-7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen-
--Antrag gem. § 25 GO NRW zur Wiederaufnahme der Beratungen--
Vorschlag der Verwaltung:
„Dem Antrag gem. § 25 GO NRW des Herrn Ferdinand
Freiherr von Korff, Harkotten 2, 48336 Sassenberg zur 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glandorf zur Ausweisung von Sonderbauflächen
für Windenergieanlagen hinsichtlich der Wiederaufnahme der Beratungen wird entsprochen/nicht
entsprochen.“
Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt
Sassenberg hat in seiner Sitzung am 26.03.2014 –Pkt. 10 d. N.- bei elf
Ja-Stimmen und einer Enthaltung den Beschluss nach vorheriger Beratung im
Ortsausschuss Füchtorf am 17.03.2014 –Pkt. 6 d. N.- gefasst, die
Sonderbauflächen zu den Ziffern 7.3, 7.4 a und 7.4 b für die Nutzung der
Windenergie zurückzuweisen. Der Beschluss des Infrastrukturausschusses ist mit
Schreiben vom 01.04.2014 der Gemeinde Glandorf im Verfahren mitgeteilt worden.
Im Rahmen des anschließenden
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2
in der Zeit vom 12.06.2015 bis zum 15.07.2015 ist mitgeteilt worden, dass auf
die Ausweisung der Sonderbauflächen 7.4 a und 7.4 b (Sonderbauflächen in Höhe
„Harkotten“) verzichtet wird. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung am
23.06.2015 –Pkt. 23 d. N.- mit 19 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und drei
Stimmenthaltungen beschlossen, bezugnehmend auf den Beschluss des
Infrastrukturausschuss vom 26.03.2014 –Pkt. 10 d. N.- auch weiterhin die
Sonderbaufläche 7.3 für die Nutzung der Windenergie zurückzuweisen.
Seitens Herrn von Korff wird nunmehr mit Schreiben vom
14.08.2015 darauf verwiesen, dass Gründe des Denkmalschutzes
„Doppelschlossanlage Harkotten“ und des Kulturlandschaftsbereiches „Raum
Schloss Harkotten“ einer Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der
Suchräume 7.4 a und 7.4 b in einem Mindestabstand von 800,00 m zu Wohngebäuden
auf der Schlossinsel nach gutachterlicher Einschätzung nicht entgegenstehen. Um
Wiederaufnahme der Beratungen wird gebeten.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.