Vorschlag der Verwaltung:
„Der in der Anlage dargestellte Wirtschaftsweg
Gemarkung Füchtorf, Flur 145, Flurstück 38 südlich des Betriebsgeländes der
Firma Wüseke in Subbern gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW.
S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327/SGV. NRW 91) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW S. 731) eingezogen.“
Im Rahmen der laufenden Betriebserweiterungen der
Firma Wüseke in Füchtorf sowie der zukünftigen Planungsabsichten ist seitens
der Firma Wüseke der Antrag gestellt worden, den südwestlich des
Betriebsgeländes verlaufenden Wirtschaftsweg Gemarkung Füchtorf, Flur 145,
Flurstück 38 (groß: 592,00 m²) zu erwerben. Beabsichtigt ist, den Wirtschaftsweg,
der unter anderem der Erschließung des Betriebsgeländes sowie der südlich
angrenzenden Waldparzellen dient, in das Betriebsgelände zu integrieren und
unter anderem als Feuerwehrumfahrt zu nutzen. Hinsichtlich der Erschließung der
südlich angrenzenden privaten Waldparzellen bleibt festzuhalten, dass diese
sowohl über den westlich verlaufenden Wirtschaftsweg bzw. über die
Wirtschaftwegeverbindung im Süden angeschlossen sind und somit eine
Befahrbarkeit/Begehung der Waldparzellen auch weiterhin ermöglicht wird.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.