-Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erweiterung des Campingplatzes Austermann-
Vorschlag der Verwaltung:
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt
Sassenberg wird für die Ortslage Sassenberg im Rahmen einer 39. Änderung für
den nachfolgend aufgeführten Bereich geändert:
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Umwandlung der
Parzelle Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstück 183 westlich des
Campingplatzes ‚Heidewald‘ von derzeit ‚Wald‘ zu einer Sonderbaufläche (S) mit
der Zweckbestimmung ‚Campingplatzgebiet‘
Der Änderungsbereich ist in der Anlage gekennzeichnet.
Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird
beauftragt, einen entsprechenden Flächennutzungsplan zu fertigen. Von der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen, da die Änderung des Flächennutzungsplanes im Hinblick auf die
Gesamtgröße der Umwandlung der Waldfläche (Parzelle 183) zu einer
Sonderbaufläche die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Mit Schreiben vom 09.06.2015 ist seitens des
Grundstückseigentümers und Betreibers des Campingplatzes „Heidewald“, Herrn
Christian Peitz-Austermann ein Erweiterungs- und Nutzungskonzept zur Aufnahme
von zwei weiteren Flächen in den gesamten Campingplatzbereich vorgelegt worden.
Hierzu ist bereits in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 16.06.2015
–Pkt. 1.16 d. N.- berichtet worden.
Zur Erweiterung des Campingplatzes „Heidewald“ bleibt
festzuhalten, dass die im beigefügten Lageplan dargestellte Parzelle Gemarkung
Sassenberg, Flur 9, Flurstück 12 bereits durch die Darstellungen im
rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg als
Sonderbaufläche Campingplatzgebiet abgedeckt ist. Die ebenfalls beantragte
Erweiterungsfläche Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstück 183 im Westen ist
derzeit noch als „Wald“ im Flächennutzungsplan dargestellt. Hier hat eine
entsprechende Planänderung für die Parzelle 183 zu einer Sonderbaufläche
„Campingplatzgebiet“ zu erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.