Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 für das Wasserwerk der Stadt Sassenberg
Vorlage
60/578/2014
Aktenzeichen
60 815-94
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Abschluss des Wirtschaftsjahres 2013 für das Wasserwerk der Stadt Sassenberg wird wie folgt festgestellt:

 

Bilanz zum 31.12.2013

 

Aktivseite                                 3.151.435,79 €

Passivseite                             3.151.435,79 €.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 150.481,24 € ist in die Gewinnrücklage einzustellen.“


 Die WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, hat die Prüfung der Jahresrechnung 2013 durchgeführt. Nach dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 150.481,24 €. Dieser Jahresüberschuss soll zur Einstellung in die Gewinnrücklage verwandt werden.

 

Die WIBERA verweist in ihrem Bericht darauf, dass die Vermögens- und Finanzlage durch solide Finanzierungsverhältnisse gekennzeichnet ist. Die zum 31. Dezember 2012 bestehende Überdeckung der langfristigen Mittel gegenüber dem langfristigen Vermögen von rd 155.000 € erhöhte sich um rd. 69.000 €, so dass zum 31. Dezember 2013 ein rechnerischer Liquiditätsüberschuss von rd. 224.000 € bestand. Die Eigenkapitalquote weist mit 65,8 % (Vorjahr 64,4 %) weiterhin einen günstigen Wert auf.

 

Die Ertragslage wurde durch leicht erhöhte Umsatzerlöse und insgesamt geringere Aufwendungen geprägt. Die Personalaufwendungen haben sich um ca. 45.000 € reduziert und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fallen insbesondere aufgrund geringerer Verwaltungskostenbeiträge niedrigerer aus als 2012. Dagegen erhöhte sich der Materialaufwand um rd. 44.000 €. Die Soll-Konzessionsabgabe des Wirtschaftsjahres wurde in voller Höhe erwirtschaftet. Der Jahresüberschuss 2013 verbesserte sich um rd. 27.600 € auf 150.481,24 €.

 

Ein Vertreter der WIBERA AG wird in der Sitzung nähere Erläuterungen zum Jahresabschluss 2013 geben.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.