Betreff
Satzung zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg
Vorlage
60/736/2015
Aktenzeichen
60 865-06
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Entwässerungsgebühren für das Jahr 2016 werden auf der Grundlage der als Anlage       zu dieser Niederschrift beigefügten Kalkulationen vom 14.10.2015 beschlossen. Die Satzung zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg wird gemäß der Anlage    zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Als Anlage ist die Kalkulation der Entwässerungsgebühren 2016 vom 12.10.2015 beigefügt. Hieraus ergibt sich folgender Gebührenbedarf:

 

§  Schmutzwassergebühr:                     3,17 €/m³ (2015: 3,12 €/m³)

§  Niederschlagswassergebühr:            0,36 €/m² (2015: 0,36 €/m²).

 

Zur Kalkulation der Entwässerungsgebühren 2016 ist grundsätzlich folgendes auszuführen:

 

a)     Die Kalkulation bezieht ihre Grundlagendaten aus dem von der WIBERA AG geprüften Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Jahr 2014. Dies gilt insbesondere für die Abschreibungen, die Auflösungen der Kanalanschlussbeiträge und der Industrieanteile. Ausgehend von diesen Daten des Abschlusses zum 31.12.2014 sind die Zugänge für die Jahre 2015 und 2016 eingerechnet worden. Die Ermittlung der Abschreibung ist wie im Vorjahr auf der Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes (WBZW) erfolgt. Im Weiteren ist auch wie in der Vorjahreskalkulation die Eigenkapitalverzinsung anhand der Differenz der kalkulatorischen Verzinsung zu den tatsächlichen Fremdkapitalzinsen berechnet worden. Hiernach ergeben sich folgende Beträge

 

-           Abschreibung nach WBZW in Höhe von 1.178.910,74 € (Kalkulation für 2015: 1.142.876,14 €),

-           eine Auflösung der Kanalanschlussbeiträge in Höhe von 305.472 € (Kalkulation für 2015: 301.498 €),

-           eine Auflösung der Industrieanteile in Höhe von 100.285 € (Kalkulation für 2015: 105.038 €) sowie

-           die Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 191.000 € (Kalkulation für 2015: 181.000 €).

 

Die genannten Auflösungsbeträge von insgesamt 405.757 € (Kalkulation 2015: 406.536 €) sind wie in den vergangenen Jahren aufwandsmindernd berücksichtigt worden.

 

Der Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 496.043,83 € wird abzüglich der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 190.774,47 € = 305.269,36 € auf die neue Rechnung vorgetragen. Ein entsprechender Beschluss ist in der Sitzung des Rates am 23.06.2015 gefasst worden.

 

b)     Die veranschlagten Investitionsmaßnahmen 2016 im Bereich der Kanalisation sind aufgrund des Straßenbauprogramms 2016, der Vorgaben des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) sowie entsprechender Erfordernisse, z. B. aufgrund entsprechender Planungsstände, veranschlagt worden. Dies gilt insbesondere für die Schmutz- und Regenwasserkanalisation in der Stichstraße Hermann-Buschius-Straße sowie der Anbindung Breslauer Straße / Versmolder Straße. Die Maßnahmen Kanalisation Stichstraße Tie und Schürenknapp waren aufgrund der Festlegung im ABK bereits für 2015 vorgesehen; da jedoch im laufenden Jahr kein Bedarf bestand, erfolgt nunmehr eine Neuveranschlagung. Die vorgesehenen Kanalsanierungen ergeben sich aus dem ABK bzw. aus der Prioritätenliste zur Kanalsanierung, die der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk in seiner Sitzung am 08.09.2009 als Grundlage für das weitere Vorgehen beschlossen hat.

 

Das Investitionsvolumen wird sich gegenüber dem Ansatz von 858.000 € in 2015 mit geplanten rd. 645.000 € in 2016 deutlich verringern.    

 

Im Bereich der Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Kanalisation sind gegenüber einem Ansatz von 105.000 € für 2015 nunmehr 160.000 € eingestellt worden. Hierzu ist auszuführen, dass nach Auswertung der aktuellen Kanalinspektionen in 2016 eine Reihe von partiellen Kanalsanierungen mit einem geschätzten Kostenaufwand von rd. 45.000 € anstehen. Im Weiteren sind zur Umsetzung der Forderungen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwV Abwasser) in deutlichem Umfang Mehraufwendungen für Kanalinspektionen zu erwarten.

 

c)     Die Investitionen für 2016 auf den Kläranlagen sind im Rahmen der Begehung vom 13.05.2015 festgelegt und auf der Grundlage der entsprechenden Kostenschätzungen des Ing.-Büros Frilling, Vechta, veranschlagt worden. Hier zeichnet sich gegenüber den Ansätzen in 2015 mit 500.400 € für die Kläranlage Sassenberg und 209.700 € für die Kläranlage Füchtorf mit 201.000 € bzw. 576.0700 € ein leicht erhöhter Bedarf sowie eine Verschiebung zulasten der Kläranlage Füchtorf ab. Zur Begründung ist insbesondere auf die Umgestaltung des Regenrückhaltebeckens auf der Kläranlage Füchtorf mit geschätzten Kosten in Höhe von rd. 349.000 € hinzuweisen. Hierbei handelt es sich um eine Forderung der Bezirksregierung Münster. Der 1980 errichtete und genehmigte Schönungsteich I entspricht aufgrund der fehlenden Abdichtung zum Grundwasser nicht den heutigen Anforderungen für einen sachgerechten Betrieb. Dieser vorhandene Schönungsteich soll in seiner bestehenden Funktion (Reinigung und Retention) aufgegeben und die frei werdende Fläche als mögliche Erweiterungsfläche für die Kläranlage genutzt werden. Es ist vorgesehen, ein neues, als Trockenbecken konzipiertes Regenrückhaltebecken zwischen Kläranlage und Bever anzulegen.       

 

Im Bereich der Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Kläranlagen zeichnen sich keine gravierende Änderung ab.    

 

d)     Beim Verwaltungskostenbeitrag, der durch Amt 10 auf der Grundlage der KGSt.-Materialien 19/2014 ermittelt wurde, ergibt sich mit 226.600 € gegenüber dem Vorjahr mit 202.400 € eine deutliche Erhöhung um 24.200 €. Diese Erhöhung ergibt sich vor allem durch eine Aktualisierung der Personalkostentabelle sowie eine Änderung bei der Klassifizierung der Berufsgruppen nach der Bundesanstalt für Arbeit.

 

e)     Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 ist eine Nachkalkulation vorgenommen worden. Diese Nachkalkulation erfolgte auf Grundlage des Jahresabschlusses sowie der dahinterliegenden Kostenrechnungen. Es ergaben sich Überdeckungen im Bereich Schmutzwasser von 301.388,62 € und im Bereich Niederschlagswasser von 47.337,44 €, gesamt 348.726,06 €. Im Hinblick auf die Regelung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz, nach der Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen sind, ist vorgesehen, für die Jahre 2016, 2017 und 2018 jeweils einen anteiligen Betrag von 116.242 € als Kostenüberdeckung aufwandsmindernd zu berücksichtigen.

 

f)      Die Aufteilung in die Kostenblöcke Schmutzwasser und Niederschlagswasser wurde durch das Ing.-Büro Frilling vorgenommen. Hierbei wurde die entsprechende Vorjahresaufstellung fortgeschrieben. In vielen Bereichen (Schmutzwasserkanal, Regenwasserkanal, Regenrückhaltebecken) lässt sich hier eine klare Kostenaufteilung nach dem Anlagevermögen vornehmen. Bei Anlagenteilen, die beiden Kostengruppen zuzuordnen sind (z. B. Mischwasserkanal, Kläranlagen), ist eine dezidierte Kostenauseinanderrechnung vorgenommen worden. Die so ermittelten Kostenverhältnisse sind auch auf den Bereich der Betriebs- und Unterhaltungskosten angewandt worden. Der Verteilungsschlüssel stellt sich mit 73 % für Schmutzwasser und 27 % für Regenwasser dar (2015: 74 % zu 26 %).

 

g)     Bei einem Vergleich der Kostengruppen gemäß der Aufstellung unter Ziffer 7. der Kalkulation mit den Werten des lfd. Jahres ist festzustellen, dass die Mehrkosten sich im Kostenblock Schmutzwasser mit 20.477 € und im Kostenblock Niederschlagswasser mit 31.216 € niederschlagen. Da die Schmutzwassermenge wie im Vorjahr mit 560.000 m³ angenommen wurde, hingegen bei der Niederschlagswassergebühr infolge von Baumaßnahmen und Überprüfungen der Erfassungsblätter eine um 27.000 m² höhere niederschlagsrelevante Fläche in Ansatz gebracht wurde, führte dies letztlich lediglich zu der Veränderung im Schmutzwassergebührensatz.

 

Die Kalkulationen vom 12.10.2015 sowie der Entwurf der Satzung zur 6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Sassenberg sind als Anlage beigefügt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.