Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Langefort’ gem. § 13 BauGB wird gem.
der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Mit Schreiben vom 19.03.2014/Email vom 20.03.2014 wird
seitens des Ingenieurbüros Smolnik, Münster die Änderung des Bebauungsplanes
„Langefort“ für das Eckgrundstück Langefort/Hermann-Buschius-Straße zur
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten hinsichtlich
der Überschreitung der zur Zeit zulässigen Grundflächenzahl von 0,3 sowie der Geschossflächenzahl
von 0,6 beantragt. Zur Durchführung des Vorhabens ist eine Grundflächenzahl
(GRZ) von 0,35 bzw. eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,65 erforderlich. Nach
Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner bestehen gegen die Änderung
des Bebauungsplanes aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Es sollte eine
Erhöhung der GRZ auf 0,4 und der GFZ auf 0,8 erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.