Betreff
Genehmigung und Bekanntgabe von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen für den Erwerb von Liegenschaften zur Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge/Asylbewerber
Vorlage
20/352/2015
Aktenzeichen
20 912-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

Im Produkt 01.10.02 -Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken-, Teilfinanzplan Ziffer 24 -Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden-, werden für das Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 340.000,00 € zum Erwerb von Liegenschaften zur Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge/Asylbewerber genehmigt. Deckung: Mehreinzahlungen Gewerbesteuer, Produkt 16.01.01 -Steuern, Allgemeine Zuweisungen und Umlagen-, Teilfinanzplan Ziffer 17 -Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit-.“


 Gemäß § 1 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge        -Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)- sind die Gemeinden verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.

 

Die Zahl der von der Stadt Sassenberg aufzunehmenden und unterzubringenden Flüchtlinge/Asylbewerber ist in der vergangenen Zeit stark angewachsen. Es wird damit gerechnet, dass die Zuweisungen durch das Land NRW weiter auf höherem Niveau anhalten.

 

In der Sitzung des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 08.09.2015 ist zu TOP 6 eingehend auch über die Belegungssituation in den städtischen Übergangswohnheimen berichtet und deutlich gemacht worden, dass in absehbarer Zeit dringend zusätzlicher Wohnraum von der Stadt Sassenberg zur Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbewerbern zu besorgen ist. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.10.2015 sollen erneut aktuelle Informationen zur Situation der Asylbewerber/Flüchtlinge gegeben werden.

 

Die Unterbringungsmöglichkeiten in den städtischen Liegenschaften sind erschöpft. Dabei ist besonders zu erwähnen, dass neben den bisherigen Asylbewerberunterkünften zwischenzeitlich auch das erst in diesem Jahr erworbene Wohnhaus am Lappenbrink vollständig belegt ist, dass bereits auf Nicht-Wohngebäude in städtischem Eigentum Rückgriff genommen werden muss und dass ergänzend zunehmend die Anmietung von Wohnraum (Wohnungen, Hotelzimmer, Ferienwohnungen) erforderlich geworden ist bzw. werden wird.

 

Zur schnellstmöglichen Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge/Asylbewerber soll kurzfristig der Erwerb weiterer Liegenschaften erfolgen. Eine konkrete Behandlung der Grundstücksangelegenheiten erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.10.2015 bzw. im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates der Stadt Sassenberg am 03.11.2015. Die Grundstücksgeschäfte werden einen Auszahlungsbedarf von voraussichtlich ca. 340.000,00 € ergeben.

 

Die im Haushaltsplan 2015 über den allgemeinen Grunderwerb hinaus bestehende Auszahlungsermächtigung für die Bereitstellung (Erwerb) von Wohnraum für Flüchtlinge/Asylbewerber im Produkt 01.10.02 -Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken-, Teilfinanzplan Ziffer 24 -Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden-, in Höhe von 250.000,00 € ist zum Großteil bereits durch den o. a. Erwerb des Gebäudes am Lappenbrink beansprucht.

 

Die Ermächtigung zu weiteren Auszahlungen in Höhe von 340.000,00 € für den Erwerb von Liegenschaften zur Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge/Asylbewerber ist zu v. g. Haushaltsposition überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung kann durch Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.