Betreff
Weiterentwicklung des Strandbades und des Freibades in Sassenberg -Antrag der FDP-Fraktion vom 13.05.2014 - Durchführung einer Bedarfsanalyse- -Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2014 für eine gesamtheitliche Entwicklung des Erholungsgebietes Feldmark-
Vorlage
60/591/2014
Aktenzeichen
60 899-70
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Für die Zukunftssicherung und Weiterentwicklung des Erholungsgebietes Feldmark sowie des Freibades unter Einbeziehung des in der Sitzung des Ausschusses am 26.03.2014 TOP 6 vorgestellten Planung des Ing.-Büros Frilling sowie der Belange der DLRG und der Fachkompetenz der Schwimmmeisterinnen wird eine Arbeitsgruppe gebildet. In der Arbeitsgruppe wird je ein Vertreter der im Ausschuss vertretenden Fraktionen bzw. der im Ausschuss vertretenden Parteien und zwar

 

CDU-Fraktion                          Ausschussmitglied                                                    

FWG-Fraktion                         Ausschussmitglied                                                    

SPD-Fraktion                          Ausschussmitglied                                                    

Fraktion Die Grünen                Ausschussmitglied                                                    

FDP                                         Ausschussmitglied                                                    

 

sowie aus der Verwaltung

 

Bgm. Uphoff

Amtsleiter Hauptamt Kniesel

Amtleiter Bauverwaltungsamt Schlotmann

 

berufen. Die Leitung wird Bürgermeister Uphoff übertragen.

 

Die Entscheidung über den Antrag der ehemaligen FDP-Fraktion vom 14.05.2014 und dem Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2014 wird zunächst zurückgestellt.“

 


Mit Schreiben vom 14.05.2014 beantragte die damalige FDP-Fraktion die Durchführung einer Bedarfsanalyse, die sich auf beide Bäder unserer Stadt (Freibad und Strandbad) erstrecken soll. Hierüber hat die Verwaltung in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 15.05.2014 –Pkt. 4 d. N.- berichtet. Ferner hat die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 29.05.2014 einen Antrag zur gesamtheitlichen Entwicklung des Erholungsgebietes Feldmarksee vorgelegt, worüber in der Sitzung des Rates am 01.07.2014 zu TOP 32 beraten und beschlossen wurde. Der Antrag der ehemaligen FDP-Fraktion vom 15.05.2014 sowie der Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2014 verbindet das Ziel, das Erholungsgebiet Feldmark als auch das Freibad zukunftssicher auszugestalten und voranzubringen, weshalb es angezeigt ist, im Folgenden die Anträge gemeinsam zu betrachten.

 

Im Einzelnen ist zu den Anträgen folgendes auszuführen:

 

Antrag der FDP-Fraktion vom 14.05.2014 – Durchführung einer Bedarfsanalyse –

 

Nach dem Antrag der FDP-Fraktion soll die Bedarfsanalyse mindestens folgende Aspekte abdecken:

 

-          Markt und Trends

-          Wettbewerbsanalyse

-          Bestandanalyse

-          Potentialanalyse

-          Weiterentwicklungskonzept

 

Auf der Basis dieser Analyse solle nach Möglichkeit unter Beteiligung der Bürgerschaft ein gesamtheitliches Konzept für die Weiterentwicklung beider Bäder erstellt werden.

 

Aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung des Infrastrukturausschusses vom 27.08.2009 liegen bezogen auf das Freibad frühere Arbeitsergebnisse folgender Fachbüros vor:

 

a)         „Projektra–Unternehmens- und Marketingberatung, Altenberge“

Die Projektra-Unternehmens- und Marketingberatung, Altenberge hat ein Entwicklungskonzept und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt, das in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 15.04.2010 -Pkt. 2. d. N.- ausführlich vorgestellt wurde.

 

Das mit dieser Projektarbeit definierte Ziel war die Entwicklung einer modifizierten insbesondere rentierlichen Angebotserweiterungskonzeption für das Freibad der Stadt Sassenberg.

 

Die seinerzeit empfohlene Erweiterungskonzeption und die entsprechende Investitionskostenbetrachtung sind dieser Vorlage als Auszug aus der Gesamtkonzeption als Anlage 1 beigefügt.

 

Die den Fraktionen mit Schreiben vom 28.05.2010 übersandten vollständigen Unterlagen beinhalten auch die Absatz- und Umsatzplanung und eine Ertragsprognose.

 

b)         „Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück“

Das Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück hat eine Konzeptstudie zur ingenieurmäßigen baulichen Beckensanierung erarbeitet, die in einer gemeinsamen Sitzung des SJKSS und des IFA am 23.02.2010 –Pkt. 1 d. N.- vorgestellt wurde. Die im Rahmen der Präsentation vorgestellte Kostenschätzung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die vollständigen Präsentationsunterlagen haben die Fraktionen seinerzeit ebenfalls erhalten.

 

Im Hinblick auf die bereits vorliegenden Konzepte ist die Frage zu beantworten, ob eine aktualisierte Analyse im Sinne des Antrags der ehemaligen FDP-Fraktion zusätzliche oder neuere Erkenntnisse erwarten lässt.

 

Der Antrag der Fraktion der CDU vom 29.05.2014 für eine gesamtheitliche Entwicklung des Erholungsgebietes Feldmark

 

Der Antrag der CDU-Fraktion hatte nachfolgenden Inhalt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

  1. Die Möglichkeit einer Investitionsbeteiligung von Privatpersonen (Gastronomie) zu prüfen, um die eingestellten Haushaltsmittel aufzustocken und ein Gesamtkonzept entwickeln zu können.
  2. In Absprache mit dem Büro Frilling zu überprüfen, ob eine Überplanung des Tennisplatzes für das Gesamtkonzept interessant wäre. Hierbei soll der rote Faden (Boot-Wasser-Strand) fortgeführt und die Belange der Wassersport und DLRG berücksichtigt werden.
  3. Ein Willkommens-Schild mit Informationen in Zusammenarbeit mit der Tourismus AG erstellen zu lassen.
  4. Die o. g. einzelnen Punkte auf Realisierung überprüfen zu lassen.

 

Es soll noch kein Planungsauftrag vergeben werden, sondern eine Machbarkeit geprüft werden.

 

Hierzu hat der Rat in seiner Sitzung am 01.07.2014 zu TOP 32 nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Antrag der CDU-Fraktion vom 29.05.2014 wird zur Beratung an den Infrastrukturausschuss verwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt die sich aus dem Antrag ergebenden notwendigen Maßnahmen und Kosten für die weitere Beratung zu ermitteln.

 

In Ausführung des Ratsbeschlusses ergeben sich nachfolgende Antworten:

 

zu Ziffer 1.:

Eine Investitionsbeteiligung Dritter ist grundsätzlich möglich, wobei es tunlich erscheint, diese mögliche „Drittbeteiligung“ einem klar abgegrenzten Baustein der investiven Maßnahmen zuzuordnen.

 

Darüber hinaus gilt zu bedenken, dass ein privater (Mit-)Investor in aller Regel nicht bereit ist, einen „verlorenen Zuschuss“ zu gewähren, sondern eine Verrechnung seiner Investitionsaufwendungen mit ansonsten zu leistenden Pacht- oder Mietzahlungen erwartet.


 

Insoweit ist davon auszugehen, dass eine Investitionsbeteiligung von Dritten über die zu vereinbarende Nutzungsdauer betrachtet keinen wesentlichen wirtschaftlichen Vorteil für die Stadt bedeutet, sondern primär dazu führt, dass in der Investitionsphase ein entsprechender Liquiditätsabfluss vermieden wird und während der vereinbarten Nutzungsdauer ein Liquiditätszufluss durch Pacht- oder Mietzahlungen entfällt.

 

zu Ziffer 2. und Ziffer 4.:

Der Bereich des Strandbades/Tennisplatzes unter Berücksichtigung der Belange des Wassersports und der DLRG bietet sich laut Abstimmung mit dem Büro Frilling für eine Gesamtbetrachtung an. Mit Schreiben vom 07.07.2014 wurde das Ingenieurbüro Frilling, Vechta, gebeten, aus ihrer Sicht für eine Entwicklung des Erholungsgebietes einen ersten Untersuchungsrahmen aufzuzeigen und für eine mögliche Beauftragung erforderlich werdenden Planungskosten zu benennen. Mit Schreiben vom 22.07.2014 teilt das Ingenieurbüro Frillinge mit, dass die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für das Erholungsgebiet Feldmark nicht dem Leistungsspektrum des Büros entspricht. Für die weitere Einholung eines Honorarangebotes ist eine nähere Aufgabenbeschreibung erforderlich, da neben einer Überplanung des Tennisplatzes eine Vielfalt weiterer Punkte im Antrag der CDU-Fraktion angesprochen werden.

 

zu Ziffer 3.:

Der Standort und die Gestaltung eines „Willkommensschildes“ soll mit der sich in Gründung befindlichen „Tourismus Gemeinschaft Sassenberg-Füchtorf e. V.“ abgestimmt werden. Je nach Art nach Ausführung und Größe sind die Kosten für ein Schild mit 500,00 € bis 1.000,00 € anzusetzen

 

Die Umfänglichkeit der in den Anträgen zu untersuchenden Themenfelder zeigt die Komplexität der Aufgabenstellung. Bevor ein externes Gutachten beauftragt wird, sollte eine Arbeitsgruppe bestehend aus je einem Vertreter der im Ausschuss vertretenen Fraktionen bzw. im Ausschuss vertretenen Parteien und Vertreter aus der Verwaltung gebildet werden. Die Arbeitsgruppe sollte beauftragt werden, die Aufgabenfelder Erholungsgebiet Feldmark und Freibad –Zukunftssicherung und –entwicklung- unter Einbeziehung der durch das Ingenieurbüro Frilling in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 26.03.2014 zu TOP 6 vorgestellten Planung (Schiffsrumpf mit integrierten Umkleidemöglichkeiten) sowie unter Einbeziehung der DLRG als auch der Fachkompetenz der Schwimmmeisterinnen für eine weitere Beratung im Infrastruktur- und Haupt- und Finanzausschuss vorbereitend zu erarbeiten. Die Leitung der Arbeitsgruppe sollte dem Bürgermeister übertragen werden.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.