Betreff
Flächennutzungsplan - 39. Änderung
-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erweiterung des Campingplatzes Austermann-
Vorlage
60/719/2015
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg wird für die Ortslage Sassenberg im Rahmen einer 39. Änderung für den nachfolgend aufgeführten Bereich geändert:

 

-       Umwandlung der Parzelle Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstück 183 westlich des Campingplatzes ‚Heidewald‘ von derzeit ‚Wald‘ zu einer Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung ‚Campingplatzgebiet‘

 

Der Änderungsbereich ist in der Anlage              gekennzeichnet.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Flächennutzungsplan zu fertigen. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Änderung des Flächennutzungsplanes im Hinblick auf die Gesamtgröße der Umwandlung der Waldfläche (Parzelle 183) zu einer Sonderbaufläche die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Mit Schreiben vom 09.06.2015 ist seitens des Grundstückseigentümers und Betreibers des Campingplatzes „Heidewald“, Herrn Christian Peitz-Austermann ein Erweiterungs- und Nutzungskonzept zur Aufnahme von zwei weiteren Flächen in den gesamten Campingplatzbereich vorgelegt worden. Hierzu ist bereits in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 16.06.2015 –Pkt. 1.16 d. N.- berichtet worden.

 

Zur Erweiterung des Campingplatzes „Heidewald“ bleibt festzuhalten, dass die im beigefügten Lageplan dargestellte Parzelle Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstück 12 bereits durch die Darstellungen im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg als Sonderbaufläche Campingplatzgebiet abgedeckt ist. Die ebenfalls beantragte Erweiterungsfläche Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstück 183 im Westen ist derzeit noch als „Wald“ im Flächennutzungsplan dargestellt. Hier hat eine entsprechende Planänderung für die Parzelle 183 zu einer Sonderbaufläche „Campingplatzgebiet“ zu erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.