Vorschlag der Verwaltung:
„Die auf der städtischen Parzelle Gemarkung
Sassenberg, Flur 17, Flurstück 390 tlw. erstellte öffentliche Parkplatzanlage
sowie die hier zugehörige Zufahrt von der B 476 –Versmolder Straße- sowie der
südlich verlaufende Rad- und Fußweg werden gem. § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028,
ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327/SGV. NRW 91) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die zu widmenden und in der Anlage dargestellten
Erschließungsanlagen erhalten jeweils die Eigenschaft einer Gemeindestraße für
die Zufahrt zum Sondergebiet und die Fahrgassen des öffentlichen Parkplatz
sowie die Eigenschaft eines Parkplatzes für die dargestellten Parkplatzflächen
und die Eigenschaft eines Rad- und Fußweges im südlichen Teilbereich.“
Aufgrund des nunmehr abgeschlossenen endgültigen
Ausbaus des Parkplatzes sowie der Zuwegung von der Versmolder Straßen –B 476-
zum Sondergebiet und des öffentlichen Parkplatzes kann nunmehr die Widmung der
gesamten Erschließungsanlage erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.