Betreff
Widmung von Straßen
Vorlage
60/594/2014
Aktenzeichen
60 642-02
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die auf der städtischen Parzelle Gemarkung Sassenberg, Flur 17, Flurstück 390 tlw. erstellte öffentliche Parkplatzanlage sowie die hier zugehörige Zufahrt von der B 476 –Versmolder Straße- sowie der südlich verlaufende Rad- und Fußweg werden gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327/SGV. NRW 91) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Die zu widmenden und in der Anlage                dargestellten Erschließungsanlagen erhalten jeweils die Eigenschaft einer Gemeindestraße für die Zufahrt zum Sondergebiet und die Fahrgassen des öffentlichen Parkplatz sowie die Eigenschaft eines Parkplatzes für die dargestellten Parkplatzflächen und die Eigenschaft eines Rad- und Fußweges im südlichen Teilbereich.“


Aufgrund des nunmehr abgeschlossenen endgültigen Ausbaus des Parkplatzes sowie der Zuwegung von der Versmolder Straßen –B 476- zum Sondergebiet und des öffentlichen Parkplatzes kann nunmehr die Widmung der gesamten Erschließungsanlage erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.