Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 4 - Campingplatz Austermann - 3. Erweiterung
-Erweiterungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung-
Vorlage
60/720/2015
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 4 – Campingplatz Austermann wird im Rahmen einer 3. Erweiterung auf die Parzellen Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstücke 12 und 183  erweitert.

 

 

Der Änderungsbereich ist in der Anlage              gekennzeichnet.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwuf zu fertigen. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 4 – Campingplatz Austermann – 3. Erweiterung – im Hinblick auf die Gesamtgröße der Umwandlung der Waldfläche (Parzelle 183) zu einem Sondergebiet die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 


Mit Schreiben vom 09.06.2015 ist seitens des Grundstückseigentümers und Betreibers des Campingplatzes „Heidewald“, Herrn Christian Peitz-Austermann ein Erweiterungs- und Nutzungskonzept zur Aufnahme von zwei weiteren Flächen in den gesamten Campingplatzbereich vorgelegt worden. Hierzu ist bereits in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 16.06.2015 –Pkt. 1.16 d. N.- berichtet worden.

 

Zur Erweiterung des Campingplatzes „Heidewald“ bleibt festzuhalten, dass die im beigefügten Lageplan dargestellte Parzelle Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstück 12 bereits durch die Darstellungen im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg als Sonderbaufläche Campingplatzgebiet abgedeckt ist. Die ebenfalls beantragte Erweiterungsfläche Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstück 183 im Westen ist derzeit noch als „Wald“ im Flächennutzungsplan dargestellt. Hier hat eine entsprechende Planänderung für die Parzelle 183 zu einem Sondergebiet „Campingplatz“ zu erfolgen.

 

Zur Erweiterung des Campingplatzes „Heidewald“ ist es erforderlich, die Parzellen 12 und 183 in den Geltungsbereich zu übernehmen als Sondergebiet „Campingplatz“.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.