-Vereinfachte Änderung für das Grundstück Fichtenstraße 1-
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Vennstraße‘ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Mit Schreiben vom 11.08.2015 (Eingang Stadt Sassenberg
12.08.2015) wird seitens des Architekturbüros Brinkmann + Deppen, Sassenberg,
beantragt, die südliche Baugrenze auf dem Grundstück Fichtenstraße 1
geringfügig nach Süden hin bis auf einen Abstand von 3,00 m an die
Grundstücksgrenze hin zu verschieben. Als Begründung wird angeführt, dass
hierdurch die Möglichkeit eines Wohnanbaus an das bestehende Grundstück
Fichtenstraße 1 als Erweiterung ermöglicht wird. Mit dem Änderungsantrag ist
gleichzeitig die Nachbarzustimmung vorgelegt worden. Nach Rücksprache mit dem
Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, bestehen zum Änderungsantrag auf städtebaulicher
Sicht keine Bedenken.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.