Anregung des Landesverbandes der Republikaner, den Ministerpräsidenten der Republik Ungarn zum Ehrenbürger der Stadt Sassenberg zu ernennen
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Anregung des Landesverbandes NRW der Republikaner
vom 25.09.2015, Herrn Ministerpräsidenten Victor Orbán zum Ehrenbürger der
Stadt Sassenberg zu ernennen, wird als unzulässig zurückgewiesen, da es der
Partei offensichtlich nicht um ein Sachanliegen geht, sondern um eine
rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten
der Partei Publizität zu verschaffen.“
Mit E-Mail vom 25.09.2015 regt der Landesverband NRW
der Republikaner, vertreten durch den Landesvorsitzenden André Maniera, an, den
Ministerpräsidenten der Republik Ungarn, Herrn Victor Orbán, zum Ehrenbürger
der Stadt Sassenberg zu ernennen.
Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass Herr Orbán
als einziger Regierungschef der Europäischen Union versuche, die europäischen
Rechtsgrundlagen in der Behandlung der Asylverfahren umzusetzen, während die
deutsche Bundesregierung bestehendes Recht missachte und deshalb von der
EU-Kommission mit einem Strafverfahren bedacht werde. Orbáns Haltung sei
geprägt von europäischer Weitsicht und sollte gerade in Deutschland gewürdigt
werden, da Ungarn mit seiner Handlungsweise auch Schaden von Deutschland
fernzuhalten versuche.
Aufgrund § 24 Abs. 1 GO NRW hat jeder das Recht, sich
einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder
Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die
Bezirksvertretung zu wenden.
Nach § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Sassenberg
wurde durch den Rat für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne
des § 24 GO NRW der Hauptausschuss bestimmt.
Nach rechtlicher Würdigung der von den Republikanern
vorgetragenen Anregung ist festzustellen, dass der Antrag der Republikaner
unzulässig ist, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen geht, sondern um
eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den
Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen.
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Anregung
der Republikaner sollte daher nicht erfolgen.
Die Anregung sollte als unzulässig zurückgewiesen
werden.