Vorschlag der Verwaltung:
„Um auch in Zukunft ausreichend Plätze für die
Betreuung von Rechtsanspruchskindern (Ü3-Kindern) sowie für die Betreuung von
Kindern unter drei Jahren vorzuhalten, wird die Kita und Familienzentrum
Füchtorf „Blauland“, Sassenberger Str. 26, 48336 Sassenberg, für die Aufnahme
einer weiteren Kita-Gruppe ausgebaut. Bis zur endgültigen Fertigstellung des
Ausbaus wird eine Notgruppe im Mehrzweckraum der Kita eingerichtet. Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge nach den Richtlinien über
die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie die
entsprechenden planungs- und baurechtlichen Anträge zu stellen.“
Der Kindertagesstätte „Blauland“ wurde zum 01.08.1993
die Betriebserlaubnis zum Betrieb von zwei Kindergartengruppen mit insgesamt 40
Plätzen erteilt. Seinerzeit teilten sich die Plätze in zwei Gruppen auf: eine
Gruppe mit 25 Plätzen für die Betreuung von Kindern im Alter von drei Jahren
bis zum Beginn der Schulpflicht sowie 15 Plätze in einer altersgemischten
Gruppe für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Beginn der Schulpflicht. In
dieser Gruppenform betrug die Zahl der unter dreijährigen Kinder sieben und die
der über dreijährigen Kinder acht.
Im Laufe der vergangenen 22 Jahre haben gesetzliche
Veränderungen dazu geführt, dass aktuell eine klassische Kindergartengruppe mit
25 Plätzen für die Betreuung von Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Beginn
der Schulpflicht sowie eine Gruppe mit 10 Plätzen für die Betreuung von Kindern
im Alter von 4 Monaten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres vorgehalten
wird. Die ursprüngliche Betreuungszahl von 40 Kindern hat sich somit im Laufe
der vergangenen Jahre auf 35 Kinder abgesenkt.
Im Rahmen des Beschlusses des Rates der Stadt
Sassenberg vom 26.03.2009 über die konzeptionelle Weiterentwicklung der
städtischen Kindertageseinrichtungen (U3-Ausbau) wurde die Kita „Blauland“
nicht berücksichtigt. Hingegen wurde die katholische Einrichtung im Ortsteil
Füchtorf zu einer Vier-Gruppen-Einrichtung mit insgesamt zwölf
Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ausgebaut. Aktuell werden in der
katholischen Einrichtung 90 Plätze vorgehalten, davon zwölf Plätze für die
Betreuung von Kindern unter drei Jahren und 78 Plätze für die Betreuung von
Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht.
Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen
Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr zum Kindergartenjahr 2013/2014
durch das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung von Kindern
unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
(Kinderförderungsgesetz -KiföG-) hat dazu geführt, dass die Zahl der zur
Verfügung stehenden klassischen Rechtsanspruchsplätze ab dem dritten Lebensjahr
zurück gegangen ist.
Dies hatte für den Ortsteil Füchtorf zur Folge, dass
bereits seit dem Kindergartenjahr 2013/2014 die Zahl der aufgrund der
Gruppenkonstellation vorhandenen Ü3-Plätze nicht ausreichend war. So wurden
sowohl in der katholischen Einrichtung als auch in der kommunalen Einrichtung
durchgehend bereits bei den Trägergesprächen mehr Ü3-Plätze eingeplant als
sollmäßig aufgrund der Gruppenkonstellation vorhanden waren. Darüber hinaus
wurde diese Zahl der zu betreuenden Kinder auch im laufenden Jahr durch weitere
Quereinsteiger überschritten.
Bereits in der Sitzung des Sozial-, Jugend-, Kultur-,
Sport- und Schulausschusses des Rates der Stadt Sassenberg am 25.11.2014 -Pkt.
3.2 d. N.- wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass im Bereich der
Ortslage Füchtorf eine Unterversorgung von zum damaligen Zeitpunkt 15 Plätze
vorlag.
Im Rahmen der alljährlich im Januar stattfindenden
Trägergespräche mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, hier dem Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf, wurde den fehlenden
Betreuungsplätzen in den beiden Kitas in Füchtorf damit Rechnung getragen, dass
die Zahl der Sollplätze in der Kita „Blauland“ von 35 auf 39 angehoben wurde.
In der katholischen Einrichtung wurden die Sollplätze von 90 auf 96 Plätze
angehoben. Somit wurden insgesamt zehn Plätze über Soll in den Einrichtungen
für die Betreuung von Kindern über drei Jahren geschaffen. Der Rechtsanspruch
für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren konnte nur unter großen Mühen
in Zusammenarbeit mit der Mutter-Kindhilfe durch Tagesbetreuung erreicht
werden. Aber auch hier konnten nicht alle Anfragen berücksichtigt werden.
Zum 01.08.2015 hat nunmehr das neue Kindergartenjahr
begonnen. Es muss festgestellt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt beide
Einrichtungen in Füchtorf komplett einschließlich der zusätzlich geschaffenen
Plätze ausgelastet sind. Bereits jetzt liegen der Kita „Blauland“ fünf
Anmeldungen von Eltern für Kinder mit einem Ü3-Rechtsanspruch vor. Den Kindern
kann derzeit kein Betreuungsplatz angeboten werden. Auch ein Verweis auf die
freien Plätze in Einrichtungen im Stadtteil Sassenberg greift nicht, da
ansonsten auch in Sassenberg alle Kitas entsprechend ausgelastet wären.
Die Belegungssituation wurde mit dem örtlichen Träger
der Jugendhilfe am 02.06.2015 hier im Hause besprochen. Unter Berücksichtigung
der fortgeschriebenen Kinderentwicklungszahlen und auch unter Berücksichtigung
der Weiterentwicklung des Ortsteils Füchtorf mit Blick auf die ausgewiesenen
oder zukünftig ausgewiesenen Wohngebiete wurde seitens des örtlichen Trägers
der Jugendhilfe angeregt, eine Erweiterung der kommunalen Kita und
Familienzentrum Füchtorf „Blauland“ um eine weitere Gruppe zu überdenken.
Untermauert wird der nicht nur vorübergehende Bedarf
auch durch die Prognose der Hildesheimer Planungsgruppe, welche im Auftrag des
Jugendamtes im Jahr 2013 auf der Datengrundlage des Bevölkerungsstandes
31.12.2012 und der gemeldeten Zahlen der Meldeämter eine Entwicklung der
Kinderzahlen für den Ortsteil Füchtorf bis zum Jahr 2037 vorgenommen hat.
Danach wird sowohl bei der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und auch unter
Berücksichtigung von Wanderungen eine Kinderzahl prognostiziert, die ebenfalls
verdeutlicht, dass die zurzeit bestehende Unterversorgung nicht nur kurzfristig
ist.
Abschließend sei auch auf die Zuzüge von
Flüchtlingsfamilien hingewiesen. Hier ist es besonders wichtig, die Kinder
dieser Familien frühzeitig mit der deutschen Sprache in Berührung zu bringen,
um eine gelungene Integration in die Gesellschaft zu gewährleisten.
Um hier auch in Zukunft bedarfsgerecht in der Ortslage
Füchtorf aufgestellt zu sein, sollte die Kita „Blauland“ um einen Gruppenraum,
einen Schlaf- sowie Intensivraum und dazugehörig eine Sanitäranlage mit
Wickelbereich erweitert werden. Bei einer Installation der Gruppenform I
könnten somit 20 Plätze für die Betreuung von Kindern im Alter von zwei Jahren
bis zum Beginn der Schulpflicht geschaffen werden (6/14). Durch die Wahl dieser
Gruppenform könnte zum einen der Druck aus der Überbelegung in den jetzt schon
bestehenden Gruppen genommen werden. Zum anderen kann der Rechtsanspruch für
weitere Kinder im Alter zwischen zwei und drei Jahren umgesetzt werden.
Da wie bereits anfangs ausgeführt die Kita seinerzeit
mit sieben Plätzen für die Betreuung unter dreijähriger Kinder an den Start
gegangen ist und im Rahmen der gesetzlichen Gruppenumformungen zwischenzeitlich
zehn Plätze vorgehalten werden, können aus dem Altbestand drei Plätze noch
investiv gefördert und darüber hinaus für die Vorhaltung weiterer U3-Plätze
sechs Plätze gefördert werden. Somit kann für die Erweiterung der Kita
„Blauland“ unter Berücksichtigung einer bisher noch nicht erfolgten investiven
Förderung von U3-Plätzen mit einer Förderung von 9 x 20.000,00 € abzüglich 10 %
Eigenanteil gerechnet werden. Um bereits jetzt schon den nicht versorgten
Eltern bzw. Kindern mit Rechtsanspruch eine Perspektive zu bieten, sollte für
das Kindergartenjahr 2015/2016 im Mehrzweckraum eine Übergangsgruppe
eingerichtet werden. Diese wird dann nach Fertigstellung des Anbaus in diesen
übersiedeln.
Zuständig für die Entscheidung ist der Sozial-,
Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.