Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen für den Erwerb von Liegenschaften zur Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge/Asylbewerber
Vorschlag der Verwaltung:
„Im Produkt 01.10.02 -Verwaltung und
Bewirtschaftung von Grundstücken-, Teilfinanzplan Ziffer 24 -Auszahlungen für
den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden-, werden für das Haushaltsjahr 2015
überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 340.000,00 € zum Erwerb von
Liegenschaften zur Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für
Flüchtlinge/Asylbewerber genehmigt. Deckung: Mehreinzahlungen Gewerbesteuer,
Produkt 16.01.01 -Steuern, Allgemeine Zuweisungen und Umlagen-, Teilfinanzplan
Ziffer 17 -Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit-.“
Gemäß § 1 des Gesetzes über die Zuweisung und
Aufnahme ausländischer Flüchtlinge -Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)- sind
die Gemeinden verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und
unterzubringen.
Die Zahl der von der Stadt Sassenberg
aufzunehmenden und unterzubringenden Flüchtlinge/Asylbewerber ist in der
vergangenen Zeit stark angewachsen. Es wird damit gerechnet, dass die
Zuweisungen durch das Land NRW weiter auf höherem Niveau anhalten.
In der Sitzung des Sozial-, Jugend-, Kultur-,
Sport- und Schulausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 08.09.2015 ist
zu TOP 6 eingehend auch über die Belegungssituation in den städtischen
Übergangswohnheimen berichtet und deutlich gemacht worden, dass in absehbarer
Zeit dringend zusätzlicher Wohnraum von der Stadt Sassenberg zur Unterbringung
von Flüchtlingen/Asylbewerbern zu besorgen ist. In der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 20.10.2015 sollen erneut aktuelle Informationen zur
Situation der Asylbewerber/Flüchtlinge gegeben werden.
Die Unterbringungsmöglichkeiten in den städtischen
Liegenschaften sind erschöpft. Dabei ist besonders zu erwähnen, dass neben den
bisherigen Asylbewerberunterkünften zwischenzeitlich auch das erst in diesem
Jahr erworbene Wohnhaus am Lappenbrink vollständig belegt ist, dass bereits auf
Nicht-Wohngebäude in städtischem Eigentum Rückgriff genommen werden muss und
dass ergänzend zunehmend die Anmietung von Wohnraum (Wohnungen, Hotelzimmer,
Ferienwohnungen) erforderlich geworden ist bzw. werden wird.
Zur schnellstmöglichen Bereitstellung von zusätzlichem
Wohnraum für Flüchtlinge/Asylbewerber soll kurzfristig der Erwerb weiterer
Liegenschaften erfolgen. Eine konkrete Behandlung der
Grundstücksangelegenheiten erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.10.2015 bzw. im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung des Rates der Stadt Sassenberg am 03.11.2015. Die Grundstücksgeschäfte
werden einen Auszahlungsbedarf von voraussichtlich ca. 340.000,00 € ergeben.
Die im Haushaltsplan 2015 über den allgemeinen
Grunderwerb hinaus bestehende Auszahlungsermächtigung für die Bereitstellung
(Erwerb) von Wohnraum für Flüchtlinge/Asylbewerber im Produkt 01.10.02
-Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken-, Teilfinanzplan Ziffer 24
-Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden-, in Höhe von
250.000,00 € ist zum Großteil bereits durch den o. a. Erwerb des Gebäudes am
Lappenbrink beansprucht.
Die Ermächtigung zu weiteren Auszahlungen in Höhe
von 340.000,00 € für den Erwerb von Liegenschaften zur Bereitstellung von zusätzlichem
Wohnraum für Flüchtlinge/Asylbewerber ist zu v. g. Haushaltsposition
überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung kann durch Mehreinzahlungen bei der
Gewerbesteuer erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.