-Vereinfachte Änderung für den Standort der Rezeption-
Vorschlag der Verwaltung:
„Dem Änderungsantrag des Architekturbüros Brinkmann +
Deppen, Sassenberg, vom 07.08.2015 für den 2. Erweiterungsbereich des
Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 1 – Campingplatz
Schulze Westhoff – für den Standort der Rezeption wird zugestimmt/nicht
zugestimmt.
Bei Zustimmung zum Änderungsantrag vom 07.08.2015
ergeht nachfolgender Beschluss:
Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 1 –
Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung – gem. § 13 BauGB wird gem. der
Anlage zu dieser Niederschrift
beschlossen.“
Mit Schreiben vom 07.8.2015 (Eingang Stadt Sassenberg
10.08.2015/12.08.2015) wird seitens des Architekturbüros Brinkmann + Deppen,
Sassenberg, für den Standort der geplanten Rezeption im 2. Erweiterungsbereich
des Campingplatzes Schulze Westhoff beantragt für das Rezeptionsgebäude auf der
Sonderbaufläche SO 2 festgesetzte Traufenhöhe von 3,50 m auf 4,75 m zu erhöhen
bei gleichzeitiger Zulässigkeit einer Zweigeschossigkeit, wobei das zweite
Geschoss im Dachgeschoss ausgeführt werden soll. Darüber hinaus wird darum
gebeten, die textliche Festsetzung, dass in dem Gebäude neben Ferienwohnungen
auch Ferienzimmer zugelassen werden.
Die Ansichtsplanung des Architekturbüros Brinkmann +
Deppen vom 05.08.2015 ist in der Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Aus städtebaulicher Sicht bleibt festzuhalten, dass
sich das Gebäude hinsichtlich der Gesamtausrichtung auf die historische
Hofstelle Feldmark 3/5 des Campingplatzes Schulze Westhoff ausrichtet. Die
sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes insbesondere hinsichtlich der
Ausbildung von Ferienhäusern etc. bleiben von dieser Änderung im Bereich der
Rezeption unberührt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.