Vorschlag der Verwaltung:
„Für die Freiwillige Feuerwehr Sassenberg Löschzug
Füchtorf wird ein HLF 20 = Hilfslöschfahrzeug Ersatzbeschafft. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Ersatzbeschaffung durchzuführen.“
Das im Jahr 1999 beschaffte Feuerwehrfahrzeug LF 10
für den Löschzug Füchtorf soll durch ein Feuerwehrfahrzeug HLF 20 Ersatz
beschafft werden. Aufgrund des fehlenden Allradantriebs des LF 10 ist dieses
Fahrzeug nur für Straßeneinsätze geeignet und nach den heutigen Gegebenheiten
einsatztaktisch nur beschränkt nutzbar. Das LF 10 wurde 1999 aufgrund der
Führerscheinklassifizierung (fahrbar mit Führerscheinklasse B bis 7,5 t) sowie
fehlender Alternativen bezüglich der Abmessungen (Länge und Höhe) im alten
Feuerwehrgerätehaus Füchtorf beschafft.
Ursprünglich war lt. 1. Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Sassenberg vom 07.04.2009 vorgesehen, das im
Jahr 1990 beschaffte HLF 20 in 2015 Ersatz zu beschaffen. Aufgrund des guten
Gesamtzustandes soll lt. 1. Fortschreibung des Fahrzeugkonzeptes der
Freiwilligen Feuerwehr Sassenberg vom 23.10.2014 das Feuerwehrfahrzeug bis 2021
zum LF 20 umgerüstet werden und weiterhin im Dienst des Löschzuges Füchtorf
verbleiben.
Im Haushaltsplan 2015 sind unter Produkt 02.07.01 –
Feuer- und Bevölkerungsschutz – Ziffer 26 – Beschaffung von beweglichem
Vermögen – für die Ersatzbeschaffung des Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 eine
Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2016 in Höhe von 350.000,00 € aufgrund
des langen Beschaffungszeitraums vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, mit einer Arbeitsgruppe,
bestehend aus Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr Löschzug Füchtorf und der
Verwaltung, die Auftragsvergabe vorzubereiten, wozu der folgende Beschluss
gefasst werden sollte.
Zuständig für die Entscheidung ist der Haupt- und
Finanzausschuss.