Vorschlag der Verwaltung:
"Der Stellenplan 2016 wird gemäß der Anlage zu dieser Niederschrift beschlossen. Der
Bericht und die Erläuterungen zum Stellenplan 2015 vom 07.10.2015 werden zur
Kenntnis genommen."
Zur
Vorbereitung des Haushaltsplanes 2016 sollte der dem Haushaltsplan beizufügende
Stellenplan 2016 aufgestellt und seitens des Rates beschlossen werden, wobei
sich die Veranschlagung der Personalaufwendungen in den Teilplänen unter
Einbeziehung des Stellenplanes nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich
besetzten Stellen richtet.
Der
Rat hat den Stellenplan 2015 in seiner Sitzung am 23.10.2014 - Pkt. 8 d. N. -
beschlossen. Zunächst auf der Basis dieses Beschlusses bzw. der insofern
ausgewiesenen Stellen wurde der Stellenbedarf für die Wahrnehmung der
städtischen Aufgaben im Jahre 2016 ermittelt. Hierbei wurden die mit der
jeweiligen Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen den jeweiligen
Besoldungsgruppen (Beamte) und Entgeltgruppen (tariflich Beschäftigte)
zugeordnet.
Bei
der Ausweisung der Stellen wurde unter Berücksichtigung der Grundsätze der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wieder ein strenger Maßstab angelegt.
Besonders wurde das Augenmerk auf mögliche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen
gelegt. Hierbei bleibt aber wieder zu berücksichtigen, dass in großem Umfang
Pflichtaufgaben zu erledigen sind und Vorgaben Dritter (z. B. KiBiz) bestehen.
Hierzu zählen seit geraumer Zeit auch die stark angestiegenen Aufgaben nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz bzw. im Rahmen der Betreuung der
Asylbewerber/-innen. Spielraum für Einsparungen besteht somit grundsätzlich
kaum.
Dieses
gilt überwiegend ebenso für die Personalbewirtschaftung, die sich aus
Beschlüssen des Rates ergibt, z. B. zur Schaffung und zum Vorhalten städtischer
Einrichtungen und Dienstleistungen (Schulen, Sporteinrichtungen,
Kindertagesstätten, Begegnungsstätte Mühle,
Bäder). In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung eintretender
Aufgabenveränderungen können weiterhin in einzelnen Bereichen Veränderungen bei
der Ausweisung von Stellen auch hinsichtlich eventueller Stellenanhebungen und
Eingruppierungen/Ernennungen abschließend erst in Folgejahren aufgegriffen und
umgesetzt werden.
Der
beigefügte Stellenplan 2016 wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen
erstellt. Zusätzlich wird wieder, wie in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 01.12.2011 –Pkt. 6 d. N.– beraten, ein Bericht vorgelegt,
dem nähere Einzelheiten und zusätzliche Erläuterungen entnommen werden können
(siehe Anlage). Zusammenfassend ist festzuhalten:
· Auch im Jahre 2015 ist wiederum
eine sparsame Bewirtschaftung der im Stellenplan 2015 bereitgestellten Stellen
erfolgt. So belief sich z. B. die Zahl der am 30.06.2015 nicht besetzten
Stellen auf 1,04.
· Der vorliegende Entwurf des Stellenplanes 2016 weist
gegenüber dem Jahr 2015 bei der Gesamtzahl der Stellen für Beamte und tariflich
Beschäftigte einen um 5,10 erhöhten Stellenbedarf auf:
· Die Gesamtzahl der Stellen für Beamte verändert sich
nicht und bleibt bei 12,91 Stellen.
· Im Bereich der tariflich Beschäftigten besteht ein um
5,10 Stellen erhöhter Bedarf, und zwar von 104,34 auf 109,44 Stellen.
Diese Steigerung tritt vor allem aufgrund der dringend
erforderlichen Einstellung von Kräften für die Betreuung und die Erledigung von
Verwaltungsaufgaben der Asylbewerber/-innen (Mehrbedarf= 3,00 Stellen) ein.
Ferner werden zusätzlich 1,50 Stellen im Rahmen der Schaffung einer dritten
Gruppe in der städtischen Kindertagesstätte „Blauland“ benötigt.
Nach Abzug dieser 4,50 Stellen ist gegenüber 2015 ein
geringer Mehrbedarf in Höhe von 0,60 Stellen gegeben.
· Die Stellenübersicht „Nachwuchskräfte“ gibt den Bedarf
an entsprechenden Stellen für Auszubildende und Praktikanten/-innen wieder.
Gegenüber dem Jahre 2015 (6 Stellen) werden im Jahre 2016 fünf Stellen für
Auszubildende benötigt. Bei den Praktikanten/-innen sind weiterhin 10 Stellen
gegeben.
Zuständig
für die Entscheidung ist der Rat.