-Erweiterungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung-
Vorschlag der Verwaltung:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet
Feldmark‘ – Detailplan 4 – Campingplatz Austermann wird im Rahmen einer 3.
Erweiterung auf die Parzellen Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstücke 12 und
183 erweitert.
Der Änderungsbereich ist in der Anlage gekennzeichnet.
Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird
beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwuf zu fertigen. Von der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen, da die Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ –
Detailplan 4 – Campingplatz Austermann – 3. Erweiterung – im Hinblick auf die
Gesamtgröße der Umwandlung der Waldfläche (Parzelle 183) zu einem Sondergebiet
die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Mit Schreiben vom 09.06.2015 ist seitens des
Grundstückseigentümers und Betreibers des Campingplatzes „Heidewald“, Herrn
Christian Peitz-Austermann ein Erweiterungs- und Nutzungskonzept zur Aufnahme
von zwei weiteren Flächen in den gesamten Campingplatzbereich vorgelegt worden.
Hierzu ist bereits in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 16.06.2015
–Pkt. 1.16 d. N.- berichtet worden.
Zur Erweiterung des Campingplatzes „Heidewald“ bleibt
festzuhalten, dass die im beigefügten Lageplan dargestellte Parzelle Gemarkung
Sassenberg, Flur 9, Flurstück 12 bereits durch die Darstellungen im
rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg als
Sonderbaufläche Campingplatzgebiet abgedeckt ist. Die ebenfalls beantragte
Erweiterungsfläche Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstück 183 im Westen ist
derzeit noch als „Wald“ im Flächennutzungsplan dargestellt. Hier hat eine
entsprechende Planänderung für die Parzelle 183 zu einem Sondergebiet
„Campingplatz“ zu erfolgen.
Zur Erweiterung des Campingplatzes „Heidewald“ ist es
erforderlich, die Parzellen 12 und 183 in den Geltungsbereich zu übernehmen als
Sondergebiet „Campingplatz“.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.