-Vereinfachte Änderung für das Wohn- und Geschäftshausgrundstück Klingenhagen 11-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Poggenbrook‘ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Bauvoranfrage vom 24.06.2015 sind seitens der
Architekten Spiekermann, Beelen, die Planunterlagen zur Errichtung einer Außenterrasse
und einer Markisenkonstruktion für das Wohn- und Geschäftshausgrundstück
Klingenhagen 11 in Sassenberg vorgelegt worden. Mit Schreiben vom 02.07.2015
ist hierzu eine positive Stellungnahme unter Zustimmung der erforderlichen
Befreiungsanträge dem Kreisbauamt Warendorf zugeleitet worden.
Nach Prüfung der Unterlagen zur Bauvoranfrage ist
seitens des Kreisbauamtes Warendorf mitgeteilt worden, dass bei der Ausrichtung
der Außenterrasse mit Markisenkonstruktion grundsätzlich eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der
straßenseitigen Baugrenze nicht erfolgen könne. Es ist den Architekten
Spiekermann nahegelegt worden, einen Änderungsantrag zur Erweiterung des
Baufeldes Richtung Klingenhagen der Stadt Sassenberg zuzuleiten. Dieses ist mit
Schreiben vom 02.09.2015 zweckentsprechend erfolgt.
Da die Angelegenheit drängt und in absehbarer Zeit
eine weitere Sitzung des Infrastrukturausschusses erst am 19.11.2015 terminiert
ist, sollte die Angelegenheit in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
03.09.2015 zur Beratung gestellt werden auch hinsichtlich einer
Beschlussfassung (Satzungsbeschluss) gem. § 13 BauGB in der Sitzung des Rates
am 15.09.2015.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.