Betreff
Stellenplan 2016
Vorlage
10/396/2015
Aktenzeichen
10 031-10
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

"Der Stellenplan 2016 wird gemäß der Anlage   zu dieser Niederschrift beschlossen. Der Bericht und die Erläuterungen zum Stellenplan 2015 vom 07.10.2015 werden zur Kenntnis genommen."


Zur Vorbereitung des Haushaltsplanes 2016 sollte der dem Haushaltsplan beizufügende Stellenplan 2016 aufgestellt und seitens des Rates beschlossen werden, wobei sich die Veranschlagung der Personalaufwendungen in den Teilplänen unter Einbeziehung des Stellenplanes nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen richtet.

 

Der Rat hat den Stellenplan 2015 in seiner Sitzung am 23.10.2014 - Pkt. 8 d. N. - beschlossen. Zunächst auf der Basis dieses Beschlusses bzw. der insofern ausgewiesenen Stellen wurde der Stellenbedarf für die Wahrnehmung der städtischen Aufgaben im Jahre 2016 ermittelt. Hierbei wurden die mit der jeweiligen Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen den jeweiligen Besoldungsgruppen (Beamte) und Entgeltgruppen (tariflich Beschäftigte) zugeordnet.

 

Bei der Ausweisung der Stellen wurde unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wieder ein strenger Maßstab angelegt. Besonders wurde das Augenmerk auf mögliche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen gelegt. Hierbei bleibt aber wieder zu berücksichtigen, dass in großem Umfang Pflichtaufgaben zu erledigen sind und Vorgaben Dritter (z. B. KiBiz) bestehen. Hierzu zählen seit geraumer Zeit auch die stark angestiegenen Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. im Rahmen der Betreuung der Asylbewerber/-innen. Spielraum für Einsparungen besteht somit grundsätzlich kaum.

 

Dieses gilt überwiegend ebenso für die Personalbewirtschaftung, die sich aus Beschlüssen des Rates ergibt, z. B. zur Schaffung und zum Vorhalten städtischer Einrichtungen und Dienstleistungen (Schulen, Sporteinrichtungen, Kindertagesstätten, Begegnungsstätte Mühle,  Bäder). In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung eintretender Aufgabenveränderungen können weiterhin in einzelnen Bereichen Veränderungen bei der Ausweisung von Stellen auch hinsichtlich eventueller  Stellenanhebungen und Eingruppierungen/Ernennungen abschließend erst in Folgejahren aufgegriffen und umgesetzt werden.

 

Der beigefügte Stellenplan 2016 wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen erstellt. Zusätzlich wird wieder, wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2011 –Pkt. 6 d. N.– beraten, ein Bericht vorgelegt, dem nähere Einzelheiten und zusätzliche Erläuterungen entnommen werden können (siehe Anlage). Zusammenfassend ist festzuhalten:

 

·      Auch im Jahre 2015 ist wiederum eine sparsame Bewirtschaftung der im Stellenplan 2015 bereitgestellten Stellen erfolgt. So belief sich z. B. die Zahl der am 30.06.2015 nicht besetzten Stellen auf 1,04.

 

·      Der vorliegende Entwurf des Stellenplanes 2016 weist gegenüber dem Jahr 2015 bei der Gesamtzahl der Stellen für Beamte und tariflich Beschäftigte einen um 5,10 erhöhten Stellenbedarf auf:

 

·       Die Gesamtzahl der Stellen für Beamte verändert sich nicht und bleibt bei 12,91 Stellen.

 

·       Im Bereich der tariflich Beschäftigten besteht ein um 5,10 Stellen erhöhter Bedarf, und zwar von 104,34 auf 109,44 Stellen.

 

Diese Steigerung tritt vor allem aufgrund der dringend erforderlichen Einstellung von Kräften für die Betreuung und die Erledigung von Verwaltungsaufgaben der Asylbewerber/-innen (Mehrbedarf= 3,00 Stellen) ein. Ferner werden zusätzlich 1,50 Stellen im Rahmen der Schaffung einer dritten Gruppe in der städtischen Kindertagesstätte „Blauland“ benötigt.

 

Nach Abzug dieser 4,50 Stellen ist gegenüber 2015 ein geringer Mehrbedarf in Höhe von 0,60 Stellen gegeben.

 

·      Die Stellenübersicht „Nachwuchskräfte“ gibt den Bedarf an entsprechenden Stellen für Auszubildende und Praktikanten/-innen wieder. Gegenüber dem Jahre 2015 (6 Stellen) werden im Jahre 2016 fünf Stellen für Auszubildende benötigt. Bei den Praktikanten/-innen sind weiterhin 10 Stellen gegeben.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.