen worden. Diese Nachkalkulation erfolgte auf Grundlage des
Jahresabschlusses sowie der dahinterliegenden Kostenrechnungen. Es ergaben sich
Überdeckungen im Bereich Schmutzwasser von 301.388,62 € und im Bereich
Niederschlagswasser von 47.337,44 €, gesamt 348.726,06 €. Im Hinblick auf die
Regelung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz, nach der Kostenüberdeckungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen
sind, ist vorgesehen, für die Jahre 2016, 2017 und 2018 jeweils einen
anteiligen Betrag von 116.242 € als Kostenüberdeckung aufwandsmindernd zu
berücksichtigen.
f)
Die Aufteilung in die Kostenblöcke Schmutzwasser und Niederschlagswasser
wurde durch das Ing.-Büro Frilling vorgenommen. Hierbei wurde die entsprechende
Vorjahresaufstellung fortgeschrieben. In vielen Bereichen (Schmutzwasserkanal,
Regenwasserkanal, Regenrückhaltebecken) lässt sich hier eine klare
Kostenaufteilung nach dem Anlagevermögen vornehmen. Bei Anlagenteilen, die
beiden Kostengruppen zuzuordnen sind (z. B. Mischwasserkanal, Kläranlagen), ist
eine dezidierte Kostenauseinanderrechnung vorgenommen worden. Die so
ermittelten Kostenverhältnisse sind auch auf den Bereich der Betriebs- und
Unterhaltungskosten angewandt worden. Der Verteilungsschlüssel stellt sich mit
73 % für Schmutzwasser und 27 % für Regenwasser dar (2015: 74 % zu 26 %).
g)
Bei einem Vergleich der Kostengruppen gemäß der Aufstellung unter Ziffer
7. der Kalkulation mit den Werten des lfd. Jahres ist festzustellen, dass die
Mehrkosten sich im Kostenblock Schmutzwasser mit 20.477 € und im Kostenblock
Niederschlagswasser mit 31.216 € niederschlagen. Da die Schmutzwassermenge wie
im Vorjahr mit 560.000 m³ angenommen wurde, hingegen bei der Niederschlagswassergebühr
infolge von Baumaßnahmen und Überprüfungen der Erfassungsblätter eine um 27.000
m² höhere niederschlagsrelevante Fläche in Ansatz gebracht wurde, führte dies
letztlich lediglich zu der Veränderung im Schmutzwassergebührensatz.
Die Kalkulationen vom 12.10.2015 sowie der Entwurf
der Satzung zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg sind als Anlage beigefügt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.