Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Füchtorfer
Straße’ – nördliche Erweiterung – wird im Rahmen einer 3. Änderung für den
nachfolgend aufgeführten Bereich gem. § 13 BauGB geändert:
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Umwandlung einer
Gewerbefläche (GE) in einer Größe von rd. 2.400,00 m² zu einem Allgemeinen
Wohngebiet (WA) nördlich der Kolpingstraße.
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Verschiebung der
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen zu Gunsten des Betriebswohnens Richtung
Norden.
-
Aufhebung der
Rad- und Fußwegeverbindung zwischen der Kolpingstraße und der Müllerstraße.
Der Änderungsbereich ist in der Anlage gekennzeichnet.
Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird
beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Von der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen, da durch die Änderung des Bebauungsplanes im Hinblick auf die
Gesamtgröße die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Mit Schreiben vom 22.04.2014 wird seitens des
Grundstückseigentümers der nördlich der Kolpingstraße ausgewiesenen
Gewerbegebietsfläche in einer Größe von rd. 2.400,00 m² die Umwandlung in ein
Allgemeines Wohngebiet (WA) beantragt, um hierdurch ortsnah weitere
Wohnbaugrundstücke zur Verfügung zu stellen. Die weitere nördlich ausgewiesene
Fläche bleibt weiterhin einer gewerblichen Überplanung (GE) vorbehalten. Ergänzend
zur Überplanung kann in Abstimmung mit dem Kreis Warendorf die Verschiebung der
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen zur Errichtung des Betriebswohnens nach
Norden hin erfolgen. Gleichzeitig kann der zwischen der Kolpingstraße und der
Müllerstraße ausgewiesene Rad- und Fußweg auf besonderen Wunsch des
Antragstellers hin entfallen. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass alle
anfallenden Planungskosten für die Bebauungsplanänderung seitens des
Antragstellers übernommen werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.