Vorschlag der Verwaltung:
„Der Rat der Stadt Sassenberg unterstützt die
Bestrebungen der Stadt Sassenberg sich gemeinsam mit interessierten
Nachbarkommunen als LEADER-Region für die Förderperiode 2014-2020 zu bewerben.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die weiteren
Schritte zur Realisierung der Bewerbung vorzunehmen und die in soweit notwendigen
Haushaltsmittel von rd. 4.000,00 € bereitzustellen.“
LEADER (frz. Liaison entre action de développement de
l´économie rurale = Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen
Wirtschaft) ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991
modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Die
vergangene Förderperiode der EU war begrenzt auf den Zeitraum 2007-2013. Die
neue Förderperiode umfasst den Zeitraum 2014-2020.
Das Budget für die LEADER-Regionen wird in 3
Größenklassen eingeteilt und abhängig von der Regionsgröße zwischen 2,3 Mio. €
bis 3,1 Mio. € zzgl. einem rd. 11%igen kommunalen Anteil betragen.
Ziel des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV) ist es, in
der neuen Förderperiode etwa 24 LEADER-Regionen in NRW auszuweisen. In der letzten
Förderperiode waren 12 Regionen in NRW, davon 5 im Münsterland, anerkannt.
Die bisherigen fünf münsterländischen LEADER-Regionen
–Baumberge, Bocholter Aa, Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Ledgen, Steinfurter Land
und Tecklenburger Land- haben für die Jahre 2007-2013 insgesamt rd. 7,8 Mio. €
an LEADER-Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, womit zahlreiche lokal und
regional bedeutsame Projekte umgesetzt werden konnten.
Auf Einladung der Gemeinde Ostbevern haben am
25.07.2014 fünf Kommunen aus dem nördlichen Kreis Warendorf (Warendorf,
Sassenberg, Sendenhorst, Ostbevern, Beelen) unter Hinzuziehung des Kreises
Warendorf Interesse signalisiert, eine LEADER-Region zu bilden und sich um
LEADER-Mittel bewerben zu wollen. Gegebenenfalls werden weitere Kommunen des
Kreises Warendorf hinzukommen.
Für die Erarbeitung eines aussichtsreichen
Bewerbungskonzeptes ist es allerdings empfehlenswert, ein qualifiziertes
Fachbüro zu beauftragen. Die Kosten hierfür dürften nach ersten Recherchen bei
ca. 40.000,00 € liegen. Diese Kosten werden im Rahmen eines sogenannten
„starter-kits“ zu 65 %, max. in Höhe von 20.000,00 €, gefördert, auch bei einer
erfolglosen Bewerbung. Somit bliebe von den beteiligten Kommunen eine Summe von
rd. 20.000,00 € für eine LEADER-Bewerbung zu finanzieren.
Voraussetzung für die Anerkennung als LEADER-Region
wird eine überzeugende Erstellung eines gebietsbezogenen integrierten
Entwicklungskonzeptes (GIEK) für die Region sein. Das Konzept wird in einem
landesweiten einstufigen Wettbewerbsverfahren durch eine Jury mit Verwaltungs-
und Fachakteuren geprüft und bewertet. Der Zuschlag für eine Region erfolgt für
die gesamte Förderperiode. Das GIEK muss zahlreichen Anforderungen genügen, um
im Bewerbungsverfahren Aussicht auf Erfolg zu haben. Kernelement ist die
Ableitung einer auf die Region zugeschnittenen Entwicklungsstrategie, die sich
an den lokalen Bedürfnissen und Potenzialen orientiert. LEADER verfolgt stets
einen integrierten, als querschnittsorientierten Ansatz und betont die
Bedeutung der regionalen Vernetzung. Wichtig ist weiterhin, dass das GIEK den
innovativen Charakter der Entwicklungsstrategie herausstellt. Für die
Erstellung eines Konzeptes ist die Unterstützung und Begleitung durch ein
Fachbüro daher unbedingt notwendig.
Thematische Schwerpunkte des LEADER-Projektes sollen,
entsprechend der europäischen Strategie, insbesondere sein:
-
Auseinandersetzung
mit den Folgen des demographischen Wandels
-
ärztliche
Versorgung im ländlichen Raum
-
Tourismus
-
neue Formen der
Mobilität
-
Naturschutz
-
Energiewende
-
Förderung des
Ehrenamtes, heißt Rahmenbedingungen für bürgerschaftlichen Engagement und die
Kooperation von Haupt- und Ehrenamt vor allem in generationsübergreifenden
Zusammenhängen zu stärken
-
Prävention und
Armutsbekämpfung (pflichtig), d. h. auf der einen Seite früh und frühzeitig
Kinder, Jugendliche und deren Familien erreichen und ihre Alltags- bzw.
Erziehungskompetenzen zu stärken, bzw. Beiträge zu leisten, um bei
Jugendlichen, Begegnungen, Beteiligungen, sportliche Betätigungen sowie
kulturelle Bildungsangebote niederschwellig zu ermöglichen.
Nach aktuellem Kenntnisstand wird das Ministerium das
Wettbewerbsverfahren im September 2014 mit einer Ausschreibung eröffnen. Das
Bewerbungskonzept muss dann bereits bis Ende 2014 abgegeben werden, damit die
ausgewählten LEADER-Regionen im ersten Quartal 2015 ihre Arbeit aufnehmen
können.
Sollte die Bewerbung erfolgreich sein, kann für die
hiesige Region mit einer Fördersumme von ca. 2,7 Mio. € gerechnet werden.
Gleichwohl werden im LEADER-Umsetzungszeitraum von 2015-2022 (Förderzeitraum
bis 2020 zzgl. 2 Jahre „Nachlaufzeit“) weitere Kosten entstehen. Diese können
derzeit noch nicht beziffert werden, da diese individuell projektbezogen
anfallen werden. Die Bezuschussung der einzelnen Förderprojekte wird mit 65 %
der Kosten, max. aber 250.000,00 € pro Projekt in Aussicht gestellt. Die
Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig. Eine Co-Finanzierung durch Dritte wird
zusätzlich ermöglicht. Die Gemeinde wird sich jedoch mindestens mit einem ca.
11%igen Anteil vom Förderbudget (bei 2,7 Mio. € wären das rd. 300.000,00 €)
aufgeteilt zwischen den an der LEADER-Region beteiligten Kommunen und verteilt
auf den Förderzeitraum von 8 Jahren beteiligen müssen. Hierbei ergibt sich
folgende Übersicht:
Einwohnerstaffel |
regionaler öffentlicher Mittelanteil |
Förderbudget |
Bewirtschaftungs-rahmen |
> 40.000 –
79.999 |
250.000 € |
2.300.000 € |
2.550.000 € |
> 80.000 – 119.999 |
300.000 € |
2.700.000 € |
3.000.000 € |
> 120.000 – 170.000 |
350.000 € |
3.100.000 € |
3.450.000 € |
Über die Projektfinanzierung hinaus ist innerhalb
dieses Zeitraumes auch der Einsatz eines Regionalmanagements für die Beratung
und Begleitung von Projektträgern, der Umsetzung von Projekten, der
Zusammenarbeit mit Behörden, Öffentlichkeitsarbeit, der Geschäftsführung der
noch zu gründenden Lokalen Aktionsgruppe (LAG) etc. erforderlich. Hierfür sind
1,5 Personalstellen vorzusehen und bis zum Jahre 2022 zu finanzieren. Bei einem
angenommen Jahresaufwand von rd. 100.000,00 € und einem Eigenanteil von
35.000,00 € (auch hier wird die Förderquote von 65 % greifen) müsste dieser
Jahresaufwand von rd. 35.000,00 € auf die beteiligten Kommunen umgelegt werden.
Verwaltungsseitig wird die Auffassung vertreten, dass
die LEADER-Bewerbung eine besondere Chance für die Region darstellt. Zum einen
arbeiten die an der LEADER-Region interessierten Kommunen bereits in vielen
Bereichen zusammen. Der gesamte Raum ist ländlich strukturiert und es wird ein
hohes Potenzial an gemeinsamen Zielen und Projekten gesehen. Außerdem
beinhaltet die Anerkennung als LEADER-Region auch erhöhte Fördersätze für
Maßnahmen, die aus anderen Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes gefördert
werden, wie z. B. Maßnahmen der Dorferneuerung bzw. die Umnutzung ehemaliger
landwirtschaftlicher Betriebsgebäude.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.