Betreff
Ausbau der U3-Betreuung der Kindertagesstätte "Blauland" in Füchtorf
Vorlage
50/109/2015
Aktenzeichen
50 449-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Um auch in Zukunft ausreichend Plätze für die Betreuung von Rechtsanspruchskindern (Ü3-Kindern) sowie für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren vorzuhalten, wird die Kita und Familienzentrum Füchtorf „Blauland“, Sassenberger Str. 26, 48336 Sassenberg, für die Aufnahme einer weiteren Kita-Gruppe ausgebaut. Bis zur endgültigen Fertigstellung des Ausbaus wird eine Notgruppe im Mehrzweckraum der Kita eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie die entsprechenden planungs- und baurechtlichen Anträge zu stellen.“


Der Kindertagesstätte „Blauland“ wurde zum 01.08.1993 die Betriebserlaubnis zum Betrieb von zwei Kindergartengruppen mit insgesamt 40 Plätzen erteilt. Seinerzeit teilten sich die Plätze in zwei Gruppen auf: eine Gruppe mit 25 Plätzen für die Betreuung von Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht sowie 15 Plätze in einer altersgemischten Gruppe für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Beginn der Schulpflicht. In dieser Gruppenform betrug die Zahl der unter dreijährigen Kinder sieben und die der über dreijährigen Kinder acht.

 

Im Laufe der vergangenen 22 Jahre haben gesetzliche Veränderungen dazu geführt, dass aktuell eine klassische Kindergartengruppe mit 25 Plätzen für die Betreuung von Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht sowie eine Gruppe mit 10 Plätzen für die Betreuung von Kindern im Alter von 4 Monaten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres vorgehalten wird. Die ursprüngliche Betreuungszahl von 40 Kindern hat sich somit im Laufe der vergangenen Jahre auf 35 Kinder abgesenkt.

 

Im Rahmen des Beschlusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 26.03.2009 über die konzeptionelle Weiterentwicklung der städtischen Kindertageseinrichtungen (U3-Ausbau) wurde die Kita „Blauland“ nicht berücksichtigt. Hingegen wurde die katholische Einrichtung im Ortsteil Füchtorf zu einer Vier-Gruppen-Einrichtung mit insgesamt zwölf Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ausgebaut. Aktuell werden in der katholischen Einrichtung 90 Plätze vorgehalten, davon zwölf Plätze für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren und 78 Plätze für die Betreuung von Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht.

 

Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr zum Kindergartenjahr 2013/2014 durch das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz -KiföG-) hat dazu geführt, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden klassischen Rechtsanspruchsplätze ab dem dritten Lebensjahr zurück gegangen ist.

 

Dies hatte für den Ortsteil Füchtorf zur Folge, dass bereits seit dem Kindergartenjahr 2013/2014 die Zahl der aufgrund der Gruppenkonstellation vorhandenen Ü3-Plätze nicht ausreichend war. So wurden sowohl in der katholischen Einrichtung als auch in der kommunalen Einrichtung durchgehend bereits bei den Trägergesprächen mehr Ü3-Plätze eingeplant als sollmäßig aufgrund der Gruppenkonstellation vorhanden waren. Darüber hinaus wurde diese Zahl der zu betreuenden Kinder auch im laufenden Jahr durch weitere Quereinsteiger überschritten.

 

Bereits in der Sitzung des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschusses des Rates der Stadt Sassenberg am 25.11.2014 -Pkt. 3.2 d. N.- wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass im Bereich der Ortslage Füchtorf eine Unterversorgung von zum damaligen Zeitpunkt 15 Plätze vorlag.

 

Im Rahmen der alljährlich im Januar stattfindenden Trägergespräche mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, hier dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf, wurde den fehlenden Betreuungsplätzen in den beiden Kitas in Füchtorf damit Rechnung getragen, dass die Zahl der Sollplätze in der Kita „Blauland“ von 35 auf 39 angehoben wurde. In der katholischen Einrichtung wurden die Sollplätze von 90 auf 96 Plätze angehoben. Somit wurden insgesamt zehn Plätze über Soll in den Einrichtungen für die Betreuung von Kindern über drei Jahren geschaffen. Der Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren konnte nur unter großen Mühen in Zusammenarbeit mit der Mutter-Kindhilfe durch Tagesbetreuung erreicht werden. Aber auch hier konnten nicht alle Anfragen berücksichtigt werden.

 

Zum 01.08.2015 hat nunmehr das neue Kindergartenjahr begonnen. Es muss festgestellt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt beide Einrichtungen in Füchtorf komplett einschließlich der zusätzlich geschaffenen Plätze ausgelastet sind. Bereits jetzt liegen der Kita „Blauland“ fünf Anmeldungen von Eltern für Kinder mit einem Ü3-Rechtsanspruch vor. Den Kindern kann derzeit kein Betreuungsplatz angeboten werden. Auch ein Verweis auf die freien Plätze in Einrichtungen im Stadtteil Sassenberg greift nicht, da ansonsten auch in Sassenberg alle Kitas entsprechend ausgelastet wären.

 

Die Belegungssituation wurde mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe am 02.06.2015 hier im Hause besprochen. Unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Kinderentwicklungszahlen und auch unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung des Ortsteils Füchtorf mit Blick auf die ausgewiesenen oder zukünftig ausgewiesenen Wohngebiete wurde seitens des örtlichen Trägers der Jugendhilfe angeregt, eine Erweiterung der kommunalen Kita und Familienzentrum Füchtorf „Blauland“ um eine weitere Gruppe zu überdenken.

 

Untermauert wird der nicht nur vorübergehende Bedarf auch durch die Prognose der Hildesheimer Planungsgruppe, welche im Auftrag des Jugendamtes im Jahr 2013 auf der Datengrundlage des Bevölkerungsstandes 31.12.2012 und der gemeldeten Zahlen der Meldeämter eine Entwicklung der Kinderzahlen für den Ortsteil Füchtorf bis zum Jahr 2037 vorgenommen hat. Danach wird sowohl bei der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und auch unter Berücksichtigung von Wanderungen eine Kinderzahl prognostiziert, die ebenfalls verdeutlicht, dass die zurzeit bestehende Unterversorgung nicht nur kurzfristig ist.

 

Abschließend sei auch auf die Zuzüge von Flüchtlingsfamilien hingewiesen. Hier ist es besonders wichtig, die Kinder dieser Familien frühzeitig mit der deutschen Sprache in Berührung zu bringen, um eine gelungene Integration in die Gesellschaft zu gewährleisten.

 

Um hier auch in Zukunft bedarfsgerecht in der Ortslage Füchtorf aufgestellt zu sein, sollte die Kita „Blauland“ um einen Gruppenraum, einen Schlaf- sowie Intensivraum und dazugehörig eine Sanitäranlage mit Wickelbereich erweitert werden. Bei einer Installation der Gruppenform I könnten somit 20 Plätze für die Betreuung von Kindern im Alter von zwei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht geschaffen werden (6/14). Durch die Wahl dieser Gruppenform könnte zum einen der Druck aus der Überbelegung in den jetzt schon bestehenden Gruppen genommen werden. Zum anderen kann der Rechtsanspruch für weitere Kinder im Alter zwischen zwei und drei Jahren umgesetzt werden.

 

Da wie bereits anfangs ausgeführt die Kita seinerzeit mit sieben Plätzen für die Betreuung unter dreijähriger Kinder an den Start gegangen ist und im Rahmen der gesetzlichen Gruppenumformungen zwischenzeitlich zehn Plätze vorgehalten werden, können aus dem Altbestand drei Plätze noch investiv gefördert und darüber hinaus für die Vorhaltung weiterer U3-Plätze sechs Plätze gefördert werden. Somit kann für die Erweiterung der Kita „Blauland“ unter Berücksichtigung einer bisher noch nicht erfolgten investiven Förderung von U3-Plätzen mit einer Förderung von 9 x 20.000,00 € abzüglich 10 % Eigenanteil gerechnet werden. Um bereits jetzt schon den nicht versorgten Eltern bzw. Kindern mit Rechtsanspruch eine Perspektive zu bieten, sollte für das Kindergartenjahr 2015/2016 im Mehrzweckraum eine Übergangsgruppe eingerichtet werden. Diese wird dann nach Fertigstellung des Anbaus in diesen übersiedeln.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss.