Betreff
Stellenübersichten 2016 für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Vorlage
10/397/2015
Aktenzeichen
10 031-10
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Stellenübersichten 2016 für das Wasserwerk der Stadt Sassenberg und für das Abwasserwerk der Stadt Sassenberg werden gemäß der Anlage     zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Für die Eigenbetriebe „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ wurden die Entwürfe der Stellenübersichten 2016 erstellt:

 

  • Wasserwerk

 

Die Gesamtzahl der Stellen verringert sich gegenüber dem Jahr 2015 von 2,03 auf 2,00 Stellen (= - 0,03).

 

Zunächst kann der Stellenanteil der Entgeltgruppe 9 in Höhe von 0,20 aufgrund organisatorischer Änderungen entfallen.

 

Im Übrigen ist zunächst festzuhalten, dass lt. beschlossener Stellenübersicht 2015 zum 01.12.2015 bei der Entgeltgruppe 6 ein Stellenanteil von 0,83 entfällt, da aufgrund der Beendigung der Altersteilzeit und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines/r Mitarbeiters/in ein entsprechender kw-Vermerk ausgewiesen ist. Wie in der Sitzung des o. a. Ausschusses am 06.11.2012 –Pkt. 6 d. N.- berichtet, ist die im Jahre 2012 bei Eintritt dieses/r Mitarbeiters/in in die Freistellungsphase der Altersteilzeit geschaffene Ersatzstelle der Entgeltgruppe 6 wieder entfallen. Die entsprechenden Arbeitsleistungen sollten z. B. seitens der Wasserversorgung Beckum erbracht werden. Nunmehr ergibt sich jedoch ein Bedarf zur Beschäftigung eines/r – weiteren - städtischen Wasserwerkers/in. Es ergibt sich somit in der Stellenübersicht 2016 bei der Entgeltgruppe 6 insgesamt ein Stellenbedarf von 2,00 Stellen.

 

  • Abwasserwerk

 

Die Gesamtzahl der Stellen erhöht sich gegenüber dem Jahr 2015 geringfügig um 0,01 Stellen, und zwar von 8,63 auf 8,64.

 

Zunächst kann auch hier aufgrund organisatorischer Änderungen der Stellenanteil der Entgeltgruppe 9 in Höhe von 0,80 entfallen.

 

Ebenfalls ist hier zunächst festzuhalten, dass lt. beschlossener Stellenübersicht 2015 zum 01.05.2015 bei der Entgeltgruppe 6 ein Stellenanteil von 0,83 entfallen ist, da aufgrund der Beendigung der Altersteilzeit und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines/r Mitarbeiters/in ein entsprechender kw-Vermerk ausgewiesen war. Gleichzeitig soll für die Übernahme eines/r Auszubildenden eine Stelle der Entgeltgruppe 6 geschaffen werden.

 

In Zusammenhang mit den o. a. organisatorischen Änderungen soll eine Stelle der Entgeltgruppe 3 ausgewiesen werden.

 

Die beigefügten Stellenübersichten weisen aus, dass in den Eigenbetrieben Beamte/innen weiterhin nicht beschäftigt werden. Stellenanhebungen sind ebenfalls nicht beabsichtigt.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.