Die prognostizierte Haushaltsausführung bis zum
Jahresende 2015 weist deutliche Verbesserungen sowohl in der Ergebniskomponente
als auch in der Finanzkomponente auf. Ganz ausschlaggebend ist hierbei die
positive Entwicklung der Gewerbesteuer.
Sollte sich die Haushaltslage auch zum Jahresende
noch unverändert wie derzeit prognostiziert zeigen, könnte das Haushaltsjahr
2015 statt mit einem Fehlbetrag von geplant 2.800.950,00 € mit einem Überschuss
in Höhe von 516.210,00 € abgeschlossen werden.
Auf Grund der Verbesserungen im investiven Bereich
vermindert sich der voraussichtliche Neukreditbedarf bzw. der Kreditrahmen für
investive Zwecke von veranschlagt 925.000,00 € auf ca. 773.000,00 €.
Ein Finanzmittelbedarf aus Liquiditätskrediten
ergibt sich nicht. Prognostiziert war ein solcher Bedarf in Höhe von
1.726.310,00 €; nunmehr wird von einem positiven Bestand an liquiden Mitteln in
Höhe von 1.353.320,00 € ausgegangen, der ggf. noch eingesetzt werden könnte, um
die Kreditaufnahme für Investitionen zu senken oder entfallen zu lassen.
In der Haushaltsplanung 2015 ist für das
Haushaltsjahr 2014 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 0,8 Mio. € angenommen.
Die um diesen Betrag zu reduzierende Ausgleichrücklage hätte sich damit von
einem Bestand von rd. 2.047.600,00 € auf rd. 1.247.600,00 € vermindert.
Nach aktuellen Annahmen zum
Jahresabschlussergebnis 2014 ist von einem Fehlbetrag in Höhe von rd.
926.700,00 € auszugehen. Damit würde sich die Ausgleichsrücklage auf
1.120.900,00 € reduzieren. Erhöht um den prognostizierten Jahresüberschuss 2015
in Höhe von ca. 516.210,00 € läge der Ausgleichsrücklagenbestand zum Ende des
Haushaltsjahres 2015 damit bei ca. 1.637.110,00 €.
Die hiermit
vorgelegte Betrachtung der voraussichtlichen Haushaltsauführung bis zum
Jahresende basiert auf den aktuellen Erkenntnissen und Annahmen. Wie jede
Prognose ist die Vorwegnahme der voraussichtlichen Haushaltsergebnisse mit
Unsicherheiten und Risiken behaftet. Für die örtliche Haushaltswirtschaft ist
dabei insbesondere die gewerbesteuerliche Entwicklung zu erwähnen. Dieser Hinweis
gilt in diesem Jahr besonders, da die aktuell sehr deutlich verbesserte
Haushaltslage ganz überwiegend auf der positiven Gewerbesteuerentwicklung fußt,
wobei -auch erhebliche- Änderungen jederzeit möglich sind.
Der Rat erhält
den Bericht über die Finanzlage zur Kenntnis.