Betreff
Flächennutzungsplan 35. Änderung -Aufhebung des Feststellungsbeschlusses und Beschluss über den Flächennutzungsplan-
Vorlage
60/613/2014
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Feststellungsbeschluss vom 11.02.2014 –Pkt. 10 d. N.- 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg wird aufgehoben.

 

Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg für die Ortslagen Sassenberg und Füchtorf wird wie in der Anlage                 dargestellt beschlossen.

 

Für die Änderungspunkte –Ortslage Sassenberg- eins, zwei und drei (Bebauungspläne ‚Poggenbrook’ und ‚Elisabethstraße’) und die Änderungspunkte vier und fünf –Ortslage Füchtorf- (Bebauungsplan ’Hauskämpe’ und Ortskern Füchtorf) erfolgen Korrekturen hinsichtlich der nachrichtlich/redaktionellen Darstellung in den jeweiligen Planausfertigungen und der Begründung zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg für die Ortslagen Sassenberg und Füchtorf wird gem. § 1 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 5 BauGB in der Fassung des Bekanntmachung vom 23.09.2014 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) beschlossen. Die Begründung zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Der seitens des Rates der Stadt Sassenberg in seiner Sitzung am 11.02.2014 beschlossene Flächennutzungsplan in seiner 35. Änderung für die Ortslagen Sassenberg und Füchtorf ist mit den entsprechenden erforderlichen Verfahrensunterlagen und den Plänen der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgelegt worden.

 

Hierzu ist mit Verfügung seitens der Bezirksregierung Münster mitgeteilt worden, dass der Zeitraum zur Erteilung der Genehmigung am 27.08.2014 abläuft.

 

Nach Prüfung der Verfahrensakte und der Planunterlagen ist seitens der Bezirksregierung Münster am 12.08.2014 mitgeteilt worden, dass zur Durchführung der einzelnen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren grundsätzliche Bedenken nicht erhoben würden. Im Rahmen der Prüfung sei festgestellt worden, dass Verfahrensfehler im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht anzumerken seien.

 

Hingewiesen worden ist von der Bezirksregierung Münster jedoch darauf, dass aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Rechtssprechung nunmehr festzuhalten bleibe, dass alle im Verfahren vorgetragenen Anregungen und Bedenken nochmals im Rahmen des Feststellungsbeschlusses durch den Rat der Stadt Sassenberg zu beschließen seien. Diesbezüglich ist der Feststellungsbeschluss vom 11.02.2014 aufzuheben und gleichzeitig neu zu fassen unter Zugrundelegung aller bereits im Verfahren abgehandelten Stellungnahmen.

 

Darüber hinaus ist seitens der Bezirksregierung Münster ausgeführt worden, dass aufgrund der neuerlichen Rechtssprechung die in den Verfahren gem. § 13 und 13a des Baugesetzbuches durchgeführten Bebauungsplanänderungen lediglich in redaktioneller Art im Flächennutzungsplan zu korrigieren sind und keinen Änderungspunkt im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung darstellen. In sofern ist sowohl die Begründung zum Flächennutzungsplan als auch die Planausfertigung zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes zu korrigieren. Im Anschluss an die Beschlussfassung kann eine erneute Genehmigungsvorlage unter Beachtung der vorgenannten Änderung erfolgen. Eine kurzfristige Genehmigung ist zugesagt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.