Betreff
Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Füchtorf, Flur 145, Flurstück 38, südwestlich des Betriebsgeländes der Firma Wüseke in Subbern
Vorlage
60/576/2014
Aktenzeichen
60 642-03
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der in der Anlage dargestellte Wirtschaftsweg Gemarkung Füchtorf, Flur 145, Flurstück 38 südlich des Betriebsgeländes der Firma Wüseke in Subbern gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327/SGV. NRW 91) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW S. 731) eingezogen.“


Im Rahmen der laufenden Betriebserweiterungen der Firma Wüseke in Füchtorf sowie der zukünftigen Planungsabsichten ist seitens der Firma Wüseke der Antrag gestellt worden, den südwestlich des Betriebsgeländes verlaufenden Wirtschaftsweg Gemarkung Füchtorf, Flur 145, Flurstück 38 (groß: 592,00 m²) zu erwerben. Beabsichtigt ist, den Wirtschaftsweg, der unter anderem der Erschließung des Betriebsgeländes sowie der südlich angrenzenden Waldparzellen dient, in das Betriebsgelände zu integrieren und unter anderem als Feuerwehrumfahrt zu nutzen. Hinsichtlich der Erschließung der südlich angrenzenden privaten Waldparzellen bleibt festzuhalten, dass diese sowohl über den westlich verlaufenden Wirtschaftsweg bzw. über die Wirtschaftwegeverbindung im Süden angeschlossen sind und somit eine Befahrbarkeit/Begehung der Waldparzellen auch weiterhin ermöglicht wird.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.