Vorschlag der Verwaltung:
„Die
6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Sassenberg
(Berichtsjahr 2015 / erstes Planungsjahr 2016) wird beschlossen.“
Zur Erfüllung ihrer
Abwasserbeseitigungspflicht haben die Gemeinden und Abwasserverbände die zur
ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen
Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten
Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Die Kommunen sind verpflichtet, den
Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die
geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht
notwendigen Maßnahmen der zuständigen Behörde in Form des
Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) darzustellen.
Das ABK ist jeweils
im Abstand von 6 Jahren zu überarbeiten und der zuständigen Behörde, hier der
Bezirksregierung Münster, vorzulegen. Die Inhalte sind durch eine entsprechende
Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums vorgeschrieben.
Weiterhin müssen
gemäß § 53 Abs. 1 b LWG innerhalb des ABK Aussagen zur künftigen
Niederschlagswasserbeseitigung unter Beachtung der wasserrechtlichen Vorgaben
und der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Dies
beinhaltet auch Betrachtungen zu Auswirkungen auf die bestehende
Entwässerungssituation, das Grundwasser und die oberirdischen Gewässer.
Weiterhin hat das ABK Einleitungen, Anlagen und Maßnahmen inkl. Kosten
aufzulisten, die das Niederschlagswasser betreffen. Das so erstellte
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ist integraler Bestandteil des ABK einer
Gemeinde.
Der Rat hat in
seiner Sitzung am 22.09.2009 – Pkt. 9 d. N. – die 5. Fortschreibung des ABK
beschlossen. Mit Schreiben vom 13.10.2009 sind der Bezirksregierung Münster
über den Landrat des Kreises Warendorf die entsprechenden Unterlagen vorgelegt
worden. Im Rahmen der Prüfung des ABK sind auf Forderung der Bezirksregierung
Münster mit Schreiben vom 12.05.2010 ergänzende Unterlagen zur
Außenbereichsentwässerung und zum Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
eingereicht worden. Die Bezirksregierung Münster hat mit Verfügung vom
10.08.2010 mitgeteilt, dass der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
für die Stadt Sassenberg zugestimmt wird. Im Weiteren hat sie darauf hingewiesen,
dass die nächste Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes mit dem Jahr
2016 beginnt.
Die nun anstehende
6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist für den ersten Zeitraum
von 2016-2021 und für den zweiten Zeitraum ab 2022 aufgestellt. Der Entwurf des
ABK ist im Rahmen einer Besprechung am 19.08.2015 mit der Bezirksregierung
Münster und dem Kreis Warendorf abgestimmt worden. Zusammenfassend ist
folgendes auszuführen:
Nachdem die 5.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (2010 – 2016) noch eine relativ
große Anzahl an Projekten beinhaltete, stellt sich die 6. Fortschreibung
kompakter dar. Dies liegt zum einen an der konsequenten Umsetzung der Maßnahmen
sowie zum anderen an der anhaltenden Pflege der Substanz des Kanalnetzes. Dadurch
sind nur noch wenige investive Sanierungen durchzuführen; der Großteil der
anfallenden Sanierungskosten betreffen kleinere Reparaturmaßnahmen. Die im
Rahmen der Folgebefahrung des Kanalnetzes eventuell anzutreffenden Schäden
werden fachgerecht behoben. Das Kanalnetz ist nach Vollzug des ABK 2016 – 2021
in einem guten Zustand, der kontinuierlich beibehalten und, wo möglich, noch
verbessert wird.
Das
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept 2016 – 2021 als integraler Bestandteil
des ABK richtet sich nach den Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW und setzt
diese um. Der Stand der Entwässerung und deren Einfluss auf die ober- und
unterirdischen Wasserkörper werden in mit dem Kreis Warendorf und der
Bezirksregierung Münster abgestimmten Listen dargestellt. Zukünftige
entwässerungstechnische Maßnahmen werden angeführt und die Umsetzung der
Programmmaßnahmen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eingeplant.
Ebenfalls sind Steckbriefe zu den einzelnen Einleitungsstellen erstellt worden,
die einen Überblick über die dortige Situation geben.
In der Sitzung wird
der Entwurf der 6. Fortschreibung des ABK durch einen Vertreter des Ing.-Büros
Frilling, Vechta, vorgestellt.
Zuständig für die
Beschlussfassung ist der Rat.