Betreff
Bebauungsplan "Vennstraße"
-Vereinfachte Änderung für das Grundstück Fichtenstraße 1-
Vorlage
60/722/2015
Aktenzeichen
60 622-21/2
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Vennstraße‘ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage          zu dieser Niederschrift beschlossen.“

 


Mit Schreiben vom 11.08.2015 (Eingang Stadt Sassenberg 12.08.2015) wird seitens des Architekturbüros Brinkmann + Deppen, Sassenberg, beantragt, die südliche Baugrenze auf dem Grundstück Fichtenstraße 1 geringfügig nach Süden hin bis auf einen Abstand von 3,00 m an die Grundstücksgrenze hin zu verschieben. Als Begründung wird angeführt, dass hierdurch die Möglichkeit eines Wohnanbaus an das bestehende Grundstück Fichtenstraße 1 als Erweiterung ermöglicht wird. Mit dem Änderungsantrag ist gleichzeitig die Nachbarzustimmung vorgelegt worden. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, bestehen zum Änderungsantrag auf städtebaulicher Sicht keine Bedenken.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.