Betreff
Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 an den Rat
Vorlage
20/344/2015
Aktenzeichen
20 913-02
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Bürgermeister leitet dem Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zur Feststellung zu. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach § 59 Abs. 3 GO NRW sowie den weiteren gesetzlichen Vorschriften verwiesen.“


Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

die Tagesordnung für die heutige Sitzung des Rates sieht einen größeren Block vor, der Themen des Haushalts- und Rechnungswesens unserer Stadt zum Inhalt hat. Ich freue mich, Ihnen jetzt als Erstes den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 zuleiten zu dürfen. Gleich im Anschluss steht dann die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen zur Tagesordnung, bevor wir Ihnen schließlich Informationen zur Haushaltsausführung 2015 geben werden.

 

Bei allen Tagesordnungspunkten wird auch die Gewerbesteuer anzusprechen sein. Das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen des abgelaufenen Haushaltsjahres liegt deutlich über unseren Erwartungen, das heißt über dem gebildeten Haushaltsansatz 2014. Auch für das laufende Jahr 2015 durfte ich Ihnen schon wiederholt sehr erfreuliche Gewerbesteuerzahlen zur Kenntnis geben, wohl wissend, dass es sich bis zum letzten Veranlagungstermin des Jahres um Momentaufnahmen handelt.

 

Bei den grundsätzlich schwierigen Rahmenbedingungen für unseren Haushalt bin ich sehr  froh, dass die Gewerbesteuer sich sowohl im Jahr 2014 als auch bislang im Jahr 2015 mit einigem Vorsichtsabstand deutlich über dem Haushaltsansatz bewegt hat bzw. bewegt. Wir dürfen alle die Daumen drücken, dass diese Entwicklung weiter anhält. Einen Dank richte ich bei dieser Gelegenheit gerne an die heimischen Betriebe, Unternehmerinnen und Unternehmer, die durch ihr erfolgreiches Handeln diese Verbesserungen bei den städtischen Gewerbesteuererträgen erwirtschaftet haben.

 

 

Meine Damen und Herren,

 

wie Sie wissen, war der Haushalt 2014 mit einem sehr hohen Defizit in Höhe von 2.240.340,00 Euro geplant. Wir mussten bei der Planaufstellung davon ausgehen, dass dieser Fehlbetrag die vollständige Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und darüber hinaus einen teilweisen Abbau der allgemeinen Rücklage erfordert. Entsprechend sah die Haushaltssatzung 2014 die Buchung von Teilbeträgen des Fehlbetrages in Höhe von 1.500.000,00 Euro zu Lasten der Ausgleichsrücklage bzw. 740.340,00 Euro zu Lasten der allgemeinen Rücklage vor.

 

Es war trotz verschiedener deutlicher Verbesserungen in der Haushaltsausführung nicht vermeidbar, das Haushaltsjahr 2014 mit einem erheblichen Fehlbetrag abzuschließen: das Jahresergebnis 2014 schließt mit - 926.677,78 Euro. Das ist gegenüber dem Plandefizit aber immerhin eine deutliche Minderung um 1.313.662,22 Euro.

 

Im Folgenden möchte ich Ihnen gerne darstellen, wie diese Minderung des Defizits zu Stande kam. Es gab in der Haushaltsausführung im Vergleich zur Planung verschiedene größere Verbesserungen, aber auch Verschlechterungen.

 

Die folgende Tabelle weist in tausend Euro (TEUR) alle Abweichungen zwischen Ergebnisplanung und -rechnung aus. Nur auf die höchsten Abweichungen möchte ich jetzt eingehen, das sind die Verbesserung bei den Steuern und ähnlichen Abgaben um ca. 0,9 Mio. Euro, die Verbesserung bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um ca. 0,3 Mio. Euro, die Verbesserung bei den Transferaufwendungen um ebenfalls ca. 0,3 Mio. Euro sowie die Verschlechterung bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen um ca. 0,2 Mio. Euro. Ausführliche Erläuterungen enthalten wiederum vor allem der Anhang und der Lagebericht zum Jahresabschluss, auf die ich an dieser Stelle verweisen darf. Hier finden Sie auch die folgenden Tabellen wieder.

 

Position Ergebnisplan/-rechnung

Ansatz 2014

(in TEUR)

Ergebnis 2014

(in TEUR)

Abweichung

(in TEUR)

  Steuern und ähnliche Abgaben

12.686

13.604

918

+Zuwendungen und allgemeine Umlagen

5.805

5.672

-133

+Sonstige Transfererträge

70

115

45

+Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

2.508

2.405

-103

+Privatrechtliche Leistungsentgelte

279

384

105

+Kostenerstattungen und Kostenumlagen

456

467

11

+Sonstige ordentliche Erträge

648

783

135

-Personalaufwendungen

-5.936

-5.904

32

-Versorgungsaufwendungen

-341

-463

-122

-Aufw. für Sach- und Dienstleistungen

-4.650

-4.355

295

-Bilanzielle Abschreibungen

-2.728

-2.710

18

-Transferaufwendungen

-9.700

-9.414

286

-Sonstige ordentliche Aufwendungen

-1.204

-1.390

-186

+Finanzerträge

76

21

-55

-Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

-209

-142

67

=Ergebnis

-2.240

-927

1.313

 

Die ausgewiesene positive Abweichung bei den Steuern und ähnlichen Abgaben ist - wie schon angeführt - zum weitaus größten Teil auf das Mehraufkommen aus der Gewerbesteuer zurückzuführen. Die Veranlagungen einschließlich Nachveranlagungen für Vorjahre führten hier zu einem Plus in Höhe von ziemlich genau 1,0 Mio. Euro bei einem Ansatz in Höhe von 4,5 Mio. Euro. Bei anderen Teilpositionen unter den Steuern und ähnlichen Abgaben sind auch Mindererträge entstanden, etwa beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von ca. 109 tausend Euro.

 

Zu den Minderaufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gegenüber der Planung sind als verbessernde Faktoren zwei größere Aufwandsbereiche besonders zu erwähnen. Zum einen fielen die Bewirtschaftungsaufwendungen für die städtischen Liegenschaften um etwa 112 tausend Euro geringer aus, was u. a. auf Minderbedarfe für den Energiebezug zurückzuführen ist. Zum anderen sind ca. 103 tausend Euro weniger Planungs- und Vermessungskosten als erwartet angefallen.

 

Bei den Transferaufwendungen ergaben sich aus unterschiedlichen Gründen verschiedene größere Verbesserungen und Verschlechterungen: in Folge des höheren Gewerbesteueraufkommens waren ca. 163 tausend Euro zusätzlich an Gewerbesteuerumlagen zu erbringen. Für Leistungen im Rahmen der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ergab sich ein Mehrbedarf von etwa 91 tausend Euro gegenüber dem bereits angehobenen Ansatz. Bei der Kreisumlage einschließlich der Jugendamtsumlage wurde der Ansatz um ca. 71 tausend Euro unterschritten. Durch die im Jahr 2014 nicht umgesetzte Renaturierung der Bever im Bereich Harkotten entfiel eine entsprechende Mittelinanspruchnahme in Höhe von 320 tausend Euro. Im Produkt „Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen“ war der Mittelbedarf für Transferaufwendungen ebenfalls geringer als angenommen, und zwar um ca. 99 tausend Euro, hier insbesondere im Hinblick auf das Straßenbeleuchtungsprogramm und die noch nicht realisierte Querungshilfe an der Füchtorfer Straße. Weil im letzten Jahr die Projekte „Renaturierung der Bever“ und „Querungshilfe Füchtorfer Straße“ noch nicht realisiert wurden, reduzierten sich spiegelbildlich zu den Aufwendungen auch die Erträge, denn auch der Abruf von entsprechenden Zuwendungen bzw. Kostenerstattungen fiel natürlich aus. Die Maßnahmen wurden - wie Sie wissen - im laufenden Haushalt neu veranschlagt.

 

Für den im Plan/Ist-Vergleich gegebenen Mehrbedarf bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ist als besonders ausschlaggebend die Absetzung und die Wertberichtigung von Forderungen zu erwähnen. Über den pauschal angesetzten Korrekturbedarf hinaus ist diesbezüglich ein Aufwand in Höhe von rd. 219 tausend Euro entstanden. Weiter haben sich die Aufwendungen für Steuern und Versicherungen um ca. 81 tausend Euro erhöht, wobei zu erfüllende Umsatzsteuerverpflichtungen für die Entsandung des Feldmarksees einschließlich Sandverkauf besonders relevant waren; hierfür wurde eine Rückstellung gebildet. Ein in Höhe von rd. 40 tausend Euro geringerer Mittelbedarf bestand demgegenüber bei den Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, insbesondere weil für den Umlegungsausschuss einschließlich Geschäftsführung entsprechend dem Fortgang des Umlegungsverfahrens „Südlich der Lohmannstraße“ eine Beanspruchung von Haushaltsmitteln noch nicht in dem angenommenen Umfang erforderlich war. Bei den Geschäftsaufwendungen ergaben sich verschiedene Plan/Ist-Abweichungen, die im Saldo zu einer Verbesserung in Höhe von etwa 41 tausend Euro führten.

 

 

Meine Damen und Herren,

 

nun ein kurzer Blick auf die zweite wichtige Haushaltskomponente, die Finanzplanung bzw. -rechnung, die die Liquiditätszu- und -abflüsse deutlich werden lässt.

 

Position Finanzplan/-rechnung

Ansatz 2014

(in TEUR)

Ergebnis 2014

(in TEUR)

Abweichung

(in TEUR)

  Steuern und ähnliche Abgaben

12.620

13.335

715

+Zuwendungen und allgemeine Umlagen

4.567

4.202

-365

+Sonstige Transfereinzahlungen

70

115

45

+Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

1.584

1.535

-49

+Privatrechtliche Leistungsentgelte

277

389

112

+Kostenerstattungen und Kostenumlagen

456

476

20

+Sonstige Einzahlungen

645

723

78

+Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen

76

100

24

-Personalauszahlungen

-5.709

-5.703

6

-Versorgungsauszahlungen

-378

-369

9

-Ausz. für Sach- und Dienstleistungen

-5.273

-4.617

656

-Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen

-209

-153

56

-Transferauszahlungen

-9.773

-9.357

416

-Sonstige Auszahlungen

-1.115

-928

187

+Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

1.194

1.237

43

+Einz. aus der Veräußerung von Sachanl.

40

6

-34

+Einz. aus der Veräußerung v. Finanzanl.

0

0

0

+Einz. aus Beiträgen und Entgelten

705

206

-499

-Ausz. f. Erwerb von Grundstücken u. Geb.

-189

-121

68

-Ausz. f. Baumaßnahmen

-2.211

-1.128

1.083

-Ausz. f. Erwerb v. bewegl. Anlageverm.

-1.002

-507

495

-Ausz. f. d. Erwerb v. Finanzanlagen

-55

-55

0

-Sonstige Investitionsauszahlungen

0

-12

-12

+Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen

1.515

0

-1.515

+Aufn. von Kred. zur Liquiditätssicherung

0

0

0

-Tilgung und Gewährung von Darlehen

-374

-373

1

-Tilgg. von Kred. zur Liquiditätssicherung

0

0

0

=Änderung des Finanzmittelbestandes

-2.539

-999

1.540

 

Auch hier zum vollständigen Überblick die Tabelle mit allen Positionen des Haushalts. Näher eingehen möchte ich wiederum nur auf die größeren Plan/Ist-Abweichungen.

 

Im konsumtiven Bereich ergab sich zunächst bei den Einzahlungen aus Steuern und ähnlichen Abgaben eine Verbesserung um ca. 715 tausend Euro. Wie bei der Ertragskomponente ist auch hier der Mehrbetrag auf das erhöhte Gewerbesteueraufkommen zurückzuführen.

 

Die Einzahlungen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen fielen um ca. 365 tausend Euro geringer aus als geplant. Damit ist die negative Planabweichung in der Finanzkomponente deutlicher ausgeprägt als in der entsprechenden Ergebniskomponente. Das liegt daran, dass sowohl in größerem Umfang Einzahlungen ausgefallen sind, die auch gleichzeitig als Ertrag geplant waren, etwa die schon erwähnten Zuweisungen für die Renaturierungsmaßnahme an der Bever. Nur in der Ergebniskomponente ergaben sich aber auch höherbetragliche Verbesserungen, die nicht gleichzeitig zu Einzahlungen führten, z. B. der Einsatz von angesparten Mitteln aus der Schul- und Bildungspauschale für die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der kleinen Herxfeldhalle.

 

Auch bei den Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen zeigt der Vergleich von Plan und Ist deutliche Verbesserungen, die sogar über die Verbesserungen in der zugehörigen Ergebniskomponente hinausgehen. Ein wesentlicher Faktor hier ist, dass in geringerem Umfang bzw. mit geringerem Auszahlungsvolumen Maßnahmen durchgeführt worden sind, für die in Vorjahren Rückstellungen gebildet worden waren. Beispiele sind die 2014 zeitlich zurückgestellte Sanierung des Lehrertraktes und die Fassadensanierung des ehemaligen Hauptschulgebäudes.

 

Bei den Transferauszahlungen ist es ebenfalls so, dass die Verbesserungen deutlich über die Verbesserungen bei den zugehörigen Transferaufwendungen hinausgehen. Ursächlich sind hier im Wesentlichen zwei Geschäftsvorfälle: für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde eine Rückstellung für eine voraussichtliche Erstattungspflicht an einen anderen Leistungsträger gebildet, so dass Aufwendungen, aber noch keine Auszahlungen entstanden sind. Weiter erfolgte die Schlussrechnung für die neue Ampelanlage an der Einmündung Füchtorfer Straße/Klingenhagen zum Jahreswechsel 2014/2015. Die Aufwendungen wurden noch zu Lasten des alten Jahres gebucht, die Auszahlungen wurden demgegenüber erst im neuen Jahr kassenwirksam.

 

Bei den sonstigen Auszahlungen ist uns nicht etwa ein Vorzeichenfehler unterlaufen. Bei den entsprechenden Aufwendungen habe ich Ihnen vorhin eine Verschlechterung um ca. 186 tausend Euro erläutert, bei den Auszahlungen ist nun eine Verbesserung von ca. 187 tausend Euro zu erklären. Ich habe Ihnen bei den Aufwendungen verschiedene Einflussfaktoren benannt, die aufwands-, aber nicht auszahlungswirksam waren, so die Forderungsbereinigung und die Bildung einer Rückstellung für Umsatzsteuerverpflichtungen. Diese Einflussfaktoren führten im Wesentlichen dazu, dass in der Ergebniskomponente der Plan/Ist-Vergleich negativ und in der Finanzkomponente positiv ausfällt.

 

Im investiven Teil der Finanzrechnung fiel auf der Seite der Einzahlungen das Aufkommen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten deutlich niedriger aus als geplant: ca. 499 tausend Euro wurden weniger eingenommen als bei der Haushaltsplanung angesetzt. Die Einzahlungsentwicklung hier richtet sich nach der Ausführung des Straßenbauprogramms und dem Zeitpunkt der Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen. Auch im letzten Jahr war es teilweise nicht möglich, im Jahr des technischen Abschlusses von Baumaßnahmen die Maßnahmen auch noch abzurechnen und die Beitragsbescheide auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig ergaben sich aus einer entsprechenden Verschiebung aber auch positive Abrechnungsbeträge für Maßnahmen aus dem Jahr 2013. Drei größere Maßnahmen möchte ich hier nur exemplarisch benennen: der endgültige Ausbau der Carl-Benz-Straße, bei der die Erhebung von Beiträgen erst im laufenden Jahr 2015 erfolgte (- 45 tausend Euro), der endgültige Ausbau der Müllerstraße, der zwar wegen des bisher erfolgten Teilausbaus noch nicht abrechnungsfähig ist, bei dem aber 2014 höhere Vorauszahlungen angefallen sind (ca. + 48 tausend Euro), und der endgültige Ausbau der Rudolf-Diesel-Straße -Verlängerung-, diese Maßnahme wurde noch gar nicht begonnen (- 483 tausend Euro). Wie sie wissen, können Sie die finanzielle Abwicklung der Straßenbaumaßnahmen ganz differenziert dem Einzelausweis der Investitionen entnehmen, so dass ich hier auf die Jahresabschlussunterlagen verweisen darf.

 

Einen entsprechenden grundsätzlichen Verweis auf die Darstellung der Einzelmaßnahmen wollen Sie mir bitte auch für die Bauauszahlungen und die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen erlauben. Für beide Auszahlungsbereiche ergaben sich hohe Minderauszahlungen. Erwähnen möchte ich jeweils nur einige wichtige Positionen, die zu dieser Entwicklung führten.

 

Um ca. 1,083 Mio. Euro lagen im Jahr 2014 die Bauauszahlungen unter dem Gesamtansatz. Der Löwenanteil ist auch hier dem Straßenbau zuzurechnen, nämlich ca. 829 tausend Euro. Weniger Auszahlungen als geplant fielen vor allem für den bereits angesprochen, noch nicht umgesetzten endgültigen Ausbau der Rudolf-Diesel-Straße -Verlängerung- an (ca. 712 tausend Euro), für den erst Anfang 2015 erfolgten endgültigen Ausbau der Mertzstraße -Verlängerung- (ca. 69 tausend Euro) sowie für die Baustraßen im Baugebiet Sassenberg Ost -nördlicher Bereich- (ca. 55 tausend Euro). Investiv eingestuft wurden die Sanierungsmaßnahmen Radweg Sassenberger Straße -westlicher Bereich- und Sanierung der Fußgängerbrücke Bever Nr. 33, was zu investiven Mehrauszahlungen in Höhe von ca. 119 tausend Euro bzw. ca. 78 tausend Euro führte.

 

Auch jenseits des Straßenbaus kam es zu bedeutsamen Plan/Ist-Abweichungen. Vorsichtig und damit eher hoch angesetzt wurden die Restbaukosten der Kunstrasenplätze in Sassenberg und Füchtorf. Von der Gesamtermächtigung in Höhe von 290 tausend Euro wurden im Jahr 2014 nur ca. 91 tausend Euro beansprucht, also ca. 199 tausend Euro weniger. 35 tausend Euro wurden aber aus dem freien Haushaltsbudget noch für den Bau der Zaunanlagen geleistet.

 

Hinsichtlich des Mehrzweckgebäudes am Feldmarksee war für das Jahr 2014 planerisch ausschließlich von einer umfassenderen Sanierung im Bestand ausgegangen worden. Die  Detailplanungen und tiefergehenden Erörterungen der notwendigen Sanierungsmaßnahme mündeten bekanntlich in dem jetzt ins Auge gefassten Neubau eines Funktionsgebäudes „Piratenschiff“ mit einer ergänzenden Sanierung und einem Teilabriss des Bestandsgebäudes. Die Änderungen im Gesamtprojekt machten eine Umplanung und Differenzierung der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen erforderlich; jedenfalls blieb der Planansatz 2014 von 100 tausend Euro in Höhe von ca. 96 tausend Euro unangetastet.

 

Damit will ich es zu den Bauauszahlungen auch bewenden lassen.

 

Die hohen Auszahlungsblöcke bei den Auszahlungen für bewegliches Anlagevermögen fallen regelmäßig, so auch 2014, in die Aufgabenbereiche „Bauhof“, „Feuerschutz und Hilfeleistung“, sowie „Schulen“. Hier sind somit auch die bedeutsamen Minderauszahlungen zu suchen und zu finden:

 

Für den Bauhof erfolgte die veranschlagte Ersatzbeschaffung eines Pritschenwagens und eines Anbauspindelmähers nicht, was zusammen zu Minderauszahlungen in Höhe von 72 tausend Euro führte.

 

Der Feuerschutz und die Hilfeleistung trugen ein Minderauszahlungsvolumen von ca. 286 tausend Euro bei. Zu nennen ist dabei vor allem die Beschaffung unseres neuen LF/GW Logistik, das nun endlich in Dienst gestellt werden konnte, allerdings erst dieses Jahr, so dass im Jahr 2014 deutlich geringere Auszahlungen anfielen als geplant, nämlich um ca. 205 tausend Euro weniger. Weitere ca. 95 tausend Euro fiel der Auszahlungsbedarf für Geräte, Ausrüstung, Schutzanzüge etc. geringer aus. Hier ist die zeitliche Verschiebung der Umstellung auf den Digitalfunk ein besonderer Punkt. Mehrauszahlungen in Höhe von ca. 14 tausend Euro fielen demgegenüber für die Umrüstung eines Fahrzeuges zu einem Mannschaftstransportwagen für den  Löschzug Sassenberg an.

 

Auf ca. 168 tausend Euro rechnen sich die Minderauszahlungen für den Schulbereich zusammen. Darunter gehören als Einzelpositionen etwa die entfallenen 37 tausend Euro für die Beschaffung eines Schulbullis, weil die Lieferung und Bezahlung des Fahrzeugs erst Anfang 2015 erfolgte, oder die um etwa 50 tausend Euro geringeren Beschaffungsauszahlungen für bewegliches Vermögen der Sekundarschule, worunter insbesondere die Einrichtung des Verwaltungstraktes fällt. Hier erfolgte die Einrichtung im Anschluss an die Sanierung der Räume ebenfalls erst im laufenden Jahr 2015.

 

Die letzte sehr hohe Plan/Ist-Abweichung ist bei den Aufnahmen und Rückflüssen von Darlehen ausgewiesen. Neue Kredite für Investitionen wurden im Jahr 2014 nicht aufgenommen. Die im Plan vorgesehene Kreditermächtigung in Höhe von 1,515 Mio. Euro wurde somit nicht beansprucht. Dabei war der Verzicht auf eine Kreditaufnahme nicht rechtlich zwingend vorgegeben: die Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen im investiven Bereich haben einen deutlich reduzierten Kreditrahmen von noch rd. 374 tausend Euro eröffnet. Vor allem der verbleibende Liquiditätsbestand ließ die Entscheidung bewusst fallen, diesen möglichen Kreditbetrag nicht aufzunehmen und stattdessen zur Durchfinanzierung der Investitionen auf den Kassenbestand zuzugreifen. Damit konnte die Entschuldung fortgeführt und der Schuldenstand auf jetzt knapp unter 4 Mio. Euro abgesenkt werden. 

 

Mit Blick auf die letzte Zeile der Tabelle wird erkennbar, dass im Jahr 2014 im Saldo aller Positionen nicht - wie in der Haushaltsplanung prognostiziert - Liquidität in einer Größenordnung von ca. 2,539 Mio. Euro abgeflossen ist, sondern - knapp unter der Millionenschwelle - lediglich in einem Umfang von ca. 0,999 Mio. Euro.  Das bedeutet also eine Verbesserung um ca. 1,540 Mio. Euro.

 

 

Meine Damen, meine Herren,

 

zuletzt möchte ich Ihnen auch in diesem Jahr kurz die Bilanz zum 31.12.2014 vorstellen, die die Vermögens- und Finanzierungslage der Stadt zu diesem Stichtag wiedergibt und die die vorgestellten Beträge aus Ergebnis- und Finanzrechnung aufnimmt. Zum Vergleich mit dem Vorjahr sind den aktuellen Bilanzwerten zum 31.12.2014 in der folgenden Tabelle die Bilanzwerte des Vorjahresstichtags 31.12.2013 gegenüber gestellt.

 

Die Bilanzen zum 31.12.2014 und zum 31.12.2013 weisen folgende Struktur auf:

 

Vergleich Bilanz 31.12.2013 vs. 31.12.2014

Aktiva

Wert in

TEUR

31.12.2013

Wert in

TEUR

31.12.2014

Passiva

Wert in

TEUR

31.12.2013

Wert in

TEUR

31.12.2014

Immaterielle Vermögens-gegenstände

Sachanlagen

Finanzanlagen

Vorräte/Grundstücke des Umlaufvermögens

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Liquide Mittel

Aktive Rechnungsab-grenzung

 

3

91.900

9.112

 

903

 

855

1.938

 

59

 

24

90.757

9.164

 

903

 

837

932

 

57

Eigenkapital

Sonderposten

Rückstellungen

Verbindlichk. aus Investitionskrediten

Verbindlichk. aus Liquiditätskrediten

Übrige Verbindlichk.

Erh. Anzahlungen

Passive Rechnungs-abgrenzung

40.165

46.947

9.299

 

4.370

 

0

459

2.404

 

1.126

39.240

46.397

9.507

 

3.997

 

0

293

2.075

 

1.165

 

104.770

102.674

 

104.770

102.674

 

In Gegenüberstellung der Bilanzsumme zum 31.12.2014 und der Bilanzsumme zum 31.12.2013 ergibt sich eine Verminderung um ca. 2.096 tausend Euro.

 

Auch hier einige kurze Ausführungen zu den wesentlichen Änderungen:

 

Der verminderte Bilanzwert bei den Sachanlagen resultiert aus den im Haushaltsjahr 2014 vorgenommenen Investitionen bzw. Aktivierungen abzüglich Wertminderungen aus Abschreibungen und sonstigen Abgängen. Insgesamt ist der hier bilanzierte Gesamtwert vom Stichtag 31.12.2013 zum Stichtag 31.12.2014 um ca. 1,143 Mio. Euro zurückgegangen. Eine differenzierte Übersicht über die Wertentwicklungen bietet der Anlagenspiegel, auf den ich hier verweisen darf.

 

Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag deutlich um rd. 1,006 Mio. Euro auf rd. 932 tausend Euro vermindert. Negative Zahlungsmittelsalden sind dabei sowohl im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit als auch im Rahmen der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit entstanden, wie vorhin schon dargestellt. Hinsichtlich der Finanzierungstätigkeit sind die Tilgungsleistungen für die bestehenden Darlehen erbracht worden, während eine neue Darlehensaufnahme nicht erfolgte.

 

Auf der Passivseite ist das Eigenkapital mit insgesamt 39,240 Mio. Euro ausgewiesen und damit um 0,925 Mio. Euro weniger als zum Vorjahresstichtag. Auf den Jahresfehlbetrag 2014 entfällt dabei ein Betrag in Höhe von rd. 927 tausend Euro. Daneben waren nach Änderung der GemHVO durch das erste NKF-Weiterentwicklungsgesetz verschiedene Erträge und Aufwendungen aus Vermögensabgängen sowie Wertminderungen bei Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen, was 2014 im Saldo aber nur einen geringen Eigenkapitalzugang von ca. 1 tausend Euro ausmachte. Einzelheiten hierzu sind im Anhang dargestellt.

 

Die Veränderung bei den Sonderposten um ca. - 550 tausend Euro resultiert im Wesentlichen aus den Zugängen von Beiträgen und Zuwendungen sowie der ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten analog zur Abschreibung vorhandener Vermögensgegenstände. Insgesamt ist hier eine Minderung um etwa 545 tausend Euro auszuweisen, weil der Auflösungsbetrag entsprechend höher ausfiel als die Zugänge.

 

Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag um ca. 208 tausend Euro erhöht. Der Erhöhungsbetrag resultiert aus der Anhebung der Pensions- und Beihilferückstellungen gemäß Fortschreibung nach einem finanzmathematischen Gutachten um ca. 388 tausend Euro. Die Instandhaltungsrückstellungen nahmen demgegenüber unter Berücksichtigung der vorgenommenen Zuführungen sowie der Inanspruchnahmen im Saldo um ca. 142 tausend Euro ab. Auch die Gesamtsumme der übrigen Rückstellungen verminderte sich, hier um ca. 39 tausend Euro. Einzelheiten zur Entwicklung der Rückstellungen ergeben sich aus dem detaillierten Rückstellungsspiegel.

 

Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen haben sich zum 31.12.2014 um die ordentlichen Tilgungsleistungen, das sind gut 373 tausend Euro, vermindert. Neue Investitionskredite wurden im Haushaltsjahr 2014 - wie schon gesagt - nicht aufgenommen.

 

In den „Übrigen Verbindlichkeiten“ sind neben den „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ und den „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“ auch die „Sonstigen Verbindlichkeiten“ enthalten. Die betragliche Differenzierung für diese Gliederung ergibt sich aus der Bilanz. Im Vergleich zum Vorjahresstichtag waren vor allem um ca. 140 tausend Euro geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu bilanzieren. Insgesamt beläuft sich die Änderung bei den „Übrigen Verbindlichkeiten“ auf ca. - 166 tausend Euro gegenüber dem Vorjahr.

 

Die „Erhaltenen Anzahlungen“ nehmen u. a. die Einzel- und Pauschalzuweisungen für Investitionen auf, die noch nicht zweckentsprechend eingesetzt sind bzw. deren zugehörige Anlagen ggf. noch nicht endgültig aktiviert sind (Anlagen im Bau). Für den Stichtag 31.12.2014 ergeben sich größere Beträge aus der allgemeinen Investitionspauschale (rd. 1.174 tausend Euro) und aus der Schul- und Bildungspauschale (rd. 293 tausend Euro). Auch Erschließungsbeiträge für noch nicht oder nicht endgültig aktivierte Erschließungsmaßnahmen sind hier mit einem größeren Wert aufgeführt, nämlich mit ca. 550 tausend Euro. Insgesamt sind auf Grund der Verwendung von erhaltenen Mitteln, d. h. Umbuchung in Sonderposten oder konsumtiver Einsatz, zum Stichtag 31.12.2014 um 329 tausend Euro weniger erhaltene Anzahlungen zu bilanzieren als zum Stichtag 31.12.2013.

 

Soweit meine Ausführungen zu den drei wesentlichen Bestandteilen des Jahresabschlusses 2014.

 

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

auch in diesem Jahr möchte ich abschließend noch schlaglichtartig auf einige Aspekte eingehen, die bei der Fortschreibung der Finanzplanung, also beim Haushaltsplanaufstellungsverfahren für das kommende Jahr, aufzugreifen sein werden.

 

Zunächst zur Gewerbesteuer: die Gewerbesteuer ist für das Jahr 2016 bislang mit einem Aufkommen in Höhe von 5,0 Mio. Euro geplant. Auch in den Jahren 2017 und 2018 wurde das Aufkommen mit jeweils 5,0 Mio. Euro angesetzt. Das derzeitige Vorauszahlungssoll für das Jahr 2015 liegt bei etwa 6,1 Mio. Euro, so dass nach momentaner Einschätzung zumindest das Planaufkommen 2016 angehoben werden könnte. Die weitere Entwicklung wird ergeben, in welcher Höhe die Planansätze ab dem Jahr 2016 gebildet werden können bzw. anzupassen sind. Erhebliche Zugänge aber auch Abgänge sind bei der Gewerbesteuer - wie Sie wissen - jederzeit möglich.

 

Was die Schlüsselzuweisungen angeht, hat die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2016 eine erste näherungsweise Arbeitskreisrechnung auf der Grundlage der Eckdaten zum Entwurf des GFG 2016 und der gemeldeten kommunalen Realsteuerkraftwerte erstellt. Danach ist ein Aufkommen aus Schlüsselzuweisungen in Höhe von nur etwa 0,6 Mio. Euro zu erwarten. In der fortgeschriebenen Finanzplanung ist für das Haushaltsjahr 2016 bislang ein Betrag in Höhe von rd. 2,6 Mio. Euro angesetzt, der somit voraussichtlich deutlich reduziert werden muss. Selbst das ggf. einzuplanende Gewerbesteuermehraufkommen würde damit allein nicht ausreichen, um diesen erheblichen Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen auszugleichen.

 

Ursächlich für den Rückgang ist hauptsächlich erneut unser höheres Steueraufkommen im Referenzzeitraum. Weiter sieht auch das GFG 2016 wiederum die Anpassung verschiedener Bemessungsparameter vor, die für uns negativ wirken. Auf der Steuerkraftseite sollen die fiktiven Hebesätze weiter angehoben werden, was uns schon wieder unter einen mittelbaren Anpassungsdruck setzt. Auf der Bedarfsbemessungsseite ist etwa die abermalige Erhöhung der Gewichtung im Soziallastenansatz beabsichtigt, was grundsätzlich eine zusätzliche Mittelumverteilung bei den Schlüsselzuweisungen in die Großstädte bedeutet.

 

Die Betrachtung der Entwicklung von Gewerbesteuern und Schlüsselzuweisungen über einen mehrjährigen Zeitraum lässt wieder sehr deutlich werden: mit einem höheren Gewerbesteueraufkommen allein, ist ein struktureller Haushaltsausgleich nicht zu schaffen, denn die Schlüsselzuweisungen entwickeln sich zeitlich versetzt gegenläufig und nivellieren so das Steuermehraufkommen weitestgehend wieder aus.

 

Was wir und die meisten anderen Städte und Gemeinden dringend nötig haben, ist eine höher dotierte Finanzausstattung durch Bund und Land für die auf unserer Ebene anfallenden Aufgaben. Die Entwicklung zeigt aber unverändert in eine andere Richtung, das heißt, die Schere aus haushaltsbelastenden Aufgaben und Finanzmittelausstattung der Kommunen geht weiter auseinander.

 

Vor allem die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die Hilfen für behinderte Menschen und die Umsetzung der Inklusion in den Schulen haben zwischenzeitlich ein solches Gewicht erlangt, dass eine deutlichere Unterstützung durch Bund und Land zwingend erforderlich ist. Es handelt sich um gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellungen, für die eine Finanzverantwortung  nicht mehr überwiegend bei der kommunalen Familie als der untersten Ebene im föderalen System liegen kann und darf.

 

Bund und Land haben zwar bereits zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt und wollen die Bereitstellung zusätzlicher Mittel auch für die kommenden Jahre fortführen. Insgesamt bleibt aber festzustellen, dass in Gegenüberstellung der von den Kommunen aufzubringenden Mittel auch diese erhöhten Unterstützungsleistungen von Bund und Land aktuell bei Weitem nicht auskömmlich sind. Ich denke da auch an den Haushalt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe und an den Kreishaushalt: letztendlich hat in den vergangenen Jahren das Mehr an Finanzmittelausstattung mit den steigenden Ausgaben nicht Schritt gehalten, so dass die Umlagelasten für die nachgelagerte Ebene nicht eingebremst wurden. Landschaftsumlage und Kreisumlage sind in der Tendenz weiter gestiegen und werden wohl auch noch weiter steigen.

 

Der Kreis Warendorf hat mittlerweile seine Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht, so dass auch die Möglichkeit des Einsatzes der Ausgleichsrücklage zur Abmilderung von Kreisumlageanhebungen jetzt nicht mehr gegeben ist. 

 

 

Meine Damen und Herren,

 

auch für das Haushaltsjahr 2014 ist für den städtischen Haushalt festzustellen, dass die Rechnungslegung deutlich besser ausfiel als die Annahmen der Haushaltsplanung erwarten ließen. Wir dürfen uns darüber freuen, dass die Verschuldung weiter zurückgeführt wurde, dass zum Ende des Jahres Mittel in der Ausgleichsrücklage sowie ein positiver Kassenbestand verblieben sind und dass verschiedene Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden konnten. Trotz aller Verbesserungen im Zuge der Haushaltsausführung bleibt aber unter dem Strich mit einem Defizit von rd. 927 tausend Euro ein dickes Minus in der Ergebnisrechnung auszuweisen. 

 

Vor allem Dank der guten Gewerbesteuerentwicklung besteht die Hoffnung, dass wir das laufende Jahr 2015 „auf Null“ abschließen können und es vielleicht sogar möglich wird, das erheblich negative Planergebnis im Ist auf einen positiven Abschluss zu „drehen“.

 

Diese Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Rahmendaten für die Haushaltslage der kommenden Jahre sehr schlechte Vorzeichen setzen, wie ich vorhin schon deutlich gemacht habe.

 

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!