-Vereinfachte Änderung für das Grundstück Zum Knapp 9-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ –
Gesamtplan – gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Mit Schreiben vom 18.08.2015 ist seitens des
Architekturbüros Bußmann, Lippstadt, ein Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes „Erholungsgebiet Feldmark“ – Gesamtplan – für das Baugrundstück
Zum Knapp 9 in Sassenberg vorgelegt worden. Beabsichtigt ist die Errichtung
eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit einer Dachneigung von 21°.
Nach den Festsetzungen des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes (Rechtskraft 03.05.1974) besteht der Verwirklichung des
Bauvorhabens das eng bemessene Baufenster sowie die Dachneigung von 30° bis 35°
entgegen. Es wird daher die Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der
Zulässigkeit einer Dachneigung von 21° sowie die Erweiterung des Baufensters
nach Osten hin beantragt.
Der Änderungsantrag ist zwischenzeitlich mit dem
Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, abgestimmt worden. Aus städtebaulicher
Sicht bestehen gegen die beantragten Änderungspunkte (Vergrößerung des
Baufensters und Reduzierung der Dachneigung) keine Bedenken, zumal die
sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes grundsätzlich eingehalten werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.