Betreff
Bauleitplanung der Gemeinde Glandorf
-7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen-
--Antrag gem. § 25 GO NRW zur Wiederaufnahme der Beratungen--
Vorlage
60/727/2015
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Dem Antrag gem. § 25 GO NRW des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff, Harkotten 2, 48336 Sassenberg zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glandorf zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen hinsichtlich der Wiederaufnahme der Beratungen wird entsprochen/nicht entsprochen.“


Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 26.03.2014 –Pkt. 10 d. N.- bei elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung den Beschluss nach vorheriger Beratung im Ortsausschuss Füchtorf am 17.03.2014 –Pkt. 6 d. N.- gefasst, die Sonderbauflächen zu den Ziffern 7.3, 7.4 a und 7.4 b für die Nutzung der Windenergie zurückzuweisen. Der Beschluss des Infrastrukturausschusses ist mit Schreiben vom 01.04.2014 der Gemeinde Glandorf im Verfahren mitgeteilt worden.

 

Im Rahmen des anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 in der Zeit vom 12.06.2015 bis zum 15.07.2015 ist mitgeteilt worden, dass auf die Ausweisung der Sonderbauflächen 7.4 a und 7.4 b (Sonderbauflächen in Höhe „Harkotten“) verzichtet wird. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung am 23.06.2015 –Pkt. 23 d. N.- mit 19 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und drei Stimmenthaltungen beschlossen, bezugnehmend auf den Beschluss des Infrastrukturausschuss vom 26.03.2014 –Pkt. 10 d. N.- auch weiterhin die Sonderbaufläche 7.3 für die Nutzung der Windenergie zurückzuweisen.

 

Seitens Herrn von Korff wird nunmehr mit Schreiben vom 14.08.2015 darauf verwiesen, dass Gründe des Denkmalschutzes „Doppelschlossanlage Harkotten“ und des Kulturlandschaftsbereiches „Raum Schloss Harkotten“ einer Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Suchräume 7.4 a und 7.4 b in einem Mindestabstand von 800,00 m zu Wohngebäuden auf der Schlossinsel nach gutachterlicher Einschätzung nicht entgegenstehen. Um Wiederaufnahme der Beratungen wird gebeten.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.