Betreff
Bewerbung als LEADER-Region für die Förderperiode 2014-2020
Vorlage
60/612/2014
Aktenzeichen
60 622-00
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Rat der Stadt Sassenberg unterstützt die Bestrebungen der Stadt Sassenberg sich gemeinsam mit interessierten Nachbarkommunen als LEADER-Region für die Förderperiode 2014-2020 zu bewerben.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Realisierung der Bewerbung vorzunehmen und die in soweit notwendigen Haushaltsmittel von rd. 4.000,00 € bereitzustellen.“


LEADER (frz. Liaison entre action de développement de l´économie rurale = Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Die vergangene Förderperiode der EU war begrenzt auf den Zeitraum 2007-2013. Die neue Förderperiode umfasst den Zeitraum 2014-2020.

 

Das Budget für die LEADER-Regionen wird in 3 Größenklassen eingeteilt und abhängig von der Regionsgröße zwischen 2,3 Mio. € bis 3,1 Mio. € zzgl. einem rd. 11%igen kommunalen Anteil betragen.

 

Ziel des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV) ist es, in der neuen Förderperiode etwa 24 LEADER-Regionen in NRW auszuweisen. In der letzten Förderperiode waren 12 Regionen in NRW, davon 5 im Münsterland, anerkannt.

 

Die bisherigen fünf münsterländischen LEADER-Regionen –Baumberge, Bocholter Aa, Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Ledgen, Steinfurter Land und Tecklenburger Land- haben für die Jahre 2007-2013 insgesamt rd. 7,8 Mio. € an LEADER-Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, womit zahlreiche lokal und regional bedeutsame Projekte umgesetzt werden konnten.

 

Auf Einladung der Gemeinde Ostbevern haben am 25.07.2014 fünf Kommunen aus dem nördlichen Kreis Warendorf (Warendorf, Sassenberg, Sendenhorst, Ostbevern, Beelen) unter Hinzuziehung des Kreises Warendorf Interesse signalisiert, eine LEADER-Region zu bilden und sich um LEADER-Mittel bewerben zu wollen. Gegebenenfalls werden weitere Kommunen des Kreises Warendorf hinzukommen.

 

Für die Erarbeitung eines aussichtsreichen Bewerbungskonzeptes ist es allerdings empfehlenswert, ein qualifiziertes Fachbüro zu beauftragen. Die Kosten hierfür dürften nach ersten Recherchen bei ca. 40.000,00 € liegen. Diese Kosten werden im Rahmen eines sogenannten „starter-kits“ zu 65 %, max. in Höhe von 20.000,00 €, gefördert, auch bei einer erfolglosen Bewerbung. Somit bliebe von den beteiligten Kommunen eine Summe von rd. 20.000,00 € für eine LEADER-Bewerbung zu finanzieren.

 

Voraussetzung für die Anerkennung als LEADER-Region wird eine überzeugende Erstellung eines gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzeptes (GIEK) für die Region sein. Das Konzept wird in einem landesweiten einstufigen Wettbewerbsverfahren durch eine Jury mit Verwaltungs- und Fachakteuren geprüft und bewertet. Der Zuschlag für eine Region erfolgt für die gesamte Förderperiode. Das GIEK muss zahlreichen Anforderungen genügen, um im Bewerbungsverfahren Aussicht auf Erfolg zu haben. Kernelement ist die Ableitung einer auf die Region zugeschnittenen Entwicklungsstrategie, die sich an den lokalen Bedürfnissen und Potenzialen orientiert. LEADER verfolgt stets einen integrierten, als querschnittsorientierten Ansatz und betont die Bedeutung der regionalen Vernetzung. Wichtig ist weiterhin, dass das GIEK den innovativen Charakter der Entwicklungsstrategie herausstellt. Für die Erstellung eines Konzeptes ist die Unterstützung und Begleitung durch ein Fachbüro daher unbedingt notwendig.

 

Thematische Schwerpunkte des LEADER-Projektes sollen, entsprechend der europäischen Strategie, insbesondere sein:

 

-          Auseinandersetzung mit den Folgen des demographischen Wandels

-          ärztliche Versorgung im ländlichen Raum

-          Tourismus

-          neue Formen der Mobilität

-          Naturschutz

-          Energiewende

-          Förderung des Ehrenamtes, heißt Rahmenbedingungen für bürgerschaftlichen Engagement und die Kooperation von Haupt- und Ehrenamt vor allem in generationsübergreifenden Zusammenhängen zu stärken

-          Prävention und Armutsbekämpfung (pflichtig), d. h. auf der einen Seite früh und frühzeitig Kinder, Jugendliche und deren Familien erreichen und ihre Alltags- bzw. Erziehungskompetenzen zu stärken, bzw. Beiträge zu leisten, um bei Jugendlichen, Begegnungen, Beteiligungen, sportliche Betätigungen sowie kulturelle Bildungsangebote niederschwellig zu ermöglichen.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand wird das Ministerium das Wettbewerbsverfahren im September 2014 mit einer Ausschreibung eröffnen. Das Bewerbungskonzept muss dann bereits bis Ende 2014 abgegeben werden, damit die ausgewählten LEADER-Regionen im ersten Quartal 2015 ihre Arbeit aufnehmen können.

 

Sollte die Bewerbung erfolgreich sein, kann für die hiesige Region mit einer Fördersumme von ca. 2,7 Mio. € gerechnet werden. Gleichwohl werden im LEADER-Umsetzungszeitraum von 2015-2022 (Förderzeitraum bis 2020 zzgl. 2 Jahre „Nachlaufzeit“) weitere Kosten entstehen. Diese können derzeit noch nicht beziffert werden, da diese individuell projektbezogen anfallen werden. Die Bezuschussung der einzelnen Förderprojekte wird mit 65 % der Kosten, max. aber 250.000,00 € pro Projekt in Aussicht gestellt. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig. Eine Co-Finanzierung durch Dritte wird zusätzlich ermöglicht. Die Gemeinde wird sich jedoch mindestens mit einem ca. 11%igen Anteil vom Förderbudget (bei 2,7 Mio. € wären das rd. 300.000,00 €) aufgeteilt zwischen den an der LEADER-Region beteiligten Kommunen und verteilt auf den Förderzeitraum von 8 Jahren beteiligen müssen. Hierbei ergibt sich folgende Übersicht:

 

 

Einwohnerstaffel

regionaler öffentlicher Mittelanteil

Förderbudget

Bewirtschaftungs-rahmen

>   40.000 –   79.999

250.000 €

2.300.000 €

2.550.000 €

>   80.000 – 119.999

300.000 €

2.700.000 €

3.000.000 €

> 120.000 – 170.000

350.000 €

3.100.000 €

3.450.000 €

 

Über die Projektfinanzierung hinaus ist innerhalb dieses Zeitraumes auch der Einsatz eines Regionalmanagements für die Beratung und Begleitung von Projektträgern, der Umsetzung von Projekten, der Zusammenarbeit mit Behörden, Öffentlichkeitsarbeit, der Geschäftsführung der noch zu gründenden Lokalen Aktionsgruppe (LAG) etc. erforderlich. Hierfür sind 1,5 Personalstellen vorzusehen und bis zum Jahre 2022 zu finanzieren. Bei einem angenommen Jahresaufwand von rd. 100.000,00 € und einem Eigenanteil von 35.000,00 € (auch hier wird die Förderquote von 65 % greifen) müsste dieser Jahresaufwand von rd. 35.000,00 € auf die beteiligten Kommunen umgelegt werden.

 

Verwaltungsseitig wird die Auffassung vertreten, dass die LEADER-Bewerbung eine besondere Chance für die Region darstellt. Zum einen arbeiten die an der LEADER-Region interessierten Kommunen bereits in vielen Bereichen zusammen. Der gesamte Raum ist ländlich strukturiert und es wird ein hohes Potenzial an gemeinsamen Zielen und Projekten gesehen. Außerdem beinhaltet die Anerkennung als LEADER-Region auch erhöhte Fördersätze für Maßnahmen, die aus anderen Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes gefördert werden, wie z. B. Maßnahmen der Dorferneuerung bzw. die Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebsgebäude.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.