Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Gesamtplan
-Vereinfachte Änderung für das Grundstück Zum Knapp 9-
Vorlage
60/728/2015
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Gesamtplan – gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage          zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Schreiben vom 18.08.2015 ist seitens des Architekturbüros Bußmann, Lippstadt, ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Erholungsgebiet Feldmark“ – Gesamtplan – für das Baugrundstück Zum Knapp 9 in Sassenberg vorgelegt worden. Beabsichtigt ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit einer Dachneigung von 21°.

 

Nach den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (Rechtskraft 03.05.1974) besteht der Verwirklichung des Bauvorhabens das eng bemessene Baufenster sowie die Dachneigung von 30° bis 35° entgegen. Es wird daher die Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Zulässigkeit einer Dachneigung von 21° sowie die Erweiterung des Baufensters nach Osten hin beantragt.

 

Der Änderungsantrag ist zwischenzeitlich mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, abgestimmt worden. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die beantragten Änderungspunkte (Vergrößerung des Baufensters und Reduzierung der Dachneigung) keine Bedenken, zumal die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes grundsätzlich eingehalten werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.