Betreff
Bauleitplanung der Stadt Harsewinkel
-19 Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen-
Vorlage
60/731/2015
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harsewinkel zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen werden zu der Ziffer 1.1 (67,6 ha) erhebliche Bedenken vorgetragen, da eine Berücksichtigung der Abstandszonierungen zu Wohnen im Außenbereich der angrenzenden Bauerschaft Dackmar in Sassenberg durch die Ausführungen zu einer Zonierung 300 m/400 m/450 m nicht der Grundannahme einer 800 m-Abstandsregelung der Stadt Sassenberg entspricht.

 

Die vorläufig ermittelte Sonderbaufläche für die Ausweisung von Windenergieanlagen Ziffer 1.1 (67,6 ha) wird somit zurückgewiesen.“


Mit Schreiben vom 25.08.2015 sind der Stadt Sassenberg seitens der Stadt Harsewinkel die Unterlagen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet Harsewinkel im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 02.10.2015 zugeleitet worden.

 

Hingewiesen worden ist darauf, dass der Rat der Stadt Harsewinkel in seiner Sitzung am 12.06.2015 beschlossen habe, den Flächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Windkraft im gesamten Stadtgebiet zu beschließen. Die Vorgehensweise der Potenzialermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Ermittlung von harten und weichen Tabuzonen.

 

Die ermittelten Sonderbauflächen für die Nutzung der Windenergie sind in der Anlage 1 zu dieser Vorlage in gelb für den Grenzbereich zur Bauerschaft Dackmar dargestellt. Diese Potenzialflächen umfassen die Ziffern 1.1 (67,6 ha), 1.2 (3,5 ha), 1.3 (9,7 ha), 7.7. (7,3 ha) und 7.8 (23,5 ha).

 

Insgesamt sollen im Stadtgebiet Harsewinkel einschließlich der Ortslagen und Bauerschaften 1.057,00 ha Potenzialflächen ausgewiesen werden.

 

Nach Überprüfung der Planunterlagen bleibt festzuhalten, dass sich die mittleren Abstände der vorgenannten Potenzialflächen zu den Wohngebäuden u. a. zu der für Sassenberg relevanten Bauerschaft Dackmar gem. „Potenzialflächenanalyse Windenergie“ Stadt Harsewinkel vom 06.05.2015 unter 4.3.1 –Siedlung- (Abstände zu Splittersiedlungen und zu Wohnbebauung im Außenbereich ausgeführt wird, dass unter Berücksichtigung des maximalen Schallleistungspegels der Referenzanlage zur Vorbereitung der Abwägung mehrere Szenarien von 300 m/400 m/450 m aufgezeigt und in den politischen Entscheidungsspielraum eingebracht werden.

 

Festzuhalten bleibt, dass, wie bereits im Rahmen der Beschlussfassung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glandorf zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen, dass auch weiterhin seitens der Stadt Sassenberg Grundannahme zur Abstandsregelung hinsichtlich der Darstellung einer 800 m Abstandszonierung zu jeglicher Wohnbebauung im Außenbereich in die Stellungnahme einfließen soll zu der betroffenen Fläche 1.1 (durchschnittlicher Abstand rd. 400 m).

 

Hinsichtlich der ebenfalls aufgeführten Stellungnahme zum Umfang und des Detailierungsgrades der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB bleibt festzuhalten, dass hierzu gem. der vorliegenden Planunterlagen im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB seitens der Stadt Sassenberg keine Anregungen und Bedenken vorgebracht werden sollten.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.