Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" -Detailplan 1 - Campingplatz Schulze Westhoff - 2. Erweiterung
-Vereinfachte Änderung für den Standort der Rezeption-
Vorlage
60/718/2015
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Dem Änderungsantrag des Architekturbüros Brinkmann + Deppen, Sassenberg, vom 07.08.2015 für den 2. Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – für den Standort der Rezeption wird zugestimmt/nicht zugestimmt.

 

Bei Zustimmung zum Änderungsantrag vom 07.08.2015 ergeht nachfolgender Beschluss:

 

Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung – gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage          zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Schreiben vom 07.8.2015 (Eingang Stadt Sassenberg 10.08.2015/12.08.2015) wird seitens des Architekturbüros Brinkmann + Deppen, Sassenberg, für den Standort der geplanten Rezeption im 2. Erweiterungsbereich des Campingplatzes Schulze Westhoff beantragt für das Rezeptionsgebäude auf der Sonderbaufläche SO 2 festgesetzte Traufenhöhe von 3,50 m auf 4,75 m zu erhöhen bei gleichzeitiger Zulässigkeit einer Zweigeschossigkeit, wobei das zweite Geschoss im Dachgeschoss ausgeführt werden soll. Darüber hinaus wird darum gebeten, die textliche Festsetzung, dass in dem Gebäude neben Ferienwohnungen auch Ferienzimmer zugelassen werden.

 

Die Ansichtsplanung des Architekturbüros Brinkmann + Deppen vom 05.08.2015 ist in der Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Aus städtebaulicher Sicht bleibt festzuhalten, dass sich das Gebäude hinsichtlich der Gesamtausrichtung auf die historische Hofstelle Feldmark 3/5 des Campingplatzes Schulze Westhoff ausrichtet. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes insbesondere hinsichtlich der Ausbildung von Ferienhäusern etc. bleiben von dieser Änderung im Bereich der Rezeption unberührt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.