Vorschlag der Verwaltung:
„Dem Haupt- und
Finanzausschuss wird vorgeschlagen, die den Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss betreffenden
Haushaltsansätze, wie im Entwurf der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes
für das Haushaltsjahr 2015 berücksichtigt bzw. dargestellt, bereitzustellen.”
Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Zur Vorbereitung der Beratung des Entwurfs der
Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes ist eine Übersicht der Produkte
beigefügt, zu denen sich eine Zuständigkeit des Ausschusses ergibt.
Grundsätzlich sind die dort aufgeführten Produkte auch in den vergangenen
Jahren besonders beraten worden.
Zuständig für
die Beschlussfassung ist der Haupt- und Finanzausschuss.