Betreff
Bauleitplanung der Gemeinde Glandorf
-7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen-
--Anregung gem. § 24 GO NRW zur Wiederaufnahme der Beratungen--
Vorlage
60/734/2015
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Antrag gem. § 24 GO der Herrn Ferdinand Freiherr von Korff vom 14.08.2015 wird zum Anlass genommen, über die Bauleitplanung der Gemeinde Glandorf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen unter Berücksichtigung vorliegender Gutachten zu denkmalschützenden Belangen des Schlosses Harkotten aus städtebaulicher Sicht als Trägerin öffentlicher Belange erneuet zu beraten. Die Angelegenheit wird in den Infrastrukturausschuss verwiesen.“


Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 26.03.2014 –Pkt. 10 d. N.- bei elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung den Beschluss nach vorheriger Beratung im Ortsausschuss Füchtorf am 17.03.2014 –Pkt. 6 d. N.- gefasst, die Sonderbauflächen zu den Ziffern 7.3, 7.4 a und 7.4 b für die Nutzung der Windenergie zurückzuweisen. Der Beschluss des Infrastrukturausschusses ist mit Schreiben vom 01.04.2014 der Gemeinde Glandorf im Verfahren mitgeteilt worden.

 

Im Rahmen des anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 in der Zeit vom 12.06.2015 bis zum 15.07.2015 ist mitgeteilt worden, dass auf die Ausweisung der Sonderbauflächen 7.4 a und 7.4 b (Sonderbauflächen in Höhe „Harkotten“) verzichtet wird. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung am 23.06.2015 –Pkt. 23 d. N.- mit 19 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und drei Stimmenthaltungen beschlossen, bezugnehmend auf den Beschluss des Infrastrukturausschuss vom 26.03.2014 –Pkt. 10 d. N.- auch weiterhin die Sonderbaufläche 7.3 für die Nutzung der Windenergie zurückzuweisen.

 

Seitens Herrn von Korff wird nunmehr mit Schreiben vom 14.08.2015 darauf verwiesen, dass Gründe des Denkmalschutzes „Doppelschlossanlage Harkotten“ und des Kulturlandschaftsbereiches „Raum Schloss Harkotten“ einer Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Suchräume 7.4 a und 7.4 b in einem Mindestabstand von 800,00 m zu Wohngebäuden auf der Schlossinsel nach gutachterlicher Einschätzung nicht entgegenstehen. Um Wiederaufnahme der Beratungen wird gebeten.

 

Die Angelegenheit wurde zu Tagesordnungspunkt 3 des Ortsausschusses am 31.08.2015 sowie Tagesordnungspunkt 5 des Infrastrukturausschusses am 03.09.2015 gestellt. In den Einladungen als auch in der Vorlage wurde verwaltungsseitig der Antrag von Herrn Ferdinand Freiherr von Korff als Antrag gem. § 25 GO bezeichnet, wobei richtigerweise § 24 GO als Rechtsgrundlage hätte genannt werden müssen.

 

Nach verwaltungsseitigem Hinweis auf § 24 GO im Ortsausschuss hat der Ortsausschuss mit 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung nachfolgende Beschlussempfehlung an den Infrastrukturausschuss gegeben:

 

            Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

„Dem Antrag gem. § 24 GO NRW des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff, Harkotten 2, 48336 Sassenberg, zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glandorf wird zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen hinsichtlich der Wiederaufnahme der Beratungen wird entsprochen.“

 

In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 03.09.2015 wurde vor Eingang in die Tagesordnung der Tagesordnungspunkt unter Berücksichtigung der in der Einladung zu Tagesordnungspunkt 5 nicht korrekten Bezeichnung der Rechtsgrundlage der Tagesordnungspunkt abgesetzt, wobei eine Beratung in der Sitzung des Rates erfolgen sollte.

 

Die Gemeinde Glandorf beabsichtigt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am                                und abschließend in der Sitzung des Rates am                           zu beraten und zu beschließen, sodass für eine Beratung in der Ortsausschusssitzung am 16.11.2015, in der Infrastrukturausschusssitzung am 19.11.2015 sowie im Rat am 15.12.2015 Raum besteht.

 

In einer erneuten Beratung unter Berücksichtigung sowohl des von der Gemeinde Glandorf initiierten Gutachtens als auch des seitens Herrn Ferdinand Freiherr von Korff in Auftrag gegebenen Gutachtens, die sich beide mit den denkmalschützenden Belangen des Schlosses Harkotten auseinandersetzen, kann der Inhalt der Gutachten geprüft und gewürdigt werden, ob aus städtischer Sicht als Trägerin öffentlicher Belange der Beschluss vom 23.06.2015 zu Tagesordnungspunkt 23 der Niederschrift angepasst oder beibehalten werden sollte.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Rat.