Betreff
Bebauungsplan "Poggenbrook"
-Vereinfachte Änderung für das Wohn- und Geschäftshausgrundstück Klingenhagen 11-
Vorlage
60/732/2015
Aktenzeichen
60 622-21/3
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Poggenbrook‘ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage         zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Bauvoranfrage vom 24.06.2015 sind seitens der Architekten Spiekermann, Beelen, die Planunterlagen zur Errichtung einer Außenterrasse und einer Markisenkonstruktion für das Wohn- und Geschäftshausgrundstück Klingenhagen 11 in Sassenberg vorgelegt worden. Mit Schreiben vom 02.07.2015 ist hierzu eine positive Stellungnahme unter Zustimmung der erforderlichen Befreiungsanträge dem Kreisbauamt Warendorf zugeleitet worden.

 

Nach Prüfung der Unterlagen zur Bauvoranfrage ist seitens des Kreisbauamtes Warendorf mitgeteilt worden, dass bei der Ausrichtung der Außenterrasse mit Markisenkonstruktion grundsätzlich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze nicht erfolgen könne. Es ist den Architekten Spiekermann nahegelegt worden, einen Änderungsantrag zur Erweiterung des Baufeldes Richtung Klingenhagen der Stadt Sassenberg zuzuleiten. Dieses ist mit Schreiben vom 02.09.2015 zweckentsprechend erfolgt.

 

Da die Angelegenheit drängt und in absehbarer Zeit eine weitere Sitzung des Infrastrukturausschusses erst am 19.11.2015 terminiert ist, sollte die Angelegenheit in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 03.09.2015 zur Beratung gestellt werden auch hinsichtlich einer Beschlussfassung (Satzungsbeschluss) gem. § 13 BauGB in der Sitzung des Rates am 15.09.2015.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.