Der Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk hat in
seiner Sitzung am 08.09.2009 – Pkt. 9 d. N. – den Bericht über die
Vorauswertung der Kanalisation zur baulichen Zustandserfassung zur Kenntnis
genommen und den Beschluss gefasst, dass die entsprechende Prioritätenliste die
Grundlage für die Sanierung des städtischen Kanalisationsnetzes darstellt. Die
Betriebsleitung ist beauftragt worden, die hiernach erforderlichen Sanierungsarbeiten
voranzutreiben.
Nach der
Prioritätenliste sind die vorgenannten Mischwasserkanäle überwiegend den
Zustandsklassen Zk 0, Zk 1 und Zk 2 (besonders starke Schäden, starke Schäden
bzw. mittelstarke Schäden) zugeordnet. Das Schadensbild zeigt hier insbesondere
Riss- und Scherbenbildungen, Wurzeleinwüchse und undichte Rohrverbindungen.
Daneben besteht ein großer Teil der Schäden auch aus nicht fachgerecht
eingebauten Stutzen, die zum Teil zu In- oder Exfiltrationen führen.
Im
Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2015 sind daher für die vg.
Kanalsanierungsmaßnahmen die folgenden Ansätze gebildet worden:
§
MW Stiege – Sanierung |
42.000 € |
§
MW Uphuesstraße - Sanierung |
69.000 € |
§
MW Birkenweg - Sanierung |
54.000 € |
§
MW Brink - Sanierung |
27.000 € |
§
RW Karl-Wagenfeld-Str. - Sanierung |
48.000 € |
§
RW Lappenbrink/Langewiese - Sanierung |
60.000 € |
Die Kanalsanierung erfolgt in
geschlossener Bauweise, wobei in Teilbereichen Kopflöcher erforderlich werden.
Ein Vertreter des Ing.-Büros
Frilling, Vechta, wird in der Sitzung die Sanierungserfordernisse sowie den
Ablauf der Sanierungsarbeiten erläutern.