-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Grundstücke Schürenstraße/Ecke Schürenknapp-
Vorschlag der Verwaltung:
„Der Antrag der Firma Biber-Bau GmbH & Co. KG,
Raiffeisenstraße 9, 48346 Ostbevern, auf Änderung des Bebauungsplanes
´Langefort´ für den Bereich Schürenstraße/Schürenknapp wird zurückgestellt. Für
den beantragten Änderungsbereich erfolgt zunächst eine städtebauliche
Aufbereitung. Die antragstellende Firma Biber-Bau hat im Rahmen eines
städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB die Kosten des Verfahrens zu tragen.“
Mit Schreiben vom 18.08.2015 (Anlage 1) ist seitens
der Firma Biber-Bau GmbH und Co. KG, Ostbevern, ein Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes „Langefort“ (Anlage 2) für den Bereich Schürenstraße/Ecke
Schürenknapp nördlich des Parkplatzes des K+K-Marktes an der Schürenstraße
vorgelegt worden.
Inhalt des Änderungsantrages ist die Errichtung von
drei Wohngebäuden (Typ „Stadtvilla“) mit zwei mal sechs und ein mal acht
Wohneinheiten als Eigentumswohnungen. Um diese Bebauung realisieren zu können
ist eine Änderung des Bebauungsplanes in folgenden Punkten notwendig:
-
Die
Erschließungsstraße Schürenknapp soll an die südliche Grundstücksgrenze verlegt
werden.
-
Die Baugrenzen
sind der geplanten Bebauung entsprechend anzupassen.
-
Die
Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,5 und die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 1,0 in
einer Zweigeschossigkeit als ausreichend dimensioniert dargestellt. Die
Erhöhung der GRZ/GFZ ist somit ebenfalls Gegenstand des Änderungsantrages.
Seitens der Firma Biber-Bau ist vorgesehen mit den
Bauarbeiten im Frühjahr/Sommer 2016 zu beginnen. Hingewiesen wird darauf, dass
bei entsprechender Änderung des Bebauungsplanes „Langefort“ die Kosten der
Planänderung übernommen werden.
Hinsichtlich der zu initiierenden Planänderung
„Langefort“ ist darauf hinzuweisen, dass die Ausrichtung der geplanten
Wohngebäude der Firma Biber-Bau die städtebauliche Grundlinie Ausrichtung
Norden/Schückingstraße, Schürenstraße grundsätzlich aufnimmt.
Bevor über eine Änderung des Bebauungsplanes
abschließend beschlossen wird, sollten die Antragsunterlagen städtebaulich
aufbereitet und konkretisiert werden. Im Rahmen der städtebaulichen Aufbereitung
des Änderungsantrages sollte auch das Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2009
Berücksichtigung finden, da der Änderungsbereich durch das Einzelhandelskonzept
als funktionaler und nachgeordneter Ergänzungsbereich zum zentralen
Versorgungsbereich (Anlage 3) überlagert wird.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.