Vorschlag der Verwaltung:
„Der Betriebsleitung des Wasserwerkes und des
Abwasserwerkes wird für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt.“
Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Betriebsausschuss eine Entscheidung
über die Entlastung der Betriebsleitung zu treffen.
In der Sitzung des Betriebsausschusse für das Wasserwerk und
das Abwasserwerk am 22.05.2014 stehen sowohl die Schlussbesprechungen als auch
auf der Grundlage der Berichte der WIBERA AG über die Prüfung der Jahresabschlüsse
die Feststellungen der Jahresabschlüsse des Wasserwerkes und des Abwasserwerkes
zum 31.12.2013 zur Beratung an.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach § 4 Buchstabe c)
der EigVO NRW im Anschluss der Rat über die Entlastung des Betriebsausschusses
zu entscheiden hat. Eine entsprechende Beratung ist für die Sitzung des Rates
am 01.07.2014 vorgesehen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Betriebsausschuss.