-Vereinfachte Änderung für Gewerbe- und Industriegebietsflächen zwischen Daimlerring und Robert-Linnemann-Straße-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplans ‚Industriegebiet
Robert-Linnemann-Straße‘ gemäß § 13 BauGB wird gemäß der Anlage zu dieser Niederschrift
beschlossen.“
Mit Email vom 14.07.2015/20.07.2015 sind seitens der
Firma Sasse Baukonzepte GmbH & Co. KG, Aschersleben die Planunterlagen zur
Errichtung eines Gewürzverarbeitenden Betriebes auf den Grundstücken zwischen
der Robert-Linnemann-Straße und des Daimlerrings im Bebauungsplanbereich
„Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße“ vorgelegt worden mit einem Antrag auf
Änderung der nachfolgend aufgeführten Punkte:
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Änderung der
Gebäudehöhe auf 12,00 m. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan weißt eine
maximale Gebäudehöhe in der GE-Ausweisung von 8,00 m auf. In der GI Ausweisung
ist bereits eine maximale Höhe von 12,00 m festgesetzt. In diesem Zusammenhang
sollte gleichzeitig mit der Festsetzung der maximalen Höhe auch der Bezugspunkt
im öffentlichen Verkehrsraum eingetragen werden.
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Verzicht auf die
Textlichen Festsetzungen 6a bis 6d zur Bepflanzung von privaten Stellplätzen,
einer Fassadenbegrünung, zur Begrünung benachbarter Grundstücksflächen sowie
zur Begrünung zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin.
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.