Betreff
Bebauungsplan "Langefort" -Vereinfachte Änderung für das Eckgrundstück Langefort/Hermann-Buschius-Straße-
Vorlage
60/573/2014
Aktenzeichen
60 622-21/6
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Langefort’ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage           zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Schreiben vom 19.03.2014/Email vom 20.03.2014 wird seitens des Ingenieurbüros Smolnik, Münster die Änderung des Bebauungsplanes „Langefort“ für das Eckgrundstück Langefort/Hermann-Buschius-Straße zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten hinsichtlich der Überschreitung der zur Zeit zulässigen Grundflächenzahl von 0,3 sowie der Geschossflächenzahl von 0,6 beantragt. Zur Durchführung des Vorhabens ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 bzw. eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,65 erforderlich. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Es sollte eine Erhöhung der GRZ auf 0,4 und der GFZ auf 0,8 erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.