Betreff
6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Sassenberg
Vorlage
60/729/2015
Aktenzeichen
60 865-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Sassenberg (Berichtsjahr 2015 / erstes Planungsjahr 2016) wird beschlossen.“

 


Zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht haben die Gemeinden und Abwasserverbände die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Die Kommunen sind verpflichtet, den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Maßnahmen der zuständigen Behörde in Form des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) darzustellen.

 

Das ABK ist jeweils im Abstand von 6 Jahren zu überarbeiten und der zuständigen Behörde, hier der Bezirksregierung Münster, vorzulegen. Die Inhalte sind durch eine entsprechende Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums vorgeschrieben.

 

Weiterhin müssen gemäß § 53 Abs. 1 b LWG innerhalb des ABK Aussagen zur künftigen Niederschlagswasserbeseitigung unter Beachtung der wasserrechtlichen Vorgaben und der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Dies beinhaltet auch Betrachtungen zu Auswirkungen auf die bestehende Entwässerungssituation, das Grundwasser und die oberirdischen Gewässer. Weiterhin hat das ABK Einleitungen, Anlagen und Maßnahmen inkl. Kosten aufzulisten, die das Niederschlagswasser betreffen. Das so erstellte Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ist integraler Bestandteil des ABK einer Gemeinde.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.09.2009 – Pkt. 9 d. N. – die 5. Fortschreibung des ABK beschlossen. Mit Schreiben vom 13.10.2009 sind der Bezirksregierung Münster über den Landrat des Kreises Warendorf die entsprechenden Unterlagen vorgelegt worden. Im Rahmen der Prüfung des ABK sind auf Forderung der Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 12.05.2010 ergänzende Unterlagen zur Außenbereichsentwässerung und zum Niederschlagswasserbeseitigungskonzept eingereicht worden. Die Bezirksregierung Münster hat mit Verfügung vom 10.08.2010 mitgeteilt, dass der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Stadt Sassenberg zugestimmt wird. Im Weiteren hat sie darauf hingewiesen, dass die nächste Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes mit dem Jahr 2016 beginnt.

 

Die nun anstehende 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist für den ersten Zeitraum von 2016-2021 und für den zweiten Zeitraum ab 2022 aufgestellt. Der Entwurf des ABK ist im Rahmen einer Besprechung am 19.08.2015 mit der Bezirksregierung Münster und dem Kreis Warendorf abgestimmt worden. Zusammenfassend ist folgendes auszuführen:

 

Nachdem die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (2010 – 2016) noch eine relativ große Anzahl an Projekten beinhaltete, stellt sich die 6. Fortschreibung kompakter dar. Dies liegt zum einen an der konsequenten Umsetzung der Maßnahmen sowie zum anderen an der anhaltenden Pflege der Substanz des Kanalnetzes. Dadurch sind nur noch wenige investive Sanierungen durchzuführen; der Großteil der anfallenden Sanierungskosten betreffen kleinere Reparaturmaßnahmen. Die im Rahmen der Folgebefahrung des Kanalnetzes eventuell anzutreffenden Schäden werden fachgerecht behoben. Das Kanalnetz ist nach Vollzug des ABK 2016 – 2021 in einem guten Zustand, der kontinuierlich beibehalten und, wo möglich, noch verbessert wird.

 

Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept 2016 – 2021 als integraler Bestandteil des ABK richtet sich nach den Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW und setzt diese um. Der Stand der Entwässerung und deren Einfluss auf die ober- und unterirdischen Wasserkörper werden in mit dem Kreis Warendorf und der Bezirksregierung Münster abgestimmten Listen dargestellt. Zukünftige entwässerungstechnische Maßnahmen werden angeführt und die Umsetzung der Programmmaßnahmen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eingeplant. Ebenfalls sind Steckbriefe zu den einzelnen Einleitungsstellen erstellt worden, die einen Überblick über die dortige Situation geben.

 

In der Sitzung wird der Entwurf der 6. Fortschreibung des ABK durch einen Vertreter des Ing.-Büros Frilling, Vechta, vorgestellt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.