Betreff
Bebauungsplan "Füchtorfer Straße" - nördliche Erweiterung - 3. Änderung -Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung von Wohnbaugrundstücken nördlich der Kolpingstraße-
Vorlage
60/572/2014
Aktenzeichen
60 622-21/52
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Füchtorfer Straße’ – nördliche Erweiterung – wird im Rahmen einer 3. Änderung für den nachfolgend aufgeführten Bereich gem. § 13 BauGB geändert:

 

-          Umwandlung einer Gewerbefläche (GE) in einer Größe von rd. 2.400,00 m² zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) nördlich der Kolpingstraße.

-          Verschiebung der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen zu Gunsten des Betriebswohnens Richtung Norden.

-          Aufhebung der Rad- und Fußwegeverbindung zwischen der Kolpingstraße und der Müllerstraße.

 

Der Änderungsbereich ist in der Anlage           gekennzeichnet.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da durch die Änderung des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Gesamtgröße die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Mit Schreiben vom 22.04.2014 wird seitens des Grundstückseigentümers der nördlich der Kolpingstraße ausgewiesenen Gewerbegebietsfläche in einer Größe von rd. 2.400,00 m² die Umwandlung in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) beantragt, um hierdurch ortsnah weitere Wohnbaugrundstücke zur Verfügung zu stellen. Die weitere nördlich ausgewiesene Fläche bleibt weiterhin einer gewerblichen Überplanung (GE) vorbehalten. Ergänzend zur Überplanung kann in Abstimmung mit dem Kreis Warendorf die Verschiebung der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen zur Errichtung des Betriebswohnens nach Norden hin erfolgen. Gleichzeitig kann der zwischen der Kolpingstraße und der Müllerstraße ausgewiesene Rad- und Fußweg auf besonderen Wunsch des Antragstellers hin entfallen. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass alle anfallenden Planungskosten für die Bebauungsplanänderung seitens des Antragstellers übernommen werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.