Betreff
Bebauungsplan "Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße"
-Vereinfachte Änderung für Gewerbe- und Industriegebietsflächen zwischen Daimlerring und Robert-Linnemann-Straße-
Vorlage
60/724/2015
Aktenzeichen
60 622-21/29
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans ‚Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße‘ gemäß § 13 BauGB wird gemäß der Anlage           zu dieser Niederschrift beschlossen.“

 

 


Mit Email vom 14.07.2015/20.07.2015 sind seitens der Firma Sasse Baukonzepte GmbH & Co. KG, Aschersleben die Planunterlagen zur Errichtung eines Gewürzverarbeitenden Betriebes auf den Grundstücken zwischen der Robert-Linnemann-Straße und des Daimlerrings im Bebauungsplanbereich „Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße“ vorgelegt worden mit einem Antrag auf Änderung der nachfolgend aufgeführten Punkte:

 

-       Änderung der Gebäudehöhe auf 12,00 m. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan weißt eine maximale Gebäudehöhe in der GE-Ausweisung von 8,00 m auf. In der GI Ausweisung ist bereits eine maximale Höhe von 12,00 m festgesetzt. In diesem Zusammenhang sollte gleichzeitig mit der Festsetzung der maximalen Höhe auch der Bezugspunkt im öffentlichen Verkehrsraum eingetragen werden.

 

-       Verzicht auf die Textlichen Festsetzungen 6a bis 6d zur Bepflanzung von privaten Stellplätzen, einer Fassadenbegrünung, zur Begrünung benachbarter Grundstücksflächen sowie zur Begrünung zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin.

 

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.